Hallo an das LdN-Team und die Community,
ich fand den Abschnitt zum Verbot von RT in Deutschland und Europa sehr interessant; gerade die Diskussion, ob man die Möglichkeit eines generelles Verbot von Medien überhaupt wollen kann und wie das machbar wäre.
Wie im Podcast auch angesprochen wird, stehen dagegen große demokratische Errungenschaften wie Presse- und Meinungsfreiheit und auch einfach die technische Umsetzung. Aber ich finde auch, dass Fälle wie RT, die demokratische Strukturen bewusst untergraben, nicht einfach toleriert werden müssen/sollten - die Auswirkungen die das bzgl. Corona, Brexit und der Wahl von Donald Trump hatte, wurden ja auch angesprochen. In diesem Zusammenhang finde ich auch eine Aussage von der Interviewpartnerin dieser Folge Fr. Dr. Claudia Major passend: auch Demokratie sei eine kritische Infrastruktur und müsse geschützt werden.
Unter dieser Annahme stellt sich anschließend die Frage, wie man diese kritische Infrastruktur gegen - in diesem Fall russische - Propaganda-Medien schützt. Der erste, meiner Meinung nach etwas naive, Ansatz ist, dass die restliche Presse dagegen halten muss. Ehrlicherweise finde ich es aber keine allzu gewagte Annahme, dass große Teile z.B. der Querdenker-Szene für Medien wie Tagesschau, SZ, FAZ oder die Zeit nicht mehr zu erreichen sind. Deshalb bin ich der Meinung, dass es eine rechtstaatliche Möglichkeit geben muss, Medien wie RT komplett zu verbieten - auch wenn sie, wie im Podcast angesprochen, größtenteils nichts Illegales verbreiten, sondern durch Fake-News, Weglassen etc. Schaden anrichten.
Dieses rechtstaatliche Verfahren muss natürlich so missbrauchssicher wie möglich sein. Daher frage ich mich, ob man nicht eine Struktur ähnlich der im Fall des staatlichen Fernsehens schaffen könnte; also eine, die die Identifikation von Verbotskandidaten von der Politik fernhält. Es müsste also eine nicht-staatliche Einrichtung geben (etwa ein Forschungsinstitut), die Kandidaten identifiziert, welche demokratische Strukturen bewusst untergraben. Diese Kandidaten würden dann dem Bundestag vorgelegt. Dieser könnte dann ausschließlich über diese Kandidaten debattieren, ob ein generelles Verbot angebracht ist. Gegen den Beschluss des Bundestages müsste im Fall eines Verbots natürlich geklagt werden können.
Mich würde interessieren was ihr von dieser Idee haltet.