LdN 206 - Abschaffung § 218

Wenn die Beratung pro Schwangerschaft ist, dann ist es keine Beratung mehr, sondern eine moralische Belehrung. Eine Belehrung ist durch und durch manipulativ und ihr liegt zu Grunde, dass die Entscheidung zu der sie rät die einzig richtige ist. Derart paternalistisch agiert der Staat an keiner anderen Stelle und das ist nicht hinnehmbar.

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Es gibt in Deutschland keinen anderen medizinischen Eingriff der derartigen Restriktionen (Beratung- und Wartepflichten, Straffrei und dennoch rechtswidrig) unterliegt.
Ein Abbruch ist nicht lebensgefährlich und mit bekannten und erforschten Risiken und Nebenwirkungen verbunden. Es ist nur ein medizinischer Eingriff, vergleichbar mit einer Weisheitszahn oder Blinddarm Op.
Warum muss dieser im StGB geregelt werden?

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Duden:

Beratung, die
Bedeutung: Erteilung eines Rates oder von Ratschlägen

Rat, der
Bedeutung: Empfehlung an jemanden

Ich mein spätestens bei „Empfehlung“ sieht man doch eindeutig dass „Beratung“ hier gut passt. Und wie schon angedeutet ist es sinnfrei eine Person mit einer Empfehlung zu konfrontieren der sie bereits folgt.

Duden:

Paternalismus, der
Bedeutung: Bestreben [eines Staates], andere [Staaten] zu bevormunden, zu gängeln

a) lächerlich hier einfach auf Bildungssprache zu wechseln um vll. irgendwie doch recht zu haben
b) Da der Schwangere hier immer entscheidet ist „bevormunden“ einfach falsch.

Und ich bin mir sicher wir können noch 5 Synonyme zu bevormunden finden. Es ändert nicht an der einfachen Wahrheit: Sich andere Meinungen anzuhören ist nicht manipuliert werden!

Was?! Ich meine es ist lächerlich hierfür Beispiele auf zu führen und sinnfrei darauf ein zu gehen. Aber: alle Drogen.

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Warum muss dieser im StGB geregelt werden?

Von mir aus muss er das nicht - ich habe ja schon in der Lage gesagt, dass meine persönliche Vorstellung eher die von Anke Domscheit-Berg ist.

Unser Punkt der Lage war ein ganz anderer: Der Kompromiss, den das Bundesverfassungsgericht 1993 gefunden hat, ist juristisch zwar schräg, von den praktischen Konsequenzen her aber ziemlich schlau, weil er ganz viele Positionen unter einen Hut bringt und Frieden gestiftet hat. Und auch die Diskussion hier hat gezeigt, dass dieser Kompromiss nicht zu konkreten Problemen führt, die sich nicht auch ohne Änderung der Rechtsprechung lösen lassen, und dass die verbleibenden Bedenken eher psychologischer Art sind. Deswegen habe ich ja dafür plädiert, dieses Fass lieber nicht aufzumachen, und die hiesige Diskussion bestätigt mich darin.

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Der Punkt ist doch, dass das BVerfG geurteilt hat das ein Embryo/Fetus im Gegensatz zu einem Zahn oder Blinddarm Schutzrechte geniesst. Daher verstehe ich den Vergleich nicht.
Egal wie man zum Thema steht, solange das BVerfG seine Meinung nicht ändert ist das die Realität mit der wir hier umgehen müssen und jede Diskussion die diesen Punkt ignoriert irgendwie müssig.

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Eine Google-Suche nach: „Abtreibung kosten“ sagt mir dass eine Abtreibung angeblich 350-600€ kostet. Stimmt das? Keine Ahnung. Vll. auch wegen §219a ist es schwer für mich eine sinnvolle Quelle zu finden aber das wären bei einem Mindestlohn von 9,35€/h 1-2 Wochenlöhne. Entweder meine Zahlen sind falsch (dann bitte gebt mir die richtigen) oder das ist ein massives Problem.

Als ich dein Argument zum ersten mal hörte dachte ich mir: „Wir könnten das rational ruhig klären“ Aber du hast eindeutig recht. Es ist eine shit show. Und ich schätze mal das andere Extrem ist hier nicht mal vertreten.

Aber es kann nicht sein dass wir zu faul/ängstlich sind zu versuchen diese Debatte zu führen wenn es für finanziell „schwache“ Menschen essenziell ist dass diese geführt wird. Das sind die Fälle in denen eine Abbruch der Schwangerschaft (nach medizinisch notwendigen Abbrüchen nat.) an sinnvollsten sind.

0,5 Monatslöhne: Wie ist das kein „konkreten Problem“?

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Lass mich noch ein Gedankenexperiment anfügen: Stellen wir uns vor, Homosexualität sei (noch immer) strafbar, aber eine Bestrafung bliebe aus, wenn die Person in Beratungsgesprächen klarmachen könnte, aus welchen Gründen sie nicht heterosexuell sei. Würden wir heute auch hierzu sagen „nicht ganz befriedigend, aber de facto ein akzeptabler Kompromiss?“ Ich glaube (zum Glück!) nicht, denn wir würden die damit einhergehende Stigmatisierung und Bevormundung von Homosexuellen nicht in Kauf nehmen wollen. der Vergleich mag hinken (darum Gedankenexperiment), aber schlussendlich gehts bei 218 genau um das: Stigmatisierung und Bevormundung, die wir nicht in Kauf nehmen sollten.

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Dabei gerät aus dem Blick, dass Homosexualität niemandem schadet, während bei einer Abtreibung immerhin ein werdender Mensch umgebracht wird … wie gesagt, für mich persönlich ist das innerhalb der ersten zwölf Wochen hinzunehmen, weil ich das Selbstbestimmungsrecht des schwangeren Menschen höher bewerte. Aber ich kann schon verstehen, warum das Bundesverfassungsgericht hier strenger war.

Auf der Metaebene zeigt dein aus meiner Sicht ziemlich abwegiger, aber aus deiner Sicht ja vermutlich plausibler Vergleich, warum wir diese Diskussion nur hier im Lage-Forum führen sollten, aber lieber nicht in der breiteren Öffentlichkeit oder gar im Bundestag. Denn sonst wird es eine richtige Shit Show geben, wie das oben schon jemand sehr treffend formulierte. Und ich stehe inhaltlich ja auf derselben Seite - das kann man von hunderten von Abgeordneten eher nicht behaupten.

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Ich schrieb ja nicht, dass es keine Probleme gebe, sondern dass es vor allem Probleme gibt, die sich auch ohne Änderung der Rechtsprechung lösen lassen.

Die Finanzierung ist ein solches leicht lösbares Problem; das hatten wir schon in der Lage erwähnt.

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Ich habe das Gefühl du probierst hier gegen " Sich andere Meinungen anzuhören ist nicht manipuliert werden!" an zu argumentieren. Und es tut mir leid aber da bin ich raus. Ich meine wenn du Manipulation so breit definierst ist es in meiner Weltanschaunug nicht mehr negativ.

Ich verwende auch hier das generische Maskulinum weil mir bewusst ist dass es Menschen gibt die schwanger werden können und sich nicht als weiblich identifizieren. Ich sehe also nur den klaren Vorteil der immer existiert und keinerlei Nachteil. (aber das ist hier auch vollkommen egal…)

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Ich sehe, dass Du Deine Meinung, dass es hier um eine ideologische Diskussion und nicht um den grundlegenden Einsatz für die Menschenrechte/Frauenrechte geht, abschliessend gefasst hast - schade!

Trotzdem würde ich mir sehr wünschen, dass ihr noch eine andere Sichtweise in eurer nächsten Sendung zu Wort kommen lässt - das wäre ein starkes Zeichen für den Respekt ggü eurer offensichtlich engagierten Hörerinnenschaft! Ich denke da bspw an jmd von pro familia - eine Organisation, die Du selbst bereits erwähnt hast und mit deren Kritik an der dt Rechtslage sich wohl der Grossteil der hier Kommentierenden identifizieren können (vgl ab S. 14: https://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Fachpublikationen/Schwangerschaftsabbruch/Hintergrund-Schwangerschaftsabbruch.pdf )

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Ja, grundsätzlich soll Schwangerschaftsabbruch im Rahmen eines Gyn-Moduls behandelt werden. In welcher Umfang und in Form dies passiert ist stark variierend und ua davon abhängig, wie dieder Dozentin dazu steht. Abgesehen davon werden andere Eingriffe detaillierter durchgenommen, Vorgehensweise, Schwierigkeiten etc. erläutert. Man könnte dies auch für den Abbruch im Rahmen der Kerncurricula vorsehen und so für eine wissenschaftlichere Betrachtungsweise dessen sorgen.
Im Rahmen der weiteren (Facharzt-)Ausbildung ist dann die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruch nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Wenn die Assistenzzeit in einem katholischen Krankenhaus durchgeführt wird, ist es mehr als wahrscheinlich, dass dies nicht gelehrt wird. Gleichzeitig sind die Assistentinnen davon abhängig wie die jeweiligen Oberärztinnen zu dem Thema stehen, was letztendlich einem Glücksspiel gleichkommt, wenn ich als Assistentin eigentlich das Ziel habe auch auf einen solchen Eingriff vorbereitet und geschult zu sein. Auch hier könnte man verpflichtende Vorgaben machen…wenn MANN wollen würde.

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Aber dennoch geht es auch in den USA inzwischen um mehr als „nur“ das Recht auf Abtreibung. Es mag vielleicht als Vorwandthema missbraucht worden zu sein, aber fest steht, dass in den USA an dem Angebot und der Beratung zu Abtreibung inzwischen der gesamte Komplex von Planned Parenthood, und damit die gesamte medizinische (gynäkologische) Versorgung von Frauen in den USA, vor allem unterstützte Versorgung für Women of Color und Low-Income Women da mit dranhängt. Und durch eine Kippung von Roe v. Wade mag das Recht auf Abtreibung vielleicht nicht ganz verschwinden, weil es dann auf Bundesstaatsebene entschieden wird, aber es wird mindestens in den roten/republikanische regierten Staaten massiv eingeschränkt, wenn nicht ganz kriminalisiert werden. Und das hat nichts mehr mit Ideologie zu tun, sondern mit Achtung bzw. Missachtung von Frauen und deren Gleichberechtigung.

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Zunächst einmal vielen Dank für die Lage der Nation, die ich seit langem hören und vielen Dank, dass ihr dieses Thema besprochen und auch nach Input dazu gefragt habt.
Mir geht es zunächst um den Punkt, dass der Kompromiss von 1993 ein, von den praktischen Konsequenzen, ziemlich schlauer war und was übrig bleibt eher Bedenken psychologischer Art sind (frei nach dir zusammengefasst Ulf).
Dem würde ich zunächst zustimmen und auch das dieser Kompromiss 1993 wahrscheinlich dem Stand der Gesellschaft entsprach. Nun entwickeln sich Gesellschaften, Werte und Einstellungen ja weiter und eine erneute Diskussion nach fast 30 Jahren erscheint mir sinnvoll.
1)
Macht wird heute auf sehr viel subtiler Art gespielt als es dies vielleicht noch vor 50 Jahren der Fall war. Und rein praktisch, ja, kann ich als schwangere Person, zur Beratung gehen, die Ohren auf Durchzug stellen, die Wartezeit abwarten und die Abtreibung durchführen lassen. Und wenn ich nicht finanzielle Probleme habe wird dies schon gehen. Es macht aber etwas mit mir. Ähnlich wie auch das Gender-Pay-Gap sicherlich auch dadurch mit verursacht wird, dass Frauen anders ihr Gehalt verhandeln, sich andere Jobs aussuchen und vielleicht eine Karrierestufe weglassen, um sich später einmal um die Kinder kümmern zu können. Psychologische Faktoren  Reale Auswirkungen.
Ich las vor kurzem einen Text, den ich nun nicht mehr wiederfinde, aber eine Frau beschrieb darin, wie sie sich nach einer Abtreibung sehr schlecht fühlte und sie dachte darüber nach, bis sie feststelle, dass es ihr selbst damit gar nicht schlecht ging sondern mit den Wertevorstellungen, die sie durch die Gesellschaft internalisiert hatte: „Eine Abtreibung ist schlecht und sollte vermieden werden“. Häufig geht es mir so, dass ich das Gefühl bekomme, es ist gesellschaftlich auch gar nicht so unbeabsichtigt, dass sich eine Frau/schwanger Person nach einer Abtreibung nicht gut fühlt.
Wie ist die eigene emotionale Reaktion auf: „Ich hatte eine Abtreibung. Ich bin dankbar dafür und mir geht es damit richtig gut“. Vor ca. einem Jahr noch habe ich festgestellt, dass es mir selbst mit dieser Aussage nicht gut geht. Es sollte ja irgendeine Barriere geben, die dazu führt, dass man sich das gut überlegt. Ein wenig Leid als Gegenwert für das „menschliche Leben“ das abgetrieben wurde.
Menschen sind sexuelle Wesen und kein Verhütungsmittel funktioniert zu 100% (Darüber hinaus spielen auch Faktoren wie Lust und Begehren, die evtl. völlig „rationales“ Handeln einschränken aber auch Angst vor einem Verlust der Beziehung/Reaktionen des Partners usw. eine Rolle). An Sex und einer evtl. daraus folgenden unerwünschten Schwangerschaft sind immer ein Mann/samengebende Person und eine Frau/Person mit Gebärmutter beteiligt. Mir hilft es sich diesen an sich selbstverständlichen Ausgangspunkt noch einmal bewusst zu machen.
Die negativen Folgen einer unerwünschten Schwangerschaft sind jedoch fast ausschließlich von der Frau zu tragen, sowohl körperlich als auch psychisch und sozial/finanziell. Es sei denn ein Mann/samengebende Person committet sich dazu, sich mit der Frau zusammen um die unerwünschte Schwangerschaft und das Kind zu kümmern. Auch dabei bliebe allerdings ein großer Teil der Folgen bei der Frau/Person mit Uterus.
Wieso also sollte die Person, die sich der Abtreibung unterzieht, danach schlecht fühlen? Dies sind aus meiner Sicht direkte Auswirkungen internalisierter Wertvorstellungen der Gesellschaft, die sich auch eben in illegal, aber straffrei, wiederfinden.
2)
Und an diesem Punkt schleißen sich aus meiner Sicht Gedanken über den Begriff von menschlichem Lebe an. Ist menschliches Leben an sich gut und es sollte in der Konsequenz möglichst viel davon geben – unabhängig von der Qualität. sollte nicht nur Abtreibung, sondern auch „die Pille danach“ und Verhütung an sich nicht gut sein. Bis hin zu dem Gebot möglichst viele Kinder zu zeugen. Mir persönlich erscheint dies heutzutage absurd. Ebenso erscheint mir eine Unterteilung zwischen Samenzelle und Eizelle sind getrennt, nun verschmolzen, nun in verschiedenen Zellstadien, Embryo, Fötus und Kind sehr willkürlich. Ein deutlicher Unterschied ist für mich das Kind nach und vor der Geburt. Vor der Geburt ist es abhängig vom Körper und Leben der schwangeren Person. Danach nicht mehr. Jede Fristenlösung wäre also in der Frist willkürlich.

Zudem sehen wir zahlreiche bereits alltägliche Dinge in unserer Gesellschaft wie Embryonenforschung, künstliche Befruchtung inkl. Reduktion aber auch Fetozide also Spätabtreibungen bis Wehenbeginn, vorallem bei größeren oder kleineren „Behinderungen“ (mir fehlt gerade ein anderes Wort) des Kindes, einschließlich z.B. Down Syndrom. Über den argumentatorischen Umweg der Gefahr für das Leben der Frau werden in Deutschland täglich „Spätabtreibungen“ nach der 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt, von außerhalb des Uterus nicht lebensfähigen Kindern bis Kindern mit kleinen Einschränkungen. Diese Praxis zeigt aber bereits wieder wie das Gesetz „gezogen“ wird, um es an die Realität anzupassen. Dies hinterlässt, wie auch bereits von anderen angemerkt, die Betroffenen, die Ärzt*innen und die schwangeren Personen und ihre Familien in einer rechtlichen Grauzone mit all den bereits beschriebenen Konsequenzen. Während gleichzeitig ein Druck auf die schwangeren Personen besteht, ein gesundes Kind ohne eine Behinderungen zu bekommen. Und Familien mit einem Kind mit einer Behinderung zahlreichen Stigmata und Barrieren ausgesetzt sind.
Zudem diskriminiert die jetzige Praxis Menschen mit Behinderungen, da in der Auslegung Menschen mit Behinderungen problemlos(er) abgetrieben werden können. Neben einer erst später diagnostizierten „Behinderung“ des Kindes kann es zahlreiche andere Gründe für eine schwangere Person geben, sich vielleicht auch noch nach der 14. Schwangerschaftswoche gegen das Kind zu entscheiden. Ich denke, dass dies auf Grund der Umstände niemals leichtfertig geschieht, wobei dieses Argument vielleicht auch egal ist. Und es wird nicht tausende Frauen geben, die es plötzlich in Anspruch nehmen, sondern vielleicht eher einige wenige in einer besonderen Situation, denen damit geholfen wäre.
Dem schließt sich auch die Frage an, wessen Lebensrecht bei der Geburt höher zu bewerten ist. Darf eine Frau sich gegen Maßnahmen, die ihre Unversehrtheit angreifen (Kaiserschnitt, Dammschnitt, Kristeller-Handgriff ) entscheiden, wenn dadurch die Unversehrtheit des Kindes einem Risiko ausgesetzt sein könnte?

Es gibt viele Kinder in der Gesellschaft die Ressourcen benötigen, die wir als Gesellschaft ihnen nicht geben (können). Wieso erscheint es uns dann so wichtig Kinder, die durch die schwangere Person, nicht erwünscht sind zu behalten. Welchen Start ins Leben gibt dies einem Kind? Eine körperliche Einschränkung erlaubt aus gesellschaftlicher Sicht eine „Spät-Abtreibung“ ein nicht-erwünscht sein und die damit einhergehenden Folgen nicht?
Und noch eine Anmerkungen zu Studien und den Folgen von Abtreibungen. Hier ist oft der Fehler der richtigen Vergleichsgruppe vorhanden. Eine schwangere Person mit Abtreibung einer nicht schwangeren Person oder einer Person mit gewünschter Schwangerschaft gegen überzustellen ist wissenschaftlich einfach falsch. Die richtige Vergleichsgruppe wäre in diesem Fall eine schwangere Person, die zum Austragen des Kindes gezwungen wird

Das Vertrauen, dass eine schwangere Person entscheiden kann, was für sie und das Kind am besten ist und das Recht auf Beratung, falls sie selbst denkt, dass sie dies nicht entscheiden kann. Könnte eine Menge Leid und Stigma entfernen, das überwiegend bis ausschließlich (und deswegen diskriminierend) auf der Person mit Uterus nicht auf der samengebenden Person liegt. Die Kontrolle der Reproduktion ist untrennbar mit der Kontrolle über das eigene Leben als Person mit Uterus verbunden und daher eine Diskussion so bedeutsam und so emotional.
Daher Legalisierung von Abtreibung bis zu dem Moment, wo das Kind den Körper der Schwangeren verlassen hat, also von ihr unabhängig ist. Recht auf Beratung und finanzieller Unterstützung. Und auf der anderen Seite umfassende Unterstützung von Personen, die ihr Kind bekommen möchten. Finanziell und mit Hilfen, auch bzw. vorallem bei Kindern mit mehr Bedarfen/Behinderungen.

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Hallo, ich sehe, dass der Thread schon sehr lang ist mit vielen ausführlichen Kommentaren. Deswegen poste ich mal mit der gefahr des „alles schon gesagt“ zwei Punkte, die aus der Diskussion mit meiner Frau (professionell in sozialer Beratung unterwegs) erwuchsen:

(1) Die verpflichtende Beratung sollte ungebunden sein.

Was bedeutet das? Sehr viele, wenn nicht die meisten Beratungsstellen sind weltanschaulich gebunden. Meistens handelt es sich um eine konfessionell gebundene Trägerorganisation, z.B. katholische Kirche. Diese Beratungsstellen haben also einen weltanschaulichen Bias, das gehört zu ihrer DNA. Kann man nicht abstreiten. Daraus ergibt sich aber zwangläufig eine tendenziöse Beratung. Der Gesetzgeber müsste also sicherstellen, dass es nicht nur genug Beratungstellen, sondern auch genug ungebundene Beratungsstellen in leichter Erreichbarkeit gibt.

(2) Repressalien/Strafverfolgung gegen Aktivisten, die sozialen Druck auf Ärtze und Frauen ausüben

Die Art und Weise, in der eine kleine Gruppe massiven sozialen und tlw. auch Rechtsmitteldruck gegen Ärzte ausübt, wie Frauen quasi aufgelauert wird und diese massiv in die psychologische Mangel genommen werden, erfüllt meinem laienhaften Verständnis nach den Tatbestand der Nötigung. Hier muss dringend der Staat den Ärzten, die ihren Job machen, und den Frauen, die in einer hochbelastenden Notsituation stecken, zur Hilfe eilen. Das öffentliche Anprangern und das Ausüben von sozialem Druck jenseits der Meinungsäußerung muss negative Folgen haben.

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Mir fehlt hier leider vollkommen die Kompetenz und wäre dankbar für mehr Informationen zu diesem Thema.

Welche Wege gibt es denn die Finanzierung durch die Kasse zu ermöglichen? Und warum würden diese Schritte nicht „das Fass wieder öffnen“? Falls man „das Fass wieder öffnen“ muss warum dann keine Fristenlösung?

Kann eine Fristenlösung mit dem §218 koexistieren? (Ich dachte nicht. §218 liest für mich recht eindeutig (aber ich bin kein Jurist))

Wird hier auf einen andere Lage hingewiesen? Ich habe den Abschnitt dieser Ausgabe jetzt sicher 5mal gehört und die obigen Fragen stellen sich mir immer noch. Es wird doch hier gesagt die Kasse zahlt nicht für illegale Eingriffe. Also muss es doch legal werden. Oder ist es wirklich sinnvoller der Kasse zusagen du zahlst jetzt auch für rechtswidrige Eingriffe? Das klingt für mich (Entschuldigung aber) saudumm.

Ich hoffe ich nerve niemanden mit meiner Verwirrtheit, wüsste aber wirklich gerne mehr zu diesem Thema.

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Lieber Ulf, gern möchte ich versuchen, deine Argumentation zu verstehen.

Wenn ich das richtig sehe, sind dies deine Prämissen:
(1) Die deartige Rechtslage ist nicht gut.
(2) Eine Disskussion über die deartige Rechtslage kann jedoch instrumentalisiert werden, deswegen ist eine Diskussion über die deartige Rechtslage noch schlechter als die Rechtslage selbst.
(3) Zudem ist die deartige Rechtslage zwar nicht gut, jedoch die Nachteile überschaubar, zumal cis-Frauen/Menschen mit Gebärmutter nicht deart eingeschränkt sind.
(4) cis-Frauen/Menschen mit Gebärmutter könnn nicht deart eingechränkt sein, denn du kennst ein paar Frauen, die es nicht waren.
(5) Emotionen und Prinzipien einiger anderer Frauen sind irrelevant.

Deine Konklusion: Es sollte kein Fass über die deartige Rechtslag aufgemacht werden.

Zu deinen Prämissen:
Gerade Nr(4) sollte selbstfalsifizierend sein. Nur weil einige Frauen in deinem Umfeld, mit der Rechtslage umgehen konnten, gilt dies nicht für alle. Immerhin sind 4 - 10 Frauen nun wirklich keine repräsentative Umfrage. Gerade für Menschen mit weniger Geld und aufgeklärterem Umfeld gilt, dass Schwangerschaftsabbrüche immer noch stark stigmatisiert werden. Die Frage nach dem Grund - die Gesellschaft oder die Rechtslage - ist natürlich nicht trennscharf auszumachen, aber es sollte klar sein, dass es sich gegenseitig bedingt.
Ich akzeptiere, dass du die Standpunkttheorie zurückweist und kann damit leben. Nur weil ich als cis-Frau in der Gesetzeslage einen Ausdruck systematischer Bevormundung von Frauen sehe, musst du dies auch nicht. Deswegen versuche ich in diesem Beitrag einmal nicht nochmal alle guten Argumente, die bereits genannt wurden, anzubringen, sondern deine Prämissen zu reflektieren.

Etwa die Prämisse (2).
Strukturell ist sie folgender Prämisse ähnlich:
Wenn 4 jährige Kinde rauchen ist es nicht gut, aber die Diskussion darüber ist noch schlechter.

Natürlich ist die jetzige Gesetzeslage nicht mit Kindern, die rauchen vergleichbar. Allerdings zeigt dies, dass erst geklärt werden muss, wie schlimm die Gesetzeslage tatsächlich ist. Da Prämisse (4) allerdings wegfällt, fehlt dir ein Bewertungsmaßstab.

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Nun, ich hoffe mit meiner nicht vorhandenen Formatierung klappt alles und mein Kommentar kommt rüber.

Vorab möchte ich loswerden, dass ich die „Einleitung“ in das Thema eher unglücklich fand. Gerade der (IMHO unqualifizierte) Hinweis bezüglich Herzschlag in der 6. Woche war daneben. Dass ein Ungeborenes sehr wohl und sehr deutlich vernehmbar ein schlagendes Herz haben kann, kann ich per MP3 beweisen. :slight_smile:

Ich bin selber (Männlich, Anfang 40) in mehrfacher Hinsicht gebranntes Kind. D.h. selber in einer Abtreibung involviert. Später dann jahrelang in der emotionalen Hölle der Kinderwunschbehandlung gefangen, die glücklicherweise für uns ein positives Ende gefunden hat.

Gerade bei „meiner Vita“ stellt man sehr häufig die damals getroffene Entscheidung in Frage. Wir waren damals (so meine Erinnerung) relativ früh dran als der 218 geschaffen / geändert (bin kein Jurist) wurde. Ich hätte mir damals eine umfassendere Beratung gewünscht und mir selbst den Mut gewünscht dies im familiären Umfeld zu besprechen. Meine damalige Partnerin hatte jahrelang mit Hormonellen und Psychologischen Problemen zu kämpfen.

Die Freiheit jedes Menschen endet dort wo die des anderen beginnt. Ob der Andere nun 12 Wochen oder 12 Jahre ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber es muss sicherlich eine Grenze geben.

Ich empfinde auch unter den o.g. Umständen, dass eine Abbruch bis zum Zeitpunkt X straffrei sein muss. Auch darf nur die Schwangere die letzte Entscheidungsgewalt innehaben. Allerdings halte ich eine eingehende (konfessionslose) Beratung mit dem Aufzeigen möglicher Optionen wie Adoption, Pflegeeltern, etc. für mehr als angemessen.

Hallo Lage der Nation!

Auf die Frage, was noch gegen den aktuellen Kompromiss bezüglich der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch spricht, möchte ich die Aufklärung und Tabuisierung in der Gesellschaft nennen. In der Schule wird meiner Erfahrung nach und nach dem, was ich von Bekannten weiß, nicht ausreichend zu diesem Thema aufgeklärt und ich denke, es ist auch schwer zu argumentieren, eine Straftat ausführlich in den Lehrplan aufzunehmen.
Nach allem, was ich erlebe, ist das Thema nach wie vor ein Tabuthema - die Strafbarkeit unterstützt dieses.
Die teilweise fehlende Übernahme durch die Krankenkassen hattet ihr ja bereits angesprochen.

Ich bin gespannt, welche Lösungsvorschläge als Alternative bereits existieren, da es sicherlich gute andere Möglichkeiten gibt.

Tausend Dank für eure tolle Sendung - ihr helft mir sehr, die politische Lage zu verstehen und einzuordnen und ich empfehle euch fleißig weiter!
Viele Grüße

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Die Abwägung des BVerfG finde ich ja grade irrsinnig.
Es werden Grundrechte der Schwangeren gegen die des Fötusses abgewogen. Dabei wird außer Acht gelassen, dass der Fötus nicht ohne die Schwangere Person existieren kann.
Das Untermaßverbot als Maßstab zu benutzen finde ich generell irreführend, weil es versucht einen objektiven Maßstab zu schaffen, aber dennoch nie objektiv sein wird.

Die Entscheidung des Supreme Courts Roe v. Wade könnte meiner Meinung nach als Vorbild dienen. (Soweit ich alles richtig verstanden habe) Erklärt diese Entscheidung die Schwangerschaft eines Menschen zu deren Privatsache, die nicht durch den Staat übermäßig Reglementiert werden darf z.B. durch § 218 StGB der Schwangerschaftsabbrüche in D strafbar macht.

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