LdN 216 – Pandemie-Maßnahmen: Einzelhandel

Hallo, ich wollte nur mal meine persönliche Einschätzung zur Personenbeschränkung im Einzelhandel geben, weil ich selbst in dieser Branche in Teilzeit beschäftigt bin, und würde gerne Kommentare dazu lesen.

Zunächst das Offensichtliche: Ein Markt mit 800 m² darf 80 Personen, ein Markt mit 801 m² 40 Personen gleichzeitig hereinlassen. Ich verstehe, dass die Regeln halbwegs einfach sein sollen, aber das ist vielleicht ein wenig zu einfach!?

Punkt 2: Eine Beschränkung auf 10 m²/Person ist nahezu unwirksam. Unser Markt dürfte 75 Leute einlassen (unter 800 m² Fläche). Wir haben eine gute Lage in der Stadt, daher haben wir deutlich mehr Kunden als vergleichbare Märkte (Faktor 2-3). Man muss natürlich bedenken, dass ein guter Teil der Verkaufsfläche – Regale etc. – gar nicht begehbar ist. Wenn bei uns nun 75 Personen im Laden sind, ist es wirklich gerammelt voll. Das passiert nur an einer einstelligen Anzahl an Tagen im Jahr, mal vor und nach besonderen Feiertag z. B. Bei 75 Personen steht die Schlange von der Kasse bis in die nächste Ecke des Marktes, also eine knappe Kantenlänge bzw. Außenseite steht dann voll. Und wie gesagt, wesentlich mehr als das wird es seltenst.

Eine Begrenzung auf 20 m²/Person hingegen empfinde ich auch bei unserer Größe als äußerst angenehm und ist im Grunde selbst bei uns ausreichend (trotz höherer Kundenzahl/Fläche im Vergleich zu ähnlichen Märkten). Das sind dann schon einige Menschen im Laden, die Kassen sind immer noch relativ gut ausgelastet (2 von 3 dauerhaft, die 3. Kasse teils teils). Draußen bilden sich dann öfter zeitweise Schlangen von bis zu 10-15 Personen an Samstagen oder zu Stoßzeiten, aber die legen sich über den Tag auch wieder. Sprich Stoßzeiten werden dann nicht im Laden sondern außerhalb abgefangen, wie man es sich eigentlich auch wünschen würde.

Was ich damit sagen will: Eine Beschränkung auf 10 m²/Person ist nach meiner Erfahrung keine Beschränkung und der Markt trotzdem krachend voll. Entweder man betrachtet den Einzelhandel als ungefährlich bzgl. Ansteckungen, dann kann man sich diese Begrenzung schenken, oder man möchte auch dort auf Nummer sicher gehen und begrenzt auch wirklich. Es müssen nicht 20 m²/Person sein, aber irgendwas bei ~15 wäre für meinen Geschmack schon angebracht.

Ich freue mich über weitere Meinungen, auch von anderen Angestellten im Einzelhandel. :slight_smile:

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Danke schon mal für deine Perspektive!

Korrektur: Im Einzelhandel ist bis 800 m² Fläche eine Person / 10 m² erlaubt, auf der darüber hinausgehenden Fläche eine Person / 20 m².