LdN 215 3. Bevölkerungsschutzgesetz und Massendatenspeicherung beim RKI

Lieber Ulf und Philip,
ihr habt bei eurer Diskussion des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes, das letzten Mittwoch verabschiedet worden ist, gar nicht zu der darin auch beschlossenen Zentralisierung der Gesundheitsdaten von Betroffenen in einer dafür geschaffenen RKI-Cloud Stellung bezogen - obwohl ihr den heise-Beitrag dazu in den Shownotes verlinkt habt.
Mich hat der heise-Artikel ehrlich gesagt ein wenig erschreckt. Angeblich ist für die datenschutzrechtliche Überprüfung allein der Bundesdatenschutzbeauftragte zuständig und dessen Einwände scheinen bisher nicht richtig gehört zu werden.
Dabei geht es hier um ein Grundrecht, das der informationellen Selbstbestimmung. Die Datenflut, die hier anlaufen kann, ist enorm und muss m.M.n. einer strengen, demokratischen Kontrolle unterstellt werden. Das scheint mir einer der Punkte bei dem Gesetzt zu sein, die nicht gut gelaufen sind. Wollt ihr diesen Punkt nicht nochmal in einer der nächsten Sendungen aufgreifen?