Hallo Lage-Team, seit 2022 bin ich ausschließlich selbständig tätig, bis dahin war ich in Teilzeit angestellt und zusätzlich nebenberuflich tätig. Krankenversichert war ich somit über den Arbeitgeber der Teilzeitstelle. Nun muss ich mich selbst versichern und wähle dafür eine gesetzliche KV.
Bei der Berechnung meines Beitrages habe ich nun gelernt, dass hier das Einkommen meines Manns mit eingerechnet wird, da er nicht gesetzlich sondern als Beamter privat versichert ist.
Er verdient sehr gut, ich habe im Jahr vielleicht 12000 Eur, mein Beitrag wird nun mit 740 EUR berechnet. Das bedeutet für mich, dass ich die Hälfte meines Einkommens der KV gebe.
Nun habe ich auch gelernt, dass diese gesetzliche Regelung mal vor langer Zeit quasi als „Ausgleich“ für die gesetzlichen KV vereinbart wurde. Verständlich, denn die privatenKV sind für junge Leute deutlich billiger als die gesetztlichen KV.
Dennoch fühlt sich dies für mich nach Diskriminierung an, denn ich als Frau soll mich offenbar von meinem „reichen“ Gatten aushalten lassen. (Im umgekehrten Fall, dass die Frau mehr verdient, ist es natürlich auch ungerecht).Der KV Beitrag sollte sich doch allein am eigenen Einkommen orientieren.
Gibt es hier rechtlich keinerlei Möglichkeiten, dagegen vorzugehen? Oder gibt es da Tricks oder Schlupflöcher? Oder muss ich mich scheiden lassen?
Zwar ist es keine echte Lösung deines Problems, aber anscheinend könntest du dich Privat versichern und die Beihilfe deines Partners anteilig nutzen.
Ehepartner eines Beamten haben Anrecht auf die Beihilfe in der privaten Krankenversicherung von bis zu 70 Prozent. Es gelten allerdings bestimmte Einkommensgrenzen, die sich je nach Bundesland unterscheiden. Ehepartner von Beamten des Bundes dürfen beispielsweise im zweiten Kalenderjahr vor Antragstellung für die PKV nicht mehr als 17.000 Euro verdient haben.
Danke für deine Antwort. Tatsächlich wäre das eine Möglichkeit, aber ich werde dieses Jahr 58 und möchte eigentlich nicht in eine private KV wechseln. Der Beitrag meines Mannes würde durch mich außerdem auch erhöht. Aber das muss man natürlich alles mal durchrechnen.
Hallo,
wie lange will dein Mann den noch in der PKV bleiben? Ich meine er wird ja etwa dein Alter sein und irgendwann muss er ja noch seine, ich glaube 2 Jahre, Pflichzeit in der GKV machen, sonst kann er später ja nicht mehr dahin wechseln, oder?
Er wird solange in der PV sein, bis er in Rente geht. Für Beamte ist die PV leider die einzig sinnvolle Alternative, weil er in der GV keine Beihilfe bekommt und somit so viel zahlen müsste als würder Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zahlen.
Möchte die Diskussion nicht ablenken, aber wo dieses Tatsache hier nochmal so schwarz auf weiß steht. Gibt es für diese Regelung irgendein gutes Argument?! (Außer ist historisch so gewachsen.)
Hier kommen eigentlich zwei Probleme zusammen, die man getrennt diskutieren kann.
a) Für Beamte ist die PKV im Vergleich zur GKV attraktiver als für Selbstständige die PKV im Vergleich zur GKV.
Das kann man als Vorteil/Incentive des Beamtentums werten oder ungerecht finden.
Im Fall oben: wäre der Mann im Bsp. dieses Threads in der GKV, gäbe es diesen Post nicht.
b) Ehepaare (bzw. eingetrage Lebenspartner) werden nur teilweise gemeinsam in der Krankenversicherung berücksichtigt.
b).1: Sind beide in der GKV und verdienen, zahlen beide entsprechend ihres eigenen Einkommens. Verdient nur einer, zahlt der (nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze) entsprechend seines Einkommens, der andere ist kostenlos familienversichert. Ist das fair? Denn der nicht Erwerbstätige Partner lebt ja trotzdem vom Einkommen seines Partners, das über der Bemessungsgrenze nicht verbeitragt wird.
b).2 beide privat versichert: Beitrag entspricht dem Risiko. Hier kann man sich dem gesetzlichen System entziehen. Dieses Verhalten ist aus Sicht der GKV Gemeinschaft unerwünscht, deswegen wird es schwer gemacht, zurück zur GKV zu gehen.
b).3 einer gesetzliche/einer privat versichert: wenn der privat Versicherte mehr verdient, wird er insofern für seine Entziehung aus der Solidargemeinschaft „bestraft“, dass die kostenlose Familienversicherung für den Partner wegfällt. Wenn der nun nichts verdient, muss er eigenen Beitrag zahlen.
Der Fall des Posts ist nun b).3 abgewandelt, sodass der Partner wenig (statt nichts) verdient. Ein Grund, wieso die Miteinbeziehung des Partnereinkommens so gewollt sein könnte, ist hier also die „Bestrafung“ für die private Krankenversicherung. Ein Problem ist dies nun hauptsächlich in Kombination mit a), also dem Incentive für Beamten, sich privat zu versichern.
Die kostenfreie Familieversicherung für nicht-erwerbstätige Ehepartner halte ich für nicht mehr zeitgemäß, da sie in Kombination mit der Beitragsbemessungsgrenze das traditionelle Rollemmodell (Alleinverdiener/in + Hausmensch) subventioniert.
Hallo, wie Pelikan456 das sehr richtig dargelegt hat, kommt diese Regelung aus der „Bestrafungs“-Richtung. Wenn sich der gut Verdienende, zuerst junge, gesunde Arbeitnehmer die zunächst preiswertere PKV gönnt und bei den GKV dann irgendwann die (überspitzt formuliert) Alten und somit tendenziell Kranken übrigbleiben, sind die für die GKV teurer und daher wurde vom Gesetzgeber eine Art Ausgleichszahlung beschlossen, die u.a. darin mündet, wie ich es oben beschrieben habe.
Danke für die übersichtliche Darstellung, genau so ist es.
Dass die PKV für Beamte günstiger ist, liegt daran, dass es als Beamter nur bei der PKV die „Beihilfe“ gibt, was kostenmäßig in etwa letzen Endes dem Arbeitgeberanteil am Beitrag der KV entspricht.
Hätte mein Mann damals die GKV gewählt, hätte er beide Anteile zahlen müssen und das ohne die Beihilfe.
Völlig absurd, aber zähneknirschend hat er diesen Weg gewählt.