Lage 472 Krankengeld

Hi zusammen, erstmal Danke für euren großartigen Podcast! (soviel Zeit muss sein)

Ich war aktuell etwas irritiert von eurer Erläuterung zur Sinnhaftigkeit der Reduktion von Krankengeld. Vermutlich habt ihr das ja auch einfach aus Zeitgründen etwas reduziert aber wir haben hier seit Wochen eine unterirdisch traurige politische Debatte die so tut als ob Menschen nicht krank sind sondern nur krank feiern und jetzt schlagt ihr da völlig undifferenziert in dieselbe Kerbe und suggeriert, dass Menschen die Krankengeld bekommen sich das hemmungslos zusammenmogeln?

Ich bin selbst schonmal ins Krankengeld gefallen, allerdings zum Glück nur für kurze Zeit, gesund sein wäre mir definitiv lieber gewesen.

Mir hat in eurem Beitrag jedenfalls eine kurze Einordnung gefehlt, wer aus welchen Gründen vllt zu Recht dringend auf Krankengeld angewiesen ist und was die Reform für diese Menschen bedeuten würde oder was für sie eine Alternative zur Existenzsicherung wäre. Keine Ahnung über welche Systeme z.B. chronisch kranke Menschen abgesichert sind. Muss man dann hoffen eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben bzw. übernimmt irgendwann die Arbeitsunfähigkeitsversicherung oder wie geht das weiter?

LG Anne

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Danke, sehe ich auch so, dass das undifferenziert war. Insbesondere den Hinweis, dass es Anleitungen gebe, wie man sich besonders lange Krankengeld sichert… Bestimmt gibt’s die, aber abusus non tollit usum und ist für Kürzungen auch kein Grund - sollen die langfristig Kranken büßen weil es Menschen gibt, die das System ausnutzen?

Zu deiner Frage: das ist ein großes Problem. Eine staatliche Arbeitsunfähigkeitsversicherung gibt es nicht, gegen Berufsunfähigkeit muss man sich privat versichern. Je nachdem bekommt man nach Auslaufen des Krankengeldanspruches ALG I oder Bürgergeld/Grundsicherung oder es geht Richtung Erwerbsminderungsrente

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Das ist mir auch unangenehm aufgefallen. Das klang wirklich so, als sei Krankengeld eine lästige Pflicht und nicht überlebensrelevant für die Betroffenen.

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Kenne „Krankheit wechseln“ auch nur von der Entgeltfortzahlung in den ersten sechs Wochen. Wenn der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter zahlt. Da wird von einigen die Krankheit "gewechselt ", um nicht nach 6 Wochen in das geringere Krankengeld zu fallen, weil halt die 6 Wochen bei der neuen Krankheit wieder von vorne anfangen zu zählen.
Aber wer Langzeit krank ist, und dann die maximal rd 18 Monate Krankengeld erhält, der kann sich nicht so leicht eine andere "Langzeit Krankheit " zulegen.

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Die 6 Wochen Lohnfortzahlung werden auf die 78 Wochen demnach angerechnet…

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Ich habe mich gefreut über den großartigen Podcast und den aufklärenden Beitrag zum Krankengeld. Aus meinem Umfeld weiß ich tatsächlich von einzelnen Fällen, die über viel längere Zeiträume als die regulären 1,5 Jahre Krankengeld bezogen haben, indem sie ihre Krankschreibung mit immer neuen Diagnosen, die eigentlich von Anfang an gestellt hätten werden können, verlängern konnten. Das ist für alle kein gewinnbringendes Modell, weder für die Krankenkassen, noch für Arbeitgeber:innen noch für Kolleg:innen (die Stellen können z.B. im non-Profit-Bereich nicht nachbesetzt werden, oder wenn nur mit befristeten Verträgen, die nicht mehr als zweimal verlängert werden können. Das führt zu erheblicher Belastung von Kolleg:innen und / oder Nachteilen für die Refinanzierung der Institutionen). Es ist ja nicht so, dass man nach 1,5 Jahren ins Nichts fällt. Aber die weit verbreitete Unklarheit, Unsicherheit und m.E. unbegründete Angst, krank wieder zur Arbeit gehen zu müssen, führt zu dieser absurden Krankschreibungsindustrie. Leider wissen auch Hausärzte:innen zum Teil nicht, wie es nach den 78 Monaten weitergeht. Deswegen finde ich es so wichtig, das hier zu benennen als Kostenfalle für die GKV und trage gerne meinen Teil dazu bei, hier ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen:

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Anschlussfinanzierung, wenn man aus dem Krankengeldbezug fällt (sog. Nahtlosigkeits-ALG). Vom medizinischen Dienst wird i.d.R.eine Einschätzung vorgenommen, wie weit die Leistungsfähigkeit nach wie vor eingeschränkt ist. Ggf.werden eine medizinische und/oder berufliche Reha oder andere Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorgeschlagen, um die Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise wieder herzustellen. Und wenn deutlich wird, dass die Person (derzeit) so krank ist, dass eine berufliche Wiedereingliederung in absehbarer Zeit nicht möglich sein wird, wird ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung gestellt. Diese EM-Rente wird - sofern die Rentenversicherung zur gleichen Einschätzung kommt - erstmal befristet gewährt und dann nach zwei bis drei Jahren überprüft und ggf.mit weiteren Fördermaßnahmen wie z.B. einer Feststellungsmaßnahme, ob und wie weit die Leistungsfähigkeit gegen Ende dieser Zeit wieder herstellbar ist, unterlegt. Kann man weiterhin perspektivisch nicht arbeiten, wird sie dann nach ein oder zweifacher Verlängerung i.d.R.entfristet.

Also ne Menge Absicherung auch ohne Tricks.

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Mich würden die Zahlen interessieren, wie oft Langzeit Krankheit länger als die 1,5 Jahre dauert.
Und wieviel da eingespart würde, und wieviel durch die vorgeschlagene Reduzierung von rd 70 auf rd 65%.

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Ich fand diesen Teil der Folge auch sehr undifferenziert. Eure Argumentation ist im Kern dieselbe wie in der unsäglichen Diskussion ums Bürgergeld. in dem Sinn: “Weil es Menschen gibt, die Sozialleistungen missbrauchen, müssen sie abgeschafft oder stark eingeschränkt werden.” Dabei vergesst Ihr, dass man als Mensch tatsächlich mehrere Krankheiten bekommen kann. Zudem fällt man (ohne Berufsunfähigkeitsversicherung, die für Menschen mit Vorerkrankungen kaum zu bekommen ist) nach dem Ende des Krankengeldes auf die Sozialhilfe nach dem SGB XII zurück. Dies sind bekanntermaßen 563 Euro plus Miete, also das unterste Netz der sozialen Sicherung. Ob dies für Menschen mit mehreren Erkrankungen tatsächlich angemessen ist, würde ich stark bezweifeln.

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Ich habe ja oben schon was dazu geschrieben, aber ich möchte das noch ergänzen: man fällt ins Bürgergeld erst dann als Arbeitnehmer:in (und nur dann kann man ja einkommensbasiertes Krankengeld beziehen), wenn der Anspruch auf ALG I aufgebraucht ist (meist nach einem Jahr). Nach meinen Erfahrungen wird bis dahin aber schon eine Menge - einschließlich einer befristeten EM-Rente - versucht, um genau das zu verhindern. Und natürlich gibt es Fälle, wo sich 78 Wochen Krankheit auch aus ganz verschiedenen Erkrankungen, insbesondere in Kombination mit Unfällen, subsumieren können. Da müsste man vielleicht noch mal die Vorschläge ausbuchstabieren. Aber so ist es bei Veränderungen: nicht jedem Sonderfall kann von vornherein Rechnung getragen werden, wenn man Reformen in die Umsetzung bringen will. Und mir geht es nicht darum, kranke Menschen unter Generalverdacht zu stellen. Krank ist krank und damit nicht fehlende Arbeitsfähigkeit, keine Frage. Aber der GKV diese Lohnersatzleistungen insbesondere bei chronisch erkrankten Menschen, die selbst wissen, dass sie mit diesem Krankheitsbild nicht mehr (voll) erwerbstätig sein können, weit über 1,5 Jahre allein anzulasten ist nicht die Lösung. Und natürlich ist es ein Drama, dass es vielen - auch wegen Krankheiten im Kindesalter u.v.a. - nicht möglich ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen (oder sich leisten) zu können. Und für die, die sie haben, gibt es so viele Hürden Ansprüche durchzusetzen. Hier wäre sicher viel Nachbesserung des Verbraucherschutzes notwendig. Aber das ist ein anderes Thema

Ich war auch irritiert von dem Beitrag. Meiner Erfahrung nach muss Krankengeld von den Betroffenen häufig erst erstritten werden. Nicht selten wird es zunächst zu Unrecht nicht gewährt oder nicht korrekt bemessen. Werft dafür vielleicht mal bei Gelegenheit ein Blick in die sozialgerichtliche Praxis.

Krankengeld ist eine erkämpfte Existenzsicherung für Arbeitnehmer*innen, gerade weil die Entgeltfortzahlung nur sechs Wochen greift. Hinzu kommt, dass Arbeitsschutzvorschriften, etwa zur Arbeitszeit, nicht immer eingehalten werden und die gesundheitlichen Folgen dann die Beschäftigten tragen. Dass es dafür eine solidarische Absicherung gibt, halte ich für richtig. Wenn man die Krankenkassen entlasten will, wäre es aus meiner Sicht sinnvoller, den Zeitraum der Entgeltfortzahlung auszuweiten.

Unabhängig davon war das insgesamt eine tolle Folge!

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Liebe alle, vielen Dank für eure interessanten Beiträge! …Als Betroffene würde ich gerne noch einen kurzen Einblick geben. Ich habe seit 2020 long Covid. Zu der Zeit war ich gerade erst drei Jahre im Berufsleben. (Ich hatte über einen Arbeitgeber im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung, aber das war reiner Zufall und seit meiner Rückkehr nach DE habe ich sie auch nicht mehr. Dieses Sicherheitsnetz fehlt mir also.) Seitdem konnte ich - mit sehr viel Glück und auch sehr viel Anstrengung und persönlichem ‘Zurückstecken’ in einen neuen Job in DE einsteigen. Dennoch habe ich wiederholt Rückfälle gehabt und musste von 3 Wochen bis mehrere Monate aussetzen. Derzeit habe ich wieder einen Rückfall - kommenden Montag beginnt der Krankengeldbezug.
Wie mir geht es vermutlich sehr vielen long Covid Betroffenen, die nicht die Energie haben, sich im Lage Forum zu äußern bzw. sich politisch einzubringen. Das Krankengeld (für die immer gleiche Diagnose!) ist in einer nun 5,5 Jahren währenden Odyssee eine wichtige Sicherheit für mich gewesen und ich hoffe sehr, dass der Krankengeldbezug in Zukunft nicht wie in den aktuellen Reformvorschlägen gedeckelt wird.

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Ich war auch aus den bereits genannten Gründen vom Beitrag irritiert. Aber vor allem bin ich negativ überrascht von der Idee der Kommission an sich, Einsparungen beim Krankengeld vorzunehmen und noch mehr davon, dass hier nur auf die GKV geschaut wird. In dieser Folge bzw. bei den Maßnahmen an sich geht es natürlich um die GKV, aber trotzdem lässt sich das ja nicht komplett getrennt betrachten. Es wurde dargestellt, dass bzgl. der Versorgung von Bürgergeldempfänger*innen der Staat nicht einspringen kann, da man nicht wisse, woher man das Geld nehmen solle. Wenn man aber schon das Krankengeld der GKV betrachtet, kann man parallel auch betrachten, was passiert, wenn Beamte länger als 6 Wochen krank sind. Meines Wissens nach, zahlt hier der Staat das volle Gehalt weiter - zeitlich unbegrenzt. Würde man diese Regelung der aktuellen Krankengeld Regelung der GKV anpassen, kann ich mir vorstellen, dass sehr viel (Steuer-)Geld zu sparen ist. Und zudem führt es zu mehr Gerechtigkeit, wenn alle Menschen im Krankheitsfall in Bezug auf Lohnfortzahlung zumindest ähnlich behandelt werden.

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Hier gehen anscheinend alle davon aus, dass das Krankengeld 78 Wochen gezahlt wird. Dem ist aber nicht so, es wird längstens 78 Wochen gezahlt. Es wird auch nicht gezahlt weil jemand krank ist, sondern weil jemand arbeitsunfähig ist und Aussicht besteht, dass die Arbeit wieder aufgenommen werden kann. Wenn das nicht der Fall ist (z.B. weil aufgrund eines Schlaganfalls dauerhafte Schädigungen bestehen), dann rutscht man in die Berufsunfähigkeit und die Krankenversicherung muss kein Krankengeld zahlen. Das stellt der Medizinische Dienst fest und der prüft je nach Befund auch recht flott.

Da die Berufsunfähigkeitsabsicherung aus der DRV Leistung gestrichen wurde, greift dann - sofern die Wartezeiten und Vorraussetzungen erfüllt sind - die Erwerbsminderungsrente der DRV.

Die Höhe des Krankengeldes beträgt maximal 70% des Bruttos oder 90% des Nettos (es wird der geringere Wert herangezogen) und ist aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze auf 135,63€ pro Tag gedeckelt. Davon sind Sozialabgaben zu leisten und wer oft Krankengeld bezieht schmälert seine Rente. Ausserdem geht es bei der Steuer in den Progressionsvorbehalt ein.

Anekdotischer Erfahrungsbericht einer Freundin aus dem Öffentlichen Dienst: die angestellten Kolleginnen und Kollegen sind viel „gesünder“ als die verbeamteten.

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Danke für die Infos, das macht ja wirklich einen Unterschied!

Die Beobachtung, dass Angestellte “gesünder“ sind als Beamte, habe ich auch gemacht.

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Mir ist das auch sehr sauer aufgestoßen.

Ich habe jetzt einige Tage überlegt, ob und wie ich hier dazu schreibe.

Wie schön, dass Du so sachliche Worte gefunden hast. Mein Beitrag wäre vermutlich wegen Pöbelei gesperrt worden. :wink:

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Der Gesetzentwurf aus dem BMG liegt nun vor (Ärzteblatt).
Beim Krankengeld soll es zu einer Absenkung um 5 Prozentpunkte kommen.
Zudem wird die Bezugsdauer auf maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gedeckelt, auch wenn eine neue Krankheit hinzukommt.