LdN 268 – Sachsen-Anhalt: Aussetzung der Präsenzpflicht an Schulen de facto nicht 100% umgesetzt

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat in ihrem Schulleiterbrief vom 25. November 2021 die Bedingungen für die Befreiung von der Präsenzpflicht in einer Weise ausgeweitet, dass es den Schulleitern möglich ist, entsprechende Anträge der Eltern abzulehnen, wenn zB das Kind oder die mit ihm*ihr in einem Haushalt lebenden Personen nicht an schweren Vorerkrankungen leiden. Nachzulesen z.B. hier:
https://www.gs-frohezukunft.bildung-lsa.de/aktuelles/
(oder gern die PDFs per Mail an mich anfordern)

Gleichzeitig sind die Gesundheitsämter derart überlastet, dass keine Quarantäne mehr für betroffene Kohorten verhängt wird. Das heißt konkret, dass Kinder in einer Klasse positiv getestet und aus der Schule genommen werden, bis dahin aber bereits andere Kinder angesteckt haben. Eltern, deren Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht abgelehnt wurde, sind also im Zweifelsfall gezwungen, zu warten, bis es das eigene Kind trifft – und das wenige Wochen vor der Möglichkeit, die Kinder impfen zu lassen. De facto wird hier eine Durchseuchungsstrategie gefahren, auch wenn das vielleicht nicht der bewussten Intention der Landesregierung entspricht.

Laut neueren Erkenntnissen war das Knüpfen an Bedingungen wohl sogar rechtswidrig - darüber berichtet der Grünen-Abgeordnete Sebastian Striegel in seinem Twitter-Account.