Also das grundsätzliche Problem ist, dass die PKVs keinem kontrahierungszwang unterliegen, die GKVs hingegen schon. Das bedeutet: Die PKVs können sich die gesunden Menschen rauspicken und günstig versichern, während die Menschen mit chronischen Krankheiten, Behinderungen oder gar akuten Krankheiten wie z.B. Krebs im Solidarsystem der GKVs landen. Für Geringverdiener würde sich die PKV gar nicht lohnen, selbst wenn sie rein kommen könnten, weil deren Beiträge eben vom Risikostatus des Patienten abhängen, während die Kosten bei der GKV prozentual vom Lohn abhängen. Ein fester Beitrag von z.B. 400 Euro ist für den 30-jährigen Unternehmer mit sechsstelligem Jahreseinkommen ein super Deal, für den Mindestlohnempfänger ist das hingegen kein gutes Geschäft, der fährt immer besser mit einem am Lohn gemessenen, prozentualen Beitragssatz.
Die Tatsache, dass die PKV sich ihre Versicherten „aussuchen“ kann, ermöglicht den PKVs, erheblich günstigere Tarife anbieten zu können. Und weil die PKVs keine „teuren Versicherten“ aufnehmen müssen bzw. von teuren Versicherten so hohe Prämien verlangen können, dass die GKV für diese erheblich günstiger ist, kann die PKV den Ärzten auch die deutlich höheren Verrechnungssätze zahlen.
Wie gesagt, die PKV ist parasitär. Das gesamte Geschäftsmodell fußt darauf, große Kostenverursacher auszuschließen, sodass das GKV-System, über das diese Kostenverursacher solidarisiert werden, unter der Last ächzt. Das PKV-System ist im wahrsten Sinne des Wortes unsozial.
Leider sieht das das BVerfG nicht so. Argumentativ könnte man aus dem Sozialstaatsgebot ableiten, dass ein Zwei-Klassen-Medizin-System in dieser Form nicht zulässig sein sollte, auch könnte man aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit eine Leistungspflicht des Staates konstruieren, für eine gleichermaßen effektives Gesundheitssystem zu sorgen.
Aber das sind alles nur mögliche Interpretationen. Das BVerfG hat bisher nichts gegen das zweigliedrige Krankenversicherungssystem getan und es ist nicht zu erwarten, dass sich das ändert. Mehr noch: Von konservativen und wirtschaftsliberalen Juristen wird eher die Ansicht vertreten, dass die Abschaffung der PKV verfassungswidrig sei - auch das würde ich jedoch bestreiten wollen.
Auch hier gilt, dass der Gesetzgeber einen relativ weiten Gestaltungsspielraum hat, in den sich das BVerfG nicht einmischen möchte, insofern keine offenkundigen Grundrechtsverstöße vorliegen…
So weit würde ich nicht gehen - immerhin haben wir eine allgemeine Krankenversicherung, wenn man in die USA schaut (vor allem pre-obamacare) stehen wir international schon noch ganz gut dar. Also es gibt schon ziemlich viele Demokratien mit schlechteren Gesundheitssystemen wie unserem, im Gegenteil sogar, Deutschland wird relativ regelmäßig eher im oberen Drittel aufgeführt, was die Qualität und vor allem den Zugang zum Gesundheitssystem betrifft.
Es gibt definitiv Verbesserungspotential - und die Abschaffung der PKV wäre der beste Schritt zu einer besseren Finanzierung des Gesundheitssystems, indem man Vielverdienern die Möglichkeit nimmt, sich aus dem Solidarsystem der GKV herauszuziehen.