LdN 207: Geldwäsche

Hallo zusammen,
ich hätte noch eine kleine Anmerkung zu dem Bogen, in dem ihr die Story zu FinCen erzählt habt, dabei geht es mir so ein bisschen um die Einordnung des Verhaltens der Banken
Eingeleitet habt ihr ja die Erzählung mit der großen Daten-Veröffentlichung von Geldwäsche-verdächtigen Transaktionen, die von (Groß-)Banken an die amerikanische Aufsicht gemeldet worden sind. Hierbei kritisiert ihr die Banken dafür, dass teilweise nicht ausreichend Informationen über die Kontrahenten der Transaktion vorlagen, und zudem, dass die Transaktionen trotz Verdachtsfall durchgeführt wurden.
Dann wechselt ihr so ein bisschen in die Deutsche Jurisdiktion, stellt die zuständige Aufsichtsbehörde vor, bemerkt deren unzureichende personelle Ausstattung und schaut den Jahresbericht an, und bemerkt, dass die Meldungen die es gibt im wesentlichen von den Banken kommen und nicht von Notaren oder Immobilienmaklern. Dann geht ihr ein bisschen auf die Immobiliensituation ein, und die Unübersichtlichkeit.
Was mir am Ende so ein bisschen gefehlt hat ist ein Fazit und ein Bogen, der von dieser Kaskade an Erzählungen wieder den Zusammenhang zu der ursprünglichen Meldung mit den Banken macht.
Hier finde ich nämlich schon wichtig im Vergleich zur ursprünglichen Zwischenfazit festzustellen: Im Vergleich zu anderen Institutionen scheint die Meldepflicht bei Banken halbwegs zu funktionieren.
Darüber hinaus hätte ich eine kurze Einordnung in die Rechtslage ganz gut gefunden. Ich hab mal kurz drübergescrollt (und natürlich war die ursprüngliche Meldung eine amerikansiche, da hatte ich jetzt nicht das Gefühl was finden zu können), aber §46 GWG sagt im Wesentlichen: Wenn Du als Bank eine Transaktion verdächtig findest, dann meldest Du das der zuständigen Behörde, und wenn Du dann drei Tage von denen nichts gehört hast, dann darfst Du die Transaktion durchführen.

Wenn man also das Gefühl hat, dass die Großbanken hier zuviele verdächtige, gemeldete Transaktionen durchführt, dann sollte man statt die Banken dafür zu kritisieren, fordern dass die zuständigen Aufsichtsbehörden gestärkt werden.
Ich würde dazu erwähnen, dass meinem Hörensagen nach die Regelungen wann etwas „verdächtig“ gilt relativ streng sind (davon seid Ihr doch auch schon bei den Spenden Opfer geworden, oder?), d.h. das die Banken da per-se nix mehr durchlassen was sie als verdächtig einordnen ist ja auch nicht unbedingt die Lösung.

Ich bin jetzt glaube ich nicht der Banken-freundlichste Mensch auf der Erde, aber ich glaube auch hier sollte man Fair mit Playern umgehen, die man ersteinmal verdächtig findet :slight_smile:

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Danke, dem Kommentar würde ich mich gerne anschliessen. Eigentlich zeigt der Beitrag, dass es ein ganz gut funktionierendes Überwachungs- und Meldesystem bei den Banken (zumindest in DE) gibt. Aus meiner persönlichen Erfahrung springt das System übrigens relativ mechanisch, aber sehr zuverlässig und streng an, also z.B. wenn ein grösserer Betrag transferiert wird und/oder über Landesgrenze hinweg. Das erklärt auch die hohe Zahl der Meldungen. Mich hätte eher mal interessiert wie spezifisch dieses System wirklich gegen Geldwäsche/Kriminalität wirkt. Also was z.B. ErmitterInnen dazu sagen würden?

Danke für die ausführliche Behandlung des Thema in der Lage. Jedoch sehe ich dass es nicht nur bei den ganz großen Fischen, die in Immobilien investieren, in Deutschland Nachholbedarf gibt sondern schon niedriger: In Italien beispielsweise ist es seit Jahren verboten, Rechnungen über 1000 Euro in bar zu bezahlen, es muss per EC-Karte, Kreditkarte, Überweisung etc. bezahlt werden. Das erschwert das Waschen von schmutzig verdientem Geld erheblich, während in Deutschland munter zB Autos, teure Armbanduhren, etc. für mehrere 10 000 Euro bar und damit eben auch mit schmutzig verdientem Geld bezahlt werden können. Es gibt zahlreiche Kuriere, die daher kofferweise schmutzig verdientes Geld (Zwangsprostitution, Rauschgift, Hehlerei, …) aus anderen Ländern nach Deutschland bringen um es munter zu Waschen zB durch Handel mit eben diesen teuren Waren wie zB Autos und Armbanduhren. Mit einer Suchmaschine findet man dazu haufenweise Berichte, zB https://geldwaesche-beauftragte.de/geldwaesche-in-deutschland-mehr-als-100-milliarden-euro-jaehrlich/
Das finde ich wirklich sehr peinlich gegenüber den anderen Europäern. Die Abschaffung der 500 Euro Scheins ist ein erster richtiger Schritt.

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Ein paar Anmerkungen zur Geldwäschebekämpfung:
Wenn Banken nicht die notwendigen Informationen haben, dürfen sie kein Geld überweisen - ich kenne aber die Fälle nicht. Eine Bank die von einer als sicher eingestuften Bank nur Geld weiterleitet, kennt eben den Absender nicht - wir haben ja ein Bankgeheimnis.
Geld wird trotz Verdachtsmeldung weitergeleitet. Ich weiß nicht einmal, ob die Warnungen, die Eure Abonnenten bekommen, rechtmäßig sind. Aber sonst würdet Ihr kaum noch Geld bekommen. Außerdem muss die „FIU“ ja auch Gelegnheit bekommen, Fälle nachzuweisen. Auf jeden Fall darf erst dann die Zahlung verweigert werden, wenn eine Behörde dies (nach entsprechender verdachtsmeldung) anordnet.
Sonst könnten ja auch Plattformen dazu verdonnert werden, Veröffentlichungen zu verhindern, weil ein geringfüger Verdacht auf Plagiat besteht - Ups - das sollen sie ja.
Und dass viele Behörden nicht nachkommen, liegt auch daran, dass nicht klar geregelt ist, was gemeldet werden soll. So melden manche Banken einfach zu viel. In Luxemburg hatte Paypal meines wissens am Anfang jede Zahlung gemeldet - da man damit ja nichts falsch macht.
Und die Verwaltungen haben auch bei regulärer Meldung den Umfang total unterschätzt. Aber da das nicht neu ist, ist es schon einSkandal, dass nicht ausreichend aufgestockt wurde.

Ich finde auch der Punkt „Die Banken haben die Transaktionen trotzdem durchgeführt“ ist als Kritik nur schwer haltbar.

  1. Sind unter den Meldungen vielleicht auch welche, bei denen die Banken dann Dokumentation beschaffen konnten? Bekannte von mir haben so einen Anruf von der Bank schon bekommen als sie sich in der eigenen Familie 30T EUR geliehen haben und der verleihende Kleinunternehmer von 3 verschiedenen Konten überwiesen hat. Die Bekannten fragen sich: Bin ich jetzt schon in der Geldwäscheverdachtskartei?

  2. Juristisch-Technisch gesehen: Wollen wir Strafverfolgung wirklich in die Hände der Banken also pirvater Akteure legen? Bei NetzwerkdurchsetzungsG und Uploadfiltern wollen wir genau nicht, dass die Netzwerke selbst entscheiden, was strafbar ist, und was geblockt wird. Das führt zu overblocking usw. Greift hier nicht die gleiche Argumentation? Ein „Bankendurchsetzungsgesetz“ könnte doch auch zu viel zu vielen ‚false positives‘ führen? Mir scheint Meldepflicht + gut informierte und ausgestattete Behörden der gangbare Weg.

Ich finde die Anforderung, dass Kreditinstitute nur dann Geld überweisen dürfen, wenn sie den wirtschaftlichen Berechtigten der Transaktion identifizieren können, zu einseitig. Mit der gleichen Begründung müsste man im Supermarkt offenlegen, wenn man für einen Nachbarn einkauft.

Banken müssen Verdachtsanzeigen erstellen, wenn sie einen Verdacht haben. Das ist auch gut so, denn schließlich sollte jeder Anzeige erstatten, wenn sie den Verdacht einer Strafanzeige haben. Bei exponierten Personen oder besonders komplexen Transaktionen gelten besondere Vorsichtspflichten.

Es kann aber niemand dazu gezwungen werden, rein auf Verdacht Maßnahmen zu ergreifen. Vergessen wir nicht: es handelt sich um Verdachtsfälle. Die Schuld ist nicht bewiesen. Wer würde dann haften, wenn die Banken eine Überweisung beispielsweise so lange aufhalten, bis eine überlastete Staatsanwaltschaft ausermittelt hat?

Laut Jahresbericht der FIU wurden 2019 insgesamt 114.914 Verdachtsmeldungen abgegeben, davon stammen 103.697 Verdachtsmeldungen von Kreditinstituten. In nur 36% der ausermittelten Fälle wurden diese an Staatsanwaltschaft, LKA oder sonstige Ermittlungsbehörden abgegeben. Das bedeutet, dass in 64% der Fälle noch nicht mal ein ausreichender Verdacht für strafrechtliche Ermittlungen vorlag. In diesem Fall wäre es völlig unverhältnismäßig, wenn Banken in allen Verdachtsfällen die Gelder einfrieren müssten.

Man sollte so langsam mal aufhören, die Privatwirtschaft für das Versagen bei hoheitlichen Aufgaben verantwortlich zu machen. Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen endlich vernünftig ausgestattet werden.

Wenn Personen anfangen beim Kauf von Nudeln und Tomatensoße Geld zu waschen kann man ja gerne das mit dem wirtschaftlich Berechtigten einführen. Bis dahin ist das Argument schon bisschen albern oder?

Es ist eine gute Idee sowas offen zu legen wer Verantwortung trägt - denn der Sinn dieser Firmenkonstruktion ist ja die Verschleierung der Verantwortung.

Hallo Profiamateuer,

da würde ich axre zustimmen: Es gibt da einen Unterschied zwischen den Transaktionen von Banken und denen an der Supermarktkasse.
Was die Identifikation der Beteiligten finde ich das eine Nachvollziehbare Forderung die auch - in Deutschland - grundsätzlich so vorgesehen ist (§11 GWG). Das ist im wesentlichen der Grund dafür, warum Du bei Kontoeröffnung für Onlinebanken in Deutschland dieses PostIdent-Verfahren durchführen musst,

Eine Anmerkung aus notarieller Sicht: Bis zum 1.10. durften Notare der FIU nur Geldwäschemeldungen bei positiver Kenntnis (!) machen. Ansonsten hätte man gegen die notarielle Verschwiegenheitspflicht verstoßen. Auch nur im Fall der positiven Kenntnis durfte man eine Beurkundung ablehnen, da der Notar sonst gegen den Beurkundungsgewährungsanspruch verstößt. In Anbetracht dessen wundert es mich, dass es überhaupt Meldungen von Notaren an die FIU gab. Erst zum 1.10. wurden die Meldepflichten für Notare erweitert (Bundesnotarkammer begrüßt Erweiterung der Geldwäsche-Meldepflicht für Notare im Immobilienbereich – Präsident Bormann erwartet künftig deutlich mehr Meldungen als bisher | Bundesnotarkammer).