LDN 220 EEG Entlastung Energieintensive Industrie

Lieber Ulf, lieber Philip,
Eure Kommentierung der teilweisen Entlastung von der EEG Umlage für die energieintensiven Industrie empfand ich als nicht ausgewogen. Ihr seid auf die inhaltliche Begründung für die teilweise Entlastung der Unternehmen mit keinem Wort eingegangen.

Für eine ausgewogene Beurteilung möchte ich kurz den Hintergrund beleuchten:

  • Strom resp. Energiekosten können einen wesentlichen Teil der Produktionskosten eines Produktes darstellen
  • Die deutsche Industrie ist in einem europäischen Binnenmarkt eingebettet und konkurriert mit den Herstellern ähnlicher Produkte im In- und Ausland
  • Die Stromkosten divergieren zwischen den verschiedenen europäischen Ländern erheblich, da einige Länder primär mit Kernenergie arbeiten, andere Länder Entsorgungskosten durch den Staat übernehmen lassen, unterschiedliche Steuern auf Energie etc.
  • in Deutschland hat - sehr begrüßenswert - die teurere erneuerbare Energie aus Photovoltaik-, Wind- und Wasseranlagen eine immer größere Bedeutung
  • Solange es keine Zölle und zum Teil keine Währungsdifferenzen zu kalkulieren gibt, stehen die deutschen Unternehmen unverschuldet in einem ruinösen Wettbewerb
  • diese Unternehmen müssen jedoch mit ihren Produkten Gewinne erwirtschaften, die über Gewinnsteuern u.a. das deutsche Sozialsystem finanzieren müssten. Wie soll dies funktionieren?

Kürzlich ist mir ein Beispiel aus der deutschen Malzindustrie (zentraler Rohstoff für die Bierherstellung) bekanntgeworden, welches ich kurz exemplarisch erläutern möchte:

  • die deutsche Malzindustrie besteht mehrheitlich aus mittelständischen Familienunternehmen
  • die Produktionskosten einer Tonne Malz bestehen zu ca. einem Drittel aus Energiekosten
  • Die wesentlichen Wettbewerber produzieren in Frankreich, Tschechien und Polen mit ca. 50% der Stromkosten je kWh eine Tonne Malz
  • man kann sich somit leicht ausrechnen, dass hier ein fairer Kostenwettbwerb kaum möglich sein kann, insbesondere da die Transportkosten im Binnenmarkt weitgehend vereinheitlicht sind.

Kurzum, ich würde mir von Ulf und Phiip wünschen, in einer objektiven Darstellung der neuen bzw. alten EEG Gesetzgebung auch alternative Begründungen darzustellen. Vielleicht gibt es auch einmal Gelegenheit, die alternative Betrachtungsweise durch ein Interview, in meinem Beispiel zB durch den Präsidenten des deutschen Mälzerbundes, oder den Präsidenten einer anderen energieintensiven Branche zu diskutieren.

Nichtsdestotrotz freue ich mich als Abonnent jede Woche auf Eure neue Ausgabe, die für mich fast immer horizonterweiternd ist.

Beste Grüße
Thebenka

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