LdN 220: Haftung C-Impfstoff

Kurze Anmerkung: Laut des Podcasts „Grams Sprechstunde“ mit Christian Nobmann (Jurist und Mitglied des gemeinsamen Bundesausschusses - also am Schalthebel des deutschen Gesundheitswesens) übernimmt der Bund doch die Haftung für Komplikationen im Zusammenhang mit Impfungen.

Der Mechanismus (wenn ich das richtig verstanden habe): mit der Empfehlung der StiKo (ständige Impfkommission) übernimmt der Bund auch die Haftung - unabhängig von der Art der Zulassung.

Ich hoffe, damit konnte ich weiterhelfen!

Quelle: https://detektor.fm/politik/grams-sprechstunde-covid-impfstoffe

Das Thema ist mMn von allgemeinem Interesse. Deswegen will ich es nochmal aufgreifen und hinweisen:

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Ergänzung:

Aber was ist, wenn ich hinterher nicht mehr richtig arbeiten kann, vielleicht sogar ganz berufsunfähig bin. „Da ist der Staat raus, weil er AstraZeneca für unter 60jährige ja nicht empfohlen hat“, sagt die Medizin-Anwältin Dr. Britta Konradt aus Berlin. Für den Geimpften bedeutet das: kein Schadensersatz, kein Ersatz des Lohnausfalls, kein Ersatz für die verminderte spätere Rente etc. In der Empfehlung des Staates heißt es nämlich , AstraZeneca sollen nur über 60jährige erhalten. Oder ein Arzt entscheidet sich, es nach „ärztlicher Aufklärung“ auch unter 60jährigen zu verimpfen. Damit, so die Anwältin, geht die Haftung an einen Dritten, den Arzt, über. Der hat aber auf alle Risiken hingewiesen und sich das auch schriftlich bestätigen lassen und ist damit also auch raus.

Dem widerspricht nun ein Rechtsgutachten des bayerischen Gesundheitsministerium, das RTL.de mittlerweile vorliegt. Darin argumentieren die Juristen, auch eine Impfung von unter 60jährigen mit AstraZeneca nach einer Risikobewertung und Aufklärung durch einen Arzt, entspreche der STIKO-Empfehlung des Bundes.

Website der Ärztelobby:

KBV - Keine ärztliche Haftung für Impfschäden durch AstraZeneca – Gesetzesänderung steht kurz vor der Verabschiedung

Einen Versorgungsanspruch gegen den Staat haben dann auch unter 60-Jährige, die sich für den Impfstoff von AstraZeneca entscheiden. Der Arzt trägt somit kein Haftungsrisiko für Impfschäden, wenn er die Impfung ordnungsgemäß durchführt. Die neue Regelung soll nach dem Gesetzentwurf für alle COVID-19-Impfungen seit Impfbeginn am 27. Dezember 2020 gelten.

Zum sog. Versorgungsanspruch:

Habe irgendwo gelesen, dass der Versorgungsanspruch nicht so gut wie ein vollwertiger Schadensersatzanspruch sei.


edit:

Joachim Cäsar-Preller sieht das anders: Dass die Arzthaftung automatisch entfällt, nur weil Versorgungsansprüche an den Staat gestellt werden können, sei falsch. „Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun“, sagt der Rechtsanwalt, der auf Medizinrecht spezialisiert ist und Geimpfte vertritt, die nach der Impfung von Astrazeneca eine Hirnvenenthrombose erlitten haben. Versorgungsleistungen, die die Bundesländer bei Impfschäden zahlen, fielen ohnehin nicht sehr hoch aus und seien nicht mit echten Schadensersatzansprüchen zu vergleichen