LdN 229 “Berlin autofrei”, rechtliches zur Umwidmung von Straßen

Hallo Lage Team und Forenleser,
mir hat sich grad spontan beim hören die Frage gestellt, was rechtlich passiert, wenn Berlin die Straßen nicht mehr als Straßen definiert. Dann gilt doch eigentlich auch nicht mehr die StVO und mir könnte z.B. Keiner was, wenn ich dort zu schnell und ohne Führerschein fahre bei meiner Ausnahmefahrt (jeaaaaah :wink: ).

Ich glaube das ist das kleinste Problem. Das lösen findige Jurist:innen noch vor dem ersten Kaffee :stuck_out_tongue_winking_eye:

Ulf ist hier gefragt :laughing:

Danke für die Frage. Ich fürchte das haben wir in der Folge etwas flapsig formuliert. Die Straßen sind durchaus noch Straßen, sie sind aber eben nicht mehr dem normalen Gemeingebrauch gewidmet, der auch Autos umfasst, sondern nur noch dem Gemeingebrauch durch den sogenannten Umweltverbund, das sind die im Gesetz definierten erlaubten Verkehrsmittel wie Fahrräder, Busse und Bahnen.

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