Kontrolle Impfnachweis und Personalausweis

Guten Morgen,
Ich frage mich bereits seit letzter Folge, ob jede/r, der den Impfnachweis prüft auch den Personalausweis prüfen darf.
Auf einer Datenschutz Fortbildung für Schulen hat der Dozent (Jurist) erklärt, dass lediglich Behörden das Recht haben, einen Personalausweis einzufordern. Ausgeschmückt wurde das mit einer Anekdote von ihm, in der er seinen Personalausweis in der Bahn nicht zeigen wollte und sich im Recht sah. Natürlich ist es zweckmäßig, den Ausweis vorzuzeigen - mir macht es auch nichts aus - aber die Frage bleibt dennoch, ob das Einfordern des Personalausweis rechtens ist.
Bitte um Aufklärung.
Vielen Dank und viele Grüße aus Frankfurt!

Der Dozent hat sich unklar ausgedrückt.

Gegenüber Privaten ist man zwar nicht verpflichtet, seinen Personalausweis vorzulegen, vgl. § 20 Abs. 1 PersonalausweisG.

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html

Wenn man sich aber weigert, dann können Private davon ausgehen, dass man seine Identität nicht nachgewiesen hat, und dementsprechend Konsequenzen ziehen. Im Falle der Zertifikate für einen Test oder eine Impfung wäre diese Konsequenz, dass man das Zertifikat als nicht gültig ansieht, weil man ja nicht prüfen kann, ob es der richtige Mensch vorgelegt hat, und dementsprechend davon ausgeht, dass die Anforderungen an 2G oder 3G nicht erfüllt sind.

Man hat also effektiv die Wahl, entweder seinen Ausweis zu zeigen oder rauszufliegen.

Dazu fällt mir (bezogen auf den Dozenten) das hier ein:

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Das kann ich mir nicht vorstellen, denn in der Gastronomie, Handel und Kino darf man aus Gründen des Jugendschutzes den Perso auch sichten. Wäre ja auch lächerlich sonst.

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Wie @vieuxrenard schon gesagt hat. Niemand ist verpflichtet, im Kino den Perso vorzuzeigen, aber wer ihn nicht vorzeigt, darf eben u.U. nicht rein. (Wie beim Impfen und 2G.) Es gibt also auch kein irgendwie geartetes „datenschutzrechtliches“ Verbot, sich den Perso zeigen zu lassen.

Der Unterschied zwischen dem Recht eines Kinobetreibers, den Ausweis zu sehen, und dem eines Polizisten ist, der Polizist darf dich im Zweifelsfall in Gewahrsam nehmen und auf die Wache, um deinen Perso zu kontrollieren. (Wenn er einen Grund dafür hat.) Wenn du dagegen am Kinoeingang sagst, „nein, ich möchte meinen Perso nicht zeigen, ich gehe lieber wieder nach Hause“, darf dich niemand aufhalten.

Mal von besonderen Ausnahmen abgesehen wie Jedermannfestnahmerecht. Ein Fahrkartenkontrolleur darf dich bspw. auch nicht zwingen, deinen Perso vorzuzeigen, wenn er dich ohne gültigen Fahrschein antrifft. Aber da du in dem Fall auf frischer Tat beim Begehen der Straftat Beförderungserschleichung erwischt wurdest, dürfte er dich festhalten bis die Polizei da ist, und die kontrolliert dich dann. Und da kannst du dich dann halt fragen, ob du nicht doch lieber freiwillig dem Kontrolleur deinen Ausweis rausrückst, um das ganze abzukürzen.

Das ist in der Tat eine Frage, die mich auch interessiert. Wenn jemand ohne Fahrschein erwischt wird, ist die Sachlage klar, dass er wegen der Beförderungserschleichung nach § 127 StPO vom Kontrolldienst festgehalten werden darf, sofern er sich weigert seine Identität feststellen zu lassen.

Wir hatten aber mal den Fall, wo ein Bekannter einen gültigen Fahrschein hatte, aber durch „Bereithalten eines geöffneten alkoholhaltigen Getränks zum unmittelbaren Verzehr“ gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen hat, und dafür 40 Euro bezahlen sollte. Wir haben den Standpunkt vertreten, da das keine Straftat ist, hätten die Sicherheitssheriffs nicht die Befugnis, ihn zur Feststellung der Personalien festzuhalten, und er dürfte deswegen jetzt einfach unbehindert die Bahnanlage verlassen.

Der Sicherheitsdienst war in dem Moment leider anderer Meinung, hat ihn unter Einsatz von einfacher körperlicher Gewalt und Handschellen festgesetzt und später (durch Überwachungsaufnahmen nachgewiesen) wahrheitswidrig behauptet, er hätte sie angegriffen, als er sich losreißen wollte. Das Gerichtsverfahren gegen ihn wurde dann jedoch nach richterlicher Einsicht in die Bewegtbilder unmittelbar eingestellt.

Mich würde aber schon interessieren, ob die Bahnbediensteten da im Grunde eine Freiheitsberaubung begangen haben.