LdN 271 - Oppositionsrecht der AfD, Ausschussvorsitze - Parlamentarische Arbeit

Die AfD fällt aus meiner sicht im Parlament nicht nur durch rechtes Gedankengut auf, sondern auch durch misachtung der offiziellen und inoffiziellen Umgangsregeln. Ich bin mir nicht sicher, wie das in den Ausschüssen aussieht, aber ich kann mir gut vorstellen, dass die anderen Fraktionen in der letzten Legislaturperiode nicht zufrieden mit der Arbeit der von der AfD gestellten Ausschussvorsitzenden sind. Wenn die AfD sich in den Ausschüssen so daneben benimmt, wie sie das im Pralament tuen halte ich es für durchaus vertretbar, sie aus der Organisation der Ausschüsse auszuschließen, was ja die Hauptaufgabe der Ausschusvorsitzenden ist. Aus meiner sicht ist das auch daher unbedenklich, da die AfD ja durchaus in der Ausschüssen weiter sitzt.

Entweder stehen der AfD diese Posten zu, dann müssen sie die bekommen, ODER es gibt eine Wahl. Wie kann das sinnvoll verbunden sein? Sie MÜSSEN die Posten bekommen und die anderen, die den Umgang vielleicht unmöglich finden MÜSSEN sie WÄHLEN? Was wäre das für eine Wahl? Meiner Ansicht nach sollten Parlamentarier frei sein zu wählen, wen sie möchten. Ich bin kein Jurist - hat die AfD ein Anrecht auf die Ausschußvorsitze? Dann müsste sie diese bekommen, ohne das jemand gezwungen wird, sie zu wählen.
Ich stelle mir vor, dass es noch Politiker gibt, die ehrlich sind und ihre Stimme ernst nehmen (und eben nicht wählen, weil sie es sollen, sondern weil sie den Inhalt gut finden) Dann müssen diese Politiker das Recht haben, die AfD Ausschußvorsitzenden NICHT zu wählen (ohne dass ihnen daraus ein Vorwurf gemacht wird). Eine Wahl macht doch nur Sinn, wenn die, die wählen, auch wirklich die Wahl haben. Daher müsste - wenn man denn denkt, dass der AfD diese Vorsitze zustehen, diese der AfD geben, ohne dass andere Abgeordnete gegen ihre Überzeugung genötigt werden, diese zu wählen.

Die Besetzung der Ausschussvorsitze erfolgt laut Geschäftsordnung nach Absprache im Ältestenrat (das ist ein Gremium, dem Vertreter aller Fraktionen angehören, und das für die Organisation des Parlamentsbetriebs zuständig ist), könnte also per Mehrheitsbeschluss leicht geändert werden. Es ist in Deutschland allerdings Tradition, dass alle Fraktionen entsprechend ihrer Größe Zugriff auf Vorsitze bekommen, ganz bewusst um auch die Opposition in die Parlamentsarbeit produktiv einzubinden. Anderswo, z.B. in den USA, werden alle Ausschussvorsitze stets der Mehrheitsfraktion zugesprochen. Eine solche „Mehrheitsdiktatur“ passt aber nicht zum in Deutschland gelebten Demokratieverständnis.