LdN #241 Vermieter sollen sich an CO2-Steuer durch Heizung beteiligen

Lieber Philip, lieber Ulf,

vielen Dank für die Lage der Nation - wie jede Woche mein Pflichtprogramm.

Einen Kommentar / eine Frage zu eurer aktuellen Lage:
Mit der Verschärfung des aktuellen Klimaschutzgesetzes sollen die Vermieter an der CO2-Steuer der Mieter zu 50% beteiligt werden, die durch die Heizkosten entstehen.
Ziel ist es (wie ihr richtig sagt), dass die Vermieter einen Anreiz erhalten sollen (zusätzlich zu höheren Förderprämien), alte Bestandsimmobilien zu sanieren/dämmen.

Ist es da nicht naheliegend, dass ein Vermieter diese CO2-Steuerlast 1:1 auf den Mieter in Form einer Mieterhöhung weitergibt?
Meines Erachtens nach entfällt so spielend leicht der Anreiz für den Vermieter; der Mieter hat weiterhin die Gesamtlast zu tragen. So würde ebenfalls keine Sanierung von Bestandsimmobilien erfolgen.

Wäre nett, wenn ihr oder andere Forenmitglieder dazu weitere Erläuterungen / Meinungen hättet.

Ein schönes Wochenende,
Ralf

Das Problem sehe ich auch, würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und behaupten, dass die geteilten Kosten eher den Mieter dazu motivieren, mehr Energie (zum Beispiel länger duschen) zu verbrauchen. Von daher meiner Meinung nach kein guter Vorschlag. Es sollte eigentlich als Anreiz für den Vermieter ausreichen, die Heizungsanlage oder Dämmung zu erneuern, da man dann für die selbe Immobilie höhere Miete nehmen kann, da die Nebenkosten der Mieter sinken. Das ist heute noch eher weniger der Fall, da die Energiepreise gerade für Gas noch so niedrig sind, dass sich Umbaumaßnahmen kaum oder erst sehr weit in der Zukunft armortisieren und es damit unattraktiv wird. Ein hoher CO2 Preis könnte also genau dieses Problem lösen, ohne planwirtschaftliche Maßnahmen zu benötigen.

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Natürlich wird ein Vermieter seine Mehrkosten über die Miete decken. Allerdings muss der Markt diese Erhöhung auch hergeben. (Zugegeben, ist vermutlich für viele Vermieter kein Problem.) Er kann also die Miete nicht willkürlich erhöhen, sondern nur bis zum Marktpreis. Vermutlich ist die aktuelle Miete sogar schon der Marktpreis. (Ausnahmen über alte Mietverträge lasse ich mal aus.)*

Der Vermieter steht hier also in Konkurrenz zu anderen Vermietern, deren Häuser ggf. besser saniert sind. Der Effekt ist nicht neu: Auch heute kann man bereits höhere Kaltmieten nehmen, wenn die Nebenkosten geringer sind.
Für den Mieter ist es unerheblich, ob er die CO2-Steuer direkt über die Nebenkosten zahlt, oder indirekt über ein generell steigendes Niveau der Kaltmiete.

(*) Vermutlich ist die wahre Absicht hinter dieser Regel genau das: Bestandsmieter sollen vor Verdrängung geschützt werden, weil der Vermieter das Gebäude nicht modernisiert und die immer weiter steigenden Nebenkosten den Mieter irgendwann erdrücken.
Dadurch, dass der Vermieter an den steigenden Nebenkosten beteiligt wird, steigt sein Interesse, die Modernisierung tatsächlich durchzuführen.

Ich als Mieter, hatte auch schon die Sorge, dass mein Vermieter das zum Anlass nimmt und Miete dann mal erhöht. (Was er ohnehin dürfte, weil in den letzten 8 Jahren nicht geschehen und unterdurchschnittlich.)

Mir kam dann die Überlegung, ob ich ihn überhaupt am CO2 Preis beteiligen würde, falls ich das Geld aktiv von ihm fordern müsste.

Bei meinem Haushalt wären es auch nur insgesamt ca. 25 € im Jahr (5500 kWh Gas). Da verzichte ich lieber auf 12,50 €, da, falls die Miete steigt, dann sicherlich um mehr als einen Euro pro Monat.

Viele Privatpersonen, die vermieten, - gerade etwas ältere Leute - scheuen die mit einer Mieterhöhung potentiell einhergehenden Diskussionen und Konflikte. An der Miete gedreht wird da fast nur bei einem Mieterwechsel.

Unternehmen oder sich als Unternehmer begreifende Vermieter sind natürlich ein anderes Kaliber. Aber bei denen stellt sich die Frage, warum sie die Miete nicht schon längst erhöht haben, wenn „der Markt“ bzw. ihre Mieter das zulassen.

Meines Erachtens ist der Hebel über diese Kostenteilung eine Modernisierung anzustoßen, nicht so stark, wie man sich einreden möchte. Verglichen zu den Kosten und dem ganzen Aufwand einer Sanierung, sind diese nun durch den Vermieter zu leistenden Zahlungen Kleckerkram. Es ist ja nur 50% eines (zumindest am Anfang) noch recht geringen Aufschlags auf die Heizkosten.

Hier müsste man viel stärker ordnungsrechtlich vorgehen. Sprich: Der Einbau vom Heizungen auf Basis fossiler Energieträger wird ab 2025 auch in Bestandsgebäuden schlicht verboten. Nur wer eine unbillige Härte mit Gutachten, Pipapo belegen kann, darf auf eine Ausnahmegenehmigung hoffen. Zweifachverglasung für beheizte Räume → verboten. Herstellung einer Fassade, eines Daches mit schlechterem U-Wert als KfW70-Standard bei Renovierung/Sanierung → verboten. Etc. pp.

Im Gegenzug muss man die sanierungswilligen Eigentümer mit Geld zuwerfen.

Nur dann ändert sich wirklich etwas - und auch halbwegs zügig.

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Das Gesetz hat dich dank der Lobbyarbeit der CDU/CSU erledigt:

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ich verstehe nicht warum das Warmmietenmodell nicht mehr diskutiert wird

Damit würde sich eine Wirtschaftlichkeit entstehen für den Vermieter für eine Modernisierung und für den Mieter ist es Kostenneutral.

Vorausgesetzt die Rahmenbedingungen sind gesetzt, dass Modernisierung rentabel sind.

Bei dieser 50/50 Aufteilung wird es für den Vermieter nie rentabel zu sanieren weil er ja auch nur die Hälfte der Einsparung hat und 100% der Kosten.

So oder so wird bei 50/50 die Kaltmiete erhöht entweder weil man saniert und damit es ich dann doch noch rentiert oder der wahrscheinlichere Fall es wird nicht saniert und die Kaltmiete erhöht um dem Vermieteranteil an der CO2 Steuer auszugleichen.

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Hallo,
Ich stehe auf beiden Seiten, bin sowohl Mieter als auch Vermieter. Kann also beides so ein bisschen verstehen. Ich frage mich nur was passiert bei bereits sehr gut gedämmten Gebäuden oder einem Altbau mit moderner Heizung aber bautechnisch schlechter (weil nicht änderbarer) Dämmung?
Oder auf den Punkt gebracht. Was passiert mit der Kostenaufteilung nachdem der Vermieter alles in seiner Macht stehende getan hat?
Eine Hackschnitzelheizung produziert auch CO2.

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Warum sollte an der Dämmung bei einem Altbau nichts zu ändern sein? Denkmalschutz kann ein Thema sein, aber das betrifft sehr, sehr wenige Gebäude.

Ansonsten: wir müssen spätestens ~ 2050 CO2-neutral sein. Dieses Datum liegt mittlerweile näher an heute als der Fall der Mauer. Für Gebäude mit schlechter Dämmung, wenn es sich nicht gerade um Schluss Bellevue handelt, ist da kein Platz mehr.

Nun ja aber nehmen wir mal den Fall an es wird die Öltherme durch eine Pelletheizung ersetzt. Diese erzeugt auch CO2, ist aber (meines Wissens) stand heute sogar bei KFW40+ möglich. Also die maximale Anforderung bei der KFW Förderung. Werden die Kosten dann auch geteilt?
Hier geht es ja nur um ein rein hypothetisches Beispiel.

Auf Pellets und Strom liegt keine CO2-Steuer, also gibt’s da auch nix aufzuteilen. Das trifft ja nur die Leute, welche direkt mit Öl, Erdgas oder Kohle heizen.

Nein, da gibt es nichts aufzuteilen. CO2 Steuer muss nur für fossile Energie bezahlt werden. Und genau genommen oder überhaupt bezahlt dass der Brennstoffhändler und reicht es entweder weiter an dich, oder eben nicht. Mit der tatsächlichen CO2 Emission hat das nichts zu tun.Wer aber auch schlimm, wenn du für regenerative Energie auch noch CO2 Steuer bezahlen müsstest.

Ah danke für die Info! Mal schauen was dann die Hausgemeinschaft entschließt…

Theoretisch kann eine Co2-Bepreisung auch den persönlichen Steuersatz auf über 100% der Einnahmen steigern.
Hier mal ein zugegebenerweise ziemlich konstruiertes Beispiel:
Friederike vermietet ein Haus an eine Porzellanmanufaktur und erhält hierfür 2000€/Monat.
Da Porzellan mit Erdgas gebrannt werden muss (weil Erdgas sehr sauber verbrennt) ist ein Umstieg auf eine Alternative technisch nicht möglich.
Die Manufaktur verbraucht 80.000kwH Gas pro Monat - bei einer Co2-Steuer von 25€/t ergibt dies ungefähr 2000€ Co2-Steuer pro Monat für die Vermieterin Friedrike.
Bei 50€/t Co2Steuer sind es schon 4000€ Steuer, die Friederike bei nur 2000€ Mieteinnahmen einnimmt - ihr persönlicher Steuersatz würde dann bei 200% liegen - wenn wir annehmen dass Friederike sonst keinerlei Ein/Ausgaben hat.
Dann hätte Friederike ein Problem - denn das Gas abstellen oder den Mietern aufgrund ihres Gasverbrauchs kündigen darf sie nicht.
Eine Privatinsolvenz anmelden wäre auch spannend, wenn sie als einzige Ausgabe Steuern hat…

Das Beispiel ist nicht konstruiert sondern unzutreffend!
Vermietung an eine Porzellanmanufaktur ist keine Vermietung von Wohnraum, sondern eine Gewerbeimmobilie, und das Brennen von Porzellan ist keine Heizung.

Das richtige Beispiel ist ein Mieter, der so verschwenderisch heizt, dass der Vermieter mehr als die Kaltmiete an CO2-Steuer beisteuern muss. Dann würde aber sofort auffallen, dass der Mieter die andere Hälfte an CO2-Steuer zahlt, und zusätzlich noch die vollen Kosten für die Beschaffung des Brennstoffs. Wird also nicht passieren.

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Energiekosten - Regierung einigt sich auf CO2-Kostenteilung zwischen Mietern und Vermietern

Vermieter sollen sich zur Hälfte an den Kosten durch die CO2-Abgabe beteiligen. Die neue Regelung soll auch für Gewerbemieten gelten.

Regierung einigt sich auf CO2-Kostenteilung zwischen Mietern und Vermietern

Das Handelsblatt schreibt, dass dies auch für Gewerbeimmobilien gelten soll.
Zudem ist eine CO2-Abgabe nur auf die Heizung doch rein technisch gar nicht rechenbar- es wird doch einfach bei den Wohnungen der Gesamtgasverbrauch am Zähler als Grundlage genommen- ganz unabhängig ob das Gas von dort dann zum Herd, zur Heizung oder zum Porzellanbrennofen weiterfliesst.

Im Gewerbe schaut das in der Tat anders aus, weil ja auch dem Mieter der Ofen gehört, in der Regel. BTW der Ofen kann natürlich mit Strom betrieben werden. Gas ist heute einfach zu billig. 25 Euro pro t CO2 verteuern Gas gerade um 5 Euro pro MWh. Strom kostet dann immer noch das vierfache. 25 Euro haben halt praktisch 0 Lenkungswirkung.

In viele Wohnungen fließt überhaupt kein Gas, sondern nur bis in den Keller zur Heizung. Auch in Gewerbeimmobilien.

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Laut gestriger taz haben die Schwarzen eh alles wieder abgesagt. Schließlich gilt es die Vermögende (Vermieter) vor einer Umverteilung oder Lastenteilung zu schützen

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https://www.tagesschau.de/inland/mieter-co2-preis-101.html

Mieter trägt es komplett.