LdN 228: Kontaktnachverfolgung durch Gesundheitsämter

Hallo,

ich bin gerade aus meiner Quarantäne als Kontaktperson 1. Grades (KP1) entlassen wurden und wollte kurz meine Erfahrungen schildern.

Mein Kollege hat mir von seinem positiven Testergebnis am Dienstag Morgen berichtet, dass er selbst wohl Montag Nacht erhielt. Da ich noch am Montag engen Kontakt mit ihm hatte (mit FFP2-Maske, aber zusammen am Abfluggate und in der gleichen Reihe im Flugzeug), habe ich mich daraufhin auch sofort freiwillig in Quarantäne begeben. Bereits am Mittwoch Vormittag erhielt ich einen Anruf von seinem Gesundheitsamt in LK Ebersberg, dass mich nach der Art und Dauer des Kontakts befragt hat und mich als KP1 eingestuft hat. Es hat mir mitgeteilt, dass ich mich in Quarantäne begeben sollte, auch wenn die formale Anordnung durch mein eigenes Gesundheitsamt noch ausstünde. Am Donnerstag Mittag erhielt ich dann den Anruf von meinem eigenen Gesundheitsamt (LK Freising), dass diese Anordnung nochmals bestätigte, mich fragte ob ich ein Riskopatient wäre, mich über Details der Quarantäne aufklärte und mir alles nochmal an meine Emailadresse schickte. Einen Brief, wie ihr ihn schildert, würde ich wohl nur auf Nachfrage erhalten, wüsste aber auch nicht, was ich damit anfangen sollte.
Nach 10 Tagen konnte ich einen kostenlosen Coronatest machen und bin nach dem negativen Ergebnis nun wieder aus der Quarantäne entlassen.

Mein Eindruck ist, dass die Nachverfolgung trotz Inzidenzwerte nahe oder deutlich über 50 sehr schnell funktionierte. Bereits 1,5 Tage nach dem positiven Testergebnis habe ich einen Anruf vom Gesundheitsamt erhalten. Ich wurde als KP1 auch bereits nach meinen eigenen Kontakten befragt, konnte alles (Symptome, Kontakte, Testergebnisse) digital auf einer Webseite eintragen oder per Mail ans Gesundheitsamt versenden.

Ich weiß leider nicht, ob auch die anderen Passagiere in dem Flugzeug müssen, vermute aber (da ich viel unterwegs war in den letzten Monaten), dass dies nicht der Fall ist. Auch wurde schon im Herbst mitgeteilt, dass Restaurantgäste nicht in Quarantäne müssen, wenn am Nachbartisch ein Infizierter saß. Sowohl die Angaben von Kontaktpersonen als auch die Einhaltung der Quarantäne geschehen letztlich freiwillig und werden nicht kontrolliert. Mein Eindruck (und der Grund warum ich diesen Post schreibe) ist daher, dass es auch dann, wenn die Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung hinterher kommen, es viele Infektionen geben wird, bei der nicht klar ist, wo sich diese Person angesteckt hat. Hier bedarf es wohl dringender Änderungen.

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