LdN 234: Australien, Tests an Schulen

Guten Morgen,

zur rigorosen „Kleinhaltung“ des Infektionsgeschehens bei geringer Inzidizenz hatte ich bereits im Kommentat zur letzten Folge von LNP geschrieben, aber hier passt es m.E. auch:

Mein Cousin lebt in Australien und berichtete am 24.03.2021, dass es einen Fall gegeben habe, bei dem ein einzelner Mitarbeiter eines Corona-Quarantäne- Hotels infiziert wurde und in der Folge in 5 Stadtteilen, durch die er sich bewegt hatte, 10.000 (zehntausend) Menschen in Zwangsquarantäne geschickt wurden. Es gibt laut ihm generell extreme Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit und strenge Kontrollen durch die Polizei- auch an Autobahnen und Hauptstraßen.
Dafür sind die Inzidenzen sehr sehr niedrig, „Corona sei praktisch nicht präsent“ – auf Kosten der Bewegungsfreiheit. Wie es rechtlich dort aussieht, weiß ich nicht, kann man hier von Einschränkung von Grundrechten sprechen?
Nachtrag: Mein Cousin (der deutscher Staatsbürger und mit einer Australierin verheiratet ist) durfte Australien im Herbst 2020 nicht zur Beisetzung seiner Mutter verlassen. Er ist dort seit Monaten im Land „gefangen“.

Zum Thema Testen an Schulen:
In einem kleinen, voll besetzten Klassenraum die Masken abzunehmen, ist möglicherweise keine so gute Idee. In der Schule meines Sohnes gibt es einen separierten großzügigen Testbereich - mit Terminanmeldung bzw. festen Zeitschemata für die Klassen. Ehrenamtliche Eltern werden dort als Helfer eingesetzt, man kann sich online als Unterstützer für jeweils 45 min Einsatz eintragen. Das erscheint mir eine gute Lösung zu sein. Der Schulleiter hat das mit Hilfe seiner Informatiklehrer selber so arrangiert.

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