LdN 257: Verstößt die 2G-Ausnahme für Kinder gegen das Diskriminierungsverbot?

Hallo,

ich höre und lese sonst nur passiv mit. Ich habe mich nun extra hier angemeldet, um mal die in der Folge 257 nur ganz kurz erwähnte Ausnahme von der 2G-Regel aufzugreifen. Hintergrund ist, dass in Berlin nun Kinder unter 12 Jahren von der 2G-Regel ausgenommen werden.

Diese Ausnahme führt meiner Meinung nach nun aber wieder zu einer massiven Ungleichbehandlung, die ich sogar Diskriminierung nennen würde. Begründung ist ja, dass sich Kinder unter 12 Jahren derzeit noch nicht gegen COVID impfen lassen können. Soweit, so gut. Mit genau dieser Begründung müsste man doch aber nun auch all diejenigen von der 2G-Regel ausnehmen, für die generell eine Impfung aus medizinischen Gründen derzeit nicht möglich ist (dann natürlich unter Vorlage eines Attests und Negativtests). Klar, 2G ohne Kinder ist auch nicht nett, aber wenigstens kann man dann von Gleichbehandlung sprechen. Mir kommt es so vor, als ob bei der Ausnahme einfach wieder nicht zu Ende gedacht wurde und der Staat jetzt Willkür walten lässt…

Mich ärgert das so sehr, weil ich halt selber davon betroffen bin. Als Krebspatient mit laufender Antikörpertherapie bin ich quasi unfreiwillig ungeimpft, da meine Ärzte den Nutzen der Impfung geringer als das Risiko für mich und die Therapie einschätzen. Als junger, sportlicher Mensch zähle ich wohl nicht unbedingt zur Risikogruppe. Insbesondere, da ich schonmal COVID hatte (zum Glück mit milden Verlauf) und nach 8 Monaten noch immer Antikörper besitze. Ich würde sogar sagen, dass (negativ-getestete!) Menschen in vergleichbarer Situation wohl kaum gefährlicher für die Allgemeinheit sein dürften, als ungeimpfte Kinder.

Oder sehe ich das falsch? Oder denkt wieder einfach nur keiner an Menschen mit validen Impf-Kontraindikationen? In der allgemeinen Diskussion zumindest scheint das Wort „ungeimpft“ quasi immer negativ konnotiert zu sein, aber es sucht sich halt nicht jeder freiwillig aus…

Natürlich… Aber es gab schon Einschätzungen, dass das eine verschwindend geringe Menge sei.

Dann verstehe ich das Problem nicht…

Wenn man Atteste zulassen würde, würden die einschlägigen Schwurbelärzte und Siegheilpraktiker die wieder massenweise an Idioten verteilen, und man kann nicht vom Personal irgendwelcher Restaurants o.ä. die Expertise erwarten, die Validität zu überprüfen. Ob jemand unter 12 ist, ist dagegen recht einfach festzustellen, mit vielleicht 1–2 Jahren Toleranz.

Desweiteren bedeutet „2G“ ja „Geimpft oder Genesen“.

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Nach einer Corona Infektion zählt man 6 Monate als genesen. […]

Eine Verallgemeinerung ist auch eine Form der Diskriminierung. Selbst wenn die Menge der Betroffenen klein wäre, müssten diese meiner Meinung nach trotzdem berücksichtigt werden.

Siehe nächstes Zitat. Als Genesen gilt man nur für 6 Monate.

Korrekt, aber der Status „Genesen“ gilt nur für 6 Monate. Danach ist man einfach nur „Ungeimpft“. Und auch mittels Antikörpertests kannst du in Deutschland diesen Status nicht verlängern (in anderen Ländern schon). Das Diskriminierungsproblem sehe ich daher insb. für „ehemalige“ Genesene, die aktuell nicht geimpft werden können. Denn auch als Mensch, bei dem die COVID-Infektion schon länger als 6 Monate her ist, ist das Risiko eines schweren Verlaufs im Falle einer Re-Infektion eher gering.

Demnach sehe ich diese Gruppe als absolut vergleichbar mit den Kindern unter 12.

Das Problem hast du aber auch mit den Impfausweisen. Wenn jemand täuschen möchte, kann er/sie die Beschränkungen auch jetzt schon problemlos umgehen. Mir geht es aber nicht um die Täuschung, egal ob mit Pseudo-Attesten, getauschten Personalausweisen, nachgemachten QR-Codes (die ja eh keiner kontrolliert) oder modifizierten Impfausweisen.

BTW: ich habe blöderweise versehentlich mehrere Beiträge aufgemacht. Mein Eingangs-Post war am nächsten Tag verschwunden, da habe ich nochmal eine ähnliche Frage gestartet. Aber ich wusste nicht, dass der nur in der Moderation festhängt. Hier habe ich zu dem Thema noch eine Diskussion gestartet:

Dieses Thema hier kann auch geschlossen werden, damit nur an einer Stelle Antworten eingehen.

Wobei genesen meines Wissens nur 6 Monate gilt. Eine „Verlängerung“ dieses Status ist derzeit nicht möglich (auch nicht über entsprechende Antikörper-Nachweise). Das ist derzeit eine Lücke in der Definition …