LdN 300: staatliche Flächen für Photovoltaik

Hallo zusammen,

eine kleine Beobachtung von mir zu den potentiellen Flächen für Photovoltaik, die dem Staat längst gehören:

Was ist eigentlich mit den ganzen staatlichen Gebäuden? Wieso haben die noch keine Solaranlagen auf dem Dach?

  • Schulen
  • Sporthallen, Schwimmbäder
  • Krankenhäuser (ja, nicht immer staatlich)
  • Verwaltungsgebäude
  • Wohngebäude in staatlicher Hand
  • Busdepots, Autobahnmeistereien, und sonstige große Hallen

Und dann machen wir noch den fließenden Übergang zu Firmen, die quasi auch dem Staat gehören:

  • Bahnhöfe (Gebäude und Flächen), Bahnstrecken
  • Parkplätze/Parkhäuser

In meiner Umgebung könnte die installierte Leistung sicherlich verdoppelt werden, würde der Staat die Dächer solcher Gebäude zupflastern. Nebenbei hat der Staat den Vorteil, dass er das Geld dafür billig(er) bekommt, länger auf den Break-Even-Punkt warten kann und durch die riesigen Flächen die Installation viel billiger wäre. Tendenziell haben solche Gebäude auch eher Flachdächer als Einfamilienhäuser, auf die auch aufgrund der Größe weniger Schatten fällt.

Anstatt dem Bürger immer mehr Förderung unter die Nase zu halten, hätte man hier einfach mal einen riesigen Schritt nach vorn machen können - und kann das weiterhin tun.

Ich kann mir die Argumente dagegeben schon gut vorstellen:

  • Kann der Staat überhaupt Eigenverbrauch geltend machen?
  • Darf der Staat überhaupt Stromanbieter werden?
  • Die Stromrechnung muss den Staat sowieso nicht so richtig interessieren, und man hat sicherlich günstige Rahmenverträge.
  • Wo verbuchen wir die Gewinne?

Potential für Flächen haben wir wirklich genug.

Das ganze hört sich erst mal gut an, ist aber viel Kleinteiliger, denn ein Großteil der Gebäude gehören den 16 Landesregierungen und den einzelnen Kommunen. Diese Stückelung der „Eigentumsverhältnisse“ erschwert ein Durchgriff der Bundesregierung auf „staatliche Gebäude“.
In meiner Region werden in immer mehr Kommunen öffentliche Dachflächen mit Photovoltaik belegt. Schon vor geraumer Zeit hat ein örtlicher Stromanbieter „den Tunnel ohne Berg“ eine Lärmschutzeinhausung mit Photovoltaik belegt.

Fazit
Es kommt stark auf die Motivation der örtlichen Entscheidungsträger an.

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Im Zuge der Novellierung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes wird die Bayerische Bauordnung geändert, um die Installation von Solaranlagen auf Dächern zu forcieren. Für neu errichtete Gewerbe- und Industriegebäude ist eine Solardachpflicht vorgesehen, wenn die vollständigen Bauvorlagen ab dem 1. Januar 2023 eingehen. Für sonstige Nicht-Wohngebäude tritt an die Stelle des 1. Januar 2023 der 1. Juli 2023. Für neu errichtete Wohngebäude ist eine Soll-Bestimmung im Sinn einer Empfehlung vorgesehen. Der Neuerrichtung des Gebäudes steht jeweils gleich, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird.

  • Es wird eine Bestimmung in das Bayerische Klimaschutzgesetz aufgenommen, nach der die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien sowie der dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Ziel ist, die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren zu erleichtern, in dem die Bedeutung des Klimaschutzes im Rahmen der zu treffenden Abwägungsentscheidungen gestärkt wird.