LdN 225 Schulschließung und Home Office

Schulschließung:
Anscheinend gibt es hier wieder föderale Unterschiede. Rheinland Pfalz und möglicherweise speziell der Kreis Mainz/Bingen geht hier zumindest für die Grundschulen einen Sonderweg.
An der Grundschule meiner Tochter gilt ab 01.02. die Regelung.
Regelunterricht für die Hälfte der Klasse - also in 2 Gruppen - im täglichen Wechsel. Die „Home“ Gruppe wird an diesem Tag für eine 3/4h online zugeschaltet um im Klassenverband die Bearbeitung der Tagesaufgaben zu klären.
Da allerdings bis zum 15.02. die Pflicht zum Präsenzunterricht ausgesetzt ist, können die Eltern ihr Kind auch jeden Tag zuhause lassen. Dieses ist dann quasi jeden Tag in der "Home"Gruppe. Wie und in welchem Verhältnis die Eltern welches Modell annehmen wird sich zeigen.
Im übrigen ist die Notbetreuung für die "Home"Gruppe weiterhin aktiv.

Homeoffice:
Hier in Rheinland-Pfalz gibt es jetzt die Regelung, dass in einem Büro pro 10qm nur ein Mitarbeiter arbeiten darf.
Ein Fallbeispiel ist jetzt gegeben, das ein Arbeitgeber welcher Homeoffice bisher aus verschiedenen - teils wichtigen Gründen, nicht wirklich unterstützt hat bei einem zu fünft besetzten 30qm Büro nun dafür sorgen muss, das maximal 3 Personen gleichzeitig arbeiten und die restlichen Mitarbeiter, möglicherweise im Wechsel, im Homeoffice sein müssen.
Ich halte dies eigentlich für eine sehr elegante Lösung den Arbeitgeber dazu zu zwingen Homeoffice zu unterstützen, wobei ich nicht weiß womit sich das Verhältnis 10qm zu 1 erklären lässt.