Laschets Verstoß gegen die Wahlordnung - Bitte um juristische Einordnung

Hallo,
Ich Versuche zu widerstehen, auf den Empörungszug mit aufzuspringen. Allerdings bleibt mir einfach die Spucke weg, dass Laschet seinen Stimmzettel falsch gefaltet und seine Wahlentscheidung damit sichtbar gemacht hat; ebenso wie seine Frau. Man soll ja nicht Absicht unterstellen, wenn Dummheit als Erklärung ausreicht; dieser Fall erscheint mir aber eine dreiste Missachtung der Wahlordnung. Mich würde interessieren, welche Konsequenzen dieser Vorfall haben sollte. Darf man davon ausgehen, dass die beiden Stimmzettel bei der Auszählung als ungültig gezählt werden? Fällt der Vorfall evtl sogar unter den §107c nach StGB? Für mich unfassbar wie es einem Kanzlerkandidaten so an Demokratieverständnis mangelt. Bin gespannt wie ihr das seht.

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Es ist in jedem Fall ein weiterer Beleg der Inkompetenz des Herrn Laschet und ein weiterer Grund, warum ich wirklich hoffe, dass er nicht Kanzler wird. Und ich hoffe auch, dass diese Dummheit der CDU auf den letzten Metern noch ein paar Stimmen gekostet hat…

Strafrechtlich sehe ich hier jedenfalls kein Potential für eine Bestrafung, denn dafür müsste man einen Vorsatz nachweisen können. Zumal gerade der §107c StGB von seiner Schutzrichtung her eher darauf abzielt, zu bestrafen, wenn das Wahlverhalten Dritter geschädigt wird, man selbst darf ja durchaus das eigene Wahlgeheimnis verwirken und klar sagen, was man gewählt hat - zumindest aus strafrechtlicher Sicht.

Ein Verstoß gegen das Bundeswahlgesetz liegt in jedem Fall vor. Ich zitiere:

Hier wurde daher ganz klar und vermutlich auch bewusst gegen das Gesetz verstoßen - man muss den Wahlzettel schon planvoll entgegen der vorherigen Faltungen falten, um ausgerechnet den Teil mit den Stimmen nach Außen zu zeigen.

Es ist daher in jedem Fall eine Handlung, die eines potentiellen künftigen Bundeskanzlers unwürdig ist.

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Ein Verstoß gegen das Wahlgesetz liegt vor. Der Wahlvorstand hätte den Stimmzettel so nicht annehmen dürfen. Hat er aber getan. Ungültig wird die Stimme dadurch nicht. In §39 BWahlG ist abschließend geregelt, wann eine Stimme ungültig ist:

Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel

  1. nicht amtlich hergestellt ist,
  2. keine Kennzeichnung enthält,
  3. für einen anderen Wahlkreis gültig ist,
  4. den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen läßt,
  5. einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.

(Plus noch ein paar weitere Fälle, die aber nur für Briefwahl gelten.)

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Hier muss ich widersprechen. Die Falzung war sehr unglücklich. Man musste zuerst den unteren Teil einklappen, dann oben zusammenschließen und dann in der Mitte - einmal gegen die Richtung. Intuitiv, denke das war sein Fehler und sicher der von vielen, klappt man den Zettel in einer Richtung zusammen. Dann kommt genau das raus. Hab mich selbst sehr darüber geärgert! Also Absicht sehe ich hier nicht. Da ist die Frage nach dem Schloss und dem Recht/Pflicht des Fotografen eher spannend. Dieser hat ja bewusst das Abstimmungsverhalten veröffentlicht.

#edit: Korrektur Wort

Ich sehe das eher als bewußten Regelverstoß, um Aufmerksamkeit zu generieren. Ebenso wie beim Aiwanger, der weit vor Schließung der Wahllokale schon Projektionen veröffentlicht.

Der (als läßliche Sünde angesehene) Regelverstoß wird als PR-Instrument genutzt.

Exakt so sehe ich das auch. Die Social-Media-Mechaniken sind weithin bekannt inzwischen, und auch die Tatsache, dass die „alten Medien“ jeden Fad, der in Social-Media viral geht, umgehend nachplappern und ihm damit zu noch mehr Reichweite verhelfen. Es war also sonnenklar, dass ein derartiger Lapsus nicht unbeachtet bleiben und den Namen von Laschet sowie der CDU einmal quer durch die Medienlandschaft plakatieren würde - und das am Wahltag, also dem Tag, an dem eigentlich zumindest bis Schließung der Wahllokale vermieden wird, den Parteien noch großartige öffentliche Bühnen zu bieten.

Laschet weiß auch, dass er weithin nicht gerade für die hellste Kerze auf der Torte gehalten wird, und er ist sich nicht zu schade, auch mal mit seiner Dummheit zu kokettieren, jedenfalls, wenn sich daraus Chancen ergeben, sich anderweitig dem Wahlvolk anzubiedern, sei’s durch Kumpelei oder eben wie diesmal durch eine „negative Werbung ist auch Werbung“-Strategie.

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Viel schlimmer finde ich, dass es auf den Bildern so aussieht, als wäre das Schloss an der Wahlurne nicht geschlossen, somit die Urne nicht verplombt. Das wäre ein Verstoß gegen die Wahlordnung.

Das Schlimme ist - und daher halte ich dieses Ereignis auch für diskussionswürdig:

Es liegt die Möglichkeit im Raum (wenn auch etwas weit hergeholt), dass Laschet hier als voraussichtlicher Wahlverlierer seine Loyalität zur CDU demonstriert, um sich in irgendeiner Art seine Stellung zu erhalten. (Zudem war zeitweise zweifelhaft, ob er überhaupt ein Bundestagsmandat gewinnt. Er hat jetzt eins.)
Genau deshalb (!) darf auch der Wähler seine Stimme nicht beweisbar veröffentlichen. Natürlich handelt es sich hier um eine symbolische Geste, denn er selbst hat natürlich auch ein Interesse, CDU zu wählen.
Bei seiner Frau sieht das schon anders aus.

Darf man sagen, aber nicht beweisen. Deshalb sind Fotos vom eigenen Wahlzettel aus der Wahlkabine ebenfalls verboten.

Man ist hier unangenehm an die Ungeschicktheit der verloreren Klausuren erinnert.

Aber ich muss zugeben: Ich habe mich schon gestern Nachmittag nicht daran erinnert, ob ich meinen Wahlzettel korrekt gefaltet habe. Vermutlich schon: Wie hier ausgeführt, kann eigentlich wenig schief gehen, wenn man der vorgegebenen Faltung folgt.

Ich war gestern Wahlhelfer und bei uns haben es alle Wähler ausnahmslos geschafft, den Wahlzettel so zu falten und einzuwerfen, dass keine Wahl sichtbar gewesen wäre.
Ich halte das ganz klar für eine bewussten Handlung Seitens Laschet.

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Natürlich war das eine bewusste Handlung von Laschet. Die Frage ist nur: wozu? Meinte er irgendwem beweisen zu müssen, dass er tatsächlich die Partei wählt, deren Vorsitzender und Kanzlerkandidat er ist? Ist irgendjemand überrascht von seiner Wahlentscheidung?

Die juristischen Fragen hat der Bundeswahlleiter m. E. hinreichend beantwortet. Ja, es war ein Verstoß, der aber folgenlos bleiben wird. Diskussion um Laschets Wahlzettel: Gültig oder ungültig? - Bundestagswahl 2021 - Nachrichten - WDR

Also, wenn man unterstellt, dass war ein taktischer Move von Laschet um Aufmerksamkeit zu erreichen. Dann frage ich mich aber, warum er seine Frau mit einspannt? Sie steht ja nicht zur Wahl. Ausserdem, warum lässt er die Urne unverschlossen? Das ist ein erhebliches Problem für das Vertrauen in die Wahlhandlung. Sie somit offen zu lassen, hätte vom Stimmzettelgate auch leicht ablenken können. Also insgesamt wirklich schlecht koordiniert.

Ich finde das war Absicht.
Wie viele Möglichkeiten gibt es den Wahlzettel zu falten.
Dass dann gerade das Kreuz aussen sichtbar ist ist eine von X Möglichkeiten.
Dass dann auch noch diese Seite der Kamera zugewandt ist für mich kein Zufall mehr.

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Ich glaube der Versuch ist fehlgeschlagen durch eine Rot-Rot-Grüne Regierung in Berlin, die nicht in der Lage ist Wahlen zu organisieren.

Sorry, wenn ich das RRG-Bashing stören muss, aber die Aufgabe der konkreten Organisation von Wahlen obliegt der Verwaltung: Und die wurde nicht in den letzten 4 Jahren komplett kommunistisch unterwandert, sondern schon zuvor jahrelang bis zur Arbeitsunfähigkeit kaputtgespart.

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Hallo zusammen,
meine Frage hat nicht direkt mit Laschet zu tun, aber mit dem Wahlgeheimnis. Im Podcast „Die Neue Norm“ #19 zur Bundestagswahl hat Jonas Karpa gesagt, dass es ein Recht aber keine Pflicht zur geheimen Wahl gäbe* - das hat er im Kontext von Assistenz für Menschen mit einer Behinderung gesagt.

Jetzt wird diskutiert ob Laschets Stimme nicht zählt, weil der Wahlakt nicht geheim war - es gibt also doch eine Pflicht zur Geheimhaltung?

Jonas Karpa sagte auch, dass es in Wahllokalen mal dazu käme, dass die Assitenz von den Wahlhelferinnen zurückgewiesen wird. Das stelle ich mir sehr unangenehm vor für die Assistenz und dendie Wähler*in.

Offensichtlich haben also viele Menschen Unklarheit darüber wie geheim die Wahl sein muss.

Daher meine Frage: könnt ihr nochmal aufklären wie viel Pflicht zur geheimen Wahl es eigentlich gibt. Darf man sich jemanden in die Wahlkabine mitnehmen?


*https://dieneuenorm.de/transkript/bundestagswahl-2021-transkript/ abgerufen am 28.09.2021

Das hat niemand ernsthaft vertreten, dafür gibt es auch keine Grundlage.
Wie völlig korrekt auch in der Lage dargestellt wurde, hätte die Konsequenz sein müssen, dass der Wahlleiter vor Ort nicht den Zettel von der Urne nimmt, sondern den Stimmzettel vernichtet, Laschet einen neuen Stimmzettel in die Hand drückt und ihn auffordert, ihn neu auszufüllen und diesmal so abzugeben, wie es das Bundeswahlgesetz in §34 vorsieht.

Kurzum:
Er hätte öffentlichkeitswirksam vor Einwurf des Stimmzettels zurückgerufen werden müssen, was ich persönlich unheimlich witzig gefunden hätte. Ernsthaft, wäre da ein Wahlleiter mit Rückgrat gewesen hätte das Laschet - kaum vorstellbar - noch mehr blamiert, weil man ihn hätte zurückweisen und das Ganze nochmal machen lassen müsste. Die einzige Möglichkeit, sich bei der Stimmabgabe noch weiter zu blamieren, wäre dann, wenn Laschet diese Zurückweisung nicht einsehen und mit dem Wahlleiter diskutiert hätte, obwohl die Gesetzeslage nun wirklich eindeutig ist.

Das Bundeswahlgesetz ist hier in §14 Absatz 5 sehr deutlich:

Daher:
Ein Mensch mit Behinderung, ein Blinder oder Analphabet darf eine Assistenz in die Wahlkabine mitnehmen. Der Wahlleiter wird das vermutlich nicht in jeder Situation überprüfen können oder müssen, daher: ein glaubwürdiger Vortrag wird vermutlich dazu führen, dass der Wahlleiter es gewähren lässt. Dennoch: Es ist eine Ausnahmeregelung, die Grundregel lautet: In die Wahlkabine geht der Wähler alleine.

Ich habe im Altpapier eine Wahlschablone für eine Sehbehinderte gefunden. Die Schablone hatte Löcher wo die Kreuzchen gemacht werden mussten und Ausprägungen in Blindenschrift.
Es gibt also scheinbar Hilfsmittel um als Sehbehinderter die Wahl auch ohne fremde Hilfe machen zu können.

Edit

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Hi Clara Sophia,
so pauschal (das es ein Recht und keine Pflicht sei) kann man das auf keinen Fall sagen.
Siehe die Homepage des Bundeswahlleiters, es ist eine Pflicht zur geheimen Wahl Wahlgeheimnis - Der Bundeswahlleiter .
Damit will man die Freiheit der Wahl schützen, d.h. man will bsplsw Stimmenkauf (erfolgreicher Kauf nicht nachweisbar) oder Druck von Angehörigen reduzieren.

Bezüglich Hilfspersonen, gibt der Bundeswahlleiter ebenfalls Auskunft: Hilfsperson - Der Bundeswahlleiter

So, 7 Tage später kann man sich fragen was das Laschet gebracht hat.
Nichts.
Nur das die Leute, die ihn schon vorher für einen Idioten gehalten haben, bestätigt wurden.
Also Schwamm drüber und die Geschichte vergessen.

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Ich hab keine Ahnung, wer Jonas Karpa ist, aber wenn er das so gesagt hat, ist das nicht richtig.

Es gibt eine Pflicht zur geheimen Wahl (§ 56 (2) Bundeswahlordnung), sogar bei der Briefwahl (§ 66 (3) BWO). Auch wenn man das bei letzterer kaum kontrollieren können wird.

Die Nutzung von Hilfspersonen ist eine gesetzliche Ausnahme, aber in diesem Fall ist diese Hilfsperson dann ihrerseits bei Strafe zur Geheimhaltung verpflichtet.

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