Kleiner Nebensatz mit aber feiner Fehlnuancierung: „… diejenigen, die sich nicht impfen lassen können, wie zum Beispiel Schwangere …“
Das ist leider ein weit verbreitete Fehlbotschaft, die es Schwangeren in der Versorgungsrealität häufig unmöglich macht eine Impfung zu erhalten.
Fakt ist: Schwangere können sich der STIKO folgend individuell beraten und impfen lassen!
Eine mögliche Befreiung von einer möglichen kostenpflichtigen Testpflicht dieser besonderen Gruppe ist aber zweifelsfrei richtig, da Schwangere ihre Entscheidung frei und gut beraten treffen sollen.