LDN 200 - Straflücke

Liebes Lage-Team,

wieder einmal vielen Dank für eure informative Lage! Ich habe mich bei der Schilderung der „Straflücke“ bei fiktiven Gewaltschilderungen gewundert, warum § 131 StGB nicht zur Sprache kam. Der erste Blick auf den „Fischer“ verrät nicht, weshalb man nicht von dem Tatbestand dieser Norm in dem von Euch genannten Beispiel ausgehen sollte.

Beste Grüße!

RAJ

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Liebes Lage-Team,

eine technische - aber wirklich nur sehr kleine - Anmerkung hätte ich zu Ulfs Subsumtionen unter die in Frage kommenden Delikte in der causa Hildmann:
Die Anstiftung lehnst du natürlich vollkommen zutreffend mangels konkretisierter Straftat ab. Dann kommst du zum § 140 StGB, den du ablehnst, weil die „Haupttat“ tatsächlich begangen werden muss. Dadurch entsteht etwas der Eindruck, dass das bei einer Anstiftung zu einer Straftat nicht so wäre. Das könnte vielleicht für den ein oder anderen Hörer etwas irreführend sein.

Ansonsten mal wieder eine unfassbar tolle Lage! Ich bin froh, dass die Sommerpause vorüber ist! :heart_eyes:

LG
Markus

Danke Markus für das Feedback!

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Liebe Lage-Team,

ich fand euren Beitrag zur Straflücke sehr verständlich und wichtig, weil es sich überhaupt nicht gut anfühlt, dass solche - wie von euch zitierten - Dinge gesagt oder geschrieben werden können.

Das Schicksal von Walter Lübcke zeigt sehr eindrücklich, dass Äußerungen wie von Attila Hildmann getroffen dazu geeignet sind, den sozialen Frieden zu stören, weil die Tat dem Wort folgt.

Beste Grüße
Herbert