Hallo Philip und Ulf,
Danke für die intensive und gute Beleuchtung des Themas EEG und die Darstellung von „Licht und Schatten“.
Ich teile die Meinung, dass der unbedingte Wille zum ambitionierter Ausbau der EE nicht sichtbar ist.
1.) Zum Thema Ausschreibungen jedoch habe ich einen Einwand.
„Umso mehr Ökostrom, umso besser“ (Min. 52) - JA, und gerne so schnell wie möglich, aber bitte auch volkswirtschaftlich nachhaltig. Dafür sind Ausschreibungen ein gutes Instrument.
Den durch Ausschreibungen entstandenen „bürokratischen Overhead“ würde ich für professionelle Projektierer, welche Anlagen ab 750 kW planen, als gering einschätzen. Insbesondere im Vergleich zu den von euch angesprochenen Hürden im Genehmigungsverfahren, Sicherung geeigneter Flächen und juristischen Auseinandersetzungen.
Dass die Ausgestaltung des Ausschreibungsverfahren allerdings seine Makel hat, steht außer Frage! Die ausgeschriebenen Mengen und Anzahl der Gebotstermine sind da sicherlich kritisch zu beleuchten.
Sonderfall Aufdachsolaranlagen:
Die nun eingeführte Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibungen für große Dachanlagen halte ich für vertretbar. Wer eine Anlage mit mehreren hundert kW plant, sollte unterstellt werden können über die kaufmännischen Fähigkeiten zu verfügen, auch an einer Ausschreibung teilzunehmen. Für Dachanlagen ab 750 kW wird überhaupt erst ein Markt geschaffen mit dem nun eingeführten eigenen Ausschreibungssegment. Zuvor mussten Aufdachanlagen dieser Größe in den Ausschreibungen mit Freiflächenanlagen konkurrieren und hatten so keine Chance auf Erfolg.
- Vergütungssystematik
Die derzeitig geltenden gleitenden Marktprämie (als Weiterentwicklung der festen Vergütung) sichert, wie von euch beschrieben, der Betreiberin einer EE-Anlage ihren bezuschlagten Preis zu, indem der Unterschied zwischen Börsenstrompreis und Gebotspreis aus der EEG-umlage gezahlt wird. Liegt der Strompreis allerdings über dem Gebotspreis, streicht die Betreiberin dies ein. Die Gemeinschaft sichert also das Risiko ab, profitiert jedoch nicht von möglichen Chancen der Betreiber bei hohen Strompreisen. Das Stichwort hier: die symmetrische Marktprämie (= Differenzverträge engl. Contract for difference) DIW
Beim Differenzvertrag erhält die Betreiberin immer den gebotenen Preis, d.h. Bei niederigem Stormpreis erhält sie die Marktprämie, bei hohen Strompreisen zahlt sie jedoch in den Topf zurück.
Dieses System ist bereits erfolgreich im Wind-offshore-Markt in UK und Frankreich eingeführt und auch von der deutschen Offshore-branche gefordert. BDEW