Hallo ihr zwei,
ich habe zwei Rückmeldungen zum Thema „rechtsextreme Richter und Schöffen“.
Zum einen schwebt auch für Schöffen der Verbrechenstatbestand der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) über deren ehrenamtliche Tätigkeit. Hier ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die Schöffen strafrechtlich belangt werden, wenn sie ggf. durch kollusives Zusammenwirken eine Entscheidung in ihrem Sinne rechtswidrig beeinflussen. Täter einer Rechtsbeugung ist grundsätzlich, wer der rechtsbeugenden Entscheidung zustimmt, ohne dass die Stimme maßgeblich entscheidend sein muss. Das Beratungsgeheimnis steht dem Erfolg eines Strafverfahrens nicht entgegen. Denn jedenfalls der Berufsrichter kann eine Rechtsbeugung zur Anzeige bringen und sich im Ermittlungsverfahren zu den Vorgängen während den Beratungen äußern.
Die zweite Rückmeldung bezieht sich auf die Einsatzhäufigkeit von Schöffen. In der Folge kam es für mich so an, als würden Schöffen nur ein- bis zweimal im Jahr eingesetzt werden. Dies ist jedoch nicht zwangsläufig so. Zunächst hängt es davon ab, ob man Hauptschöffe oder Hilfsschöffe ist. Einfluss darauf hat man selbst nicht. Als Hauptschöffe wird man regelmäßig verplant. Hilfsschöffen kommen dann zum Einsatz, wenn ein Hauptschöffe verhindert ist. Dann spielt eine Rolle, wo man eingesetzt wird. Auch hier hat man keinen Einfluss darauf, an welchem Gericht bzw. in welcher Kammer man eingesetzt wird. Dessen sollte man sich bewusst sein, wenn man sich für die 5-jährige Tätigkeit interessiert.
Ich war selbst Hauptschöffe für eine Wahlperiode und unter anderem in einer kleinen Strafkammer am örtlichen Landgericht eingesetzt. In diesem Rahmen wurde ich alle 3 Wochen für einen Sitzungstag verplant und wurde entsprechend häufig auch eingesetzt. Folgetermine sind hier noch nicht berücksichtigt; diese kommen noch hinzu. In umfangreicheren Verfahren, etwa in großen Strafkammern, kann es auch zu monatelangen Hauptverhandlungen kommen, bei denen man mehrmals in der Woche bei Gericht erscheinen muss.
Dennoch war die Erfahrung im Schöffenamt für mich gleichwohl positiv. Die Eindrücke, die ich gesammelt hatte, waren letztendlich auch Teil meiner Entscheidung, ein Jurastudium und das Referendariat zu absolvieren.
Dankeschön für eure unermüdliche journalistische Arbeit.
Ron