Kontrolle des Impfstatus: wer darf / muss / was verlangen?

Der Anlass meiner Frage:
Als Lehrer mit Klassenleitung soll ich den Corona-Impfstatus meiner Schüler kontrollieren und an die Schulleitung weitergeben. Beim Tag der offenen Tür unserer Schule sollte es eine Einlasskontrolle geben, nur durch Vorzeigen der Impfzertifikate, da der Personalausweis nur von staatlichen Kontrollbehörden verlangt werden kann.

Die Frage für mich ist nun: Wie kontrolliert man korrekt?

Meines Wissens ist die Kontrolle des Impfstatus nur dann sicher, wenn ich

  1. den QR-Code des Zertifikats mit der CovPassCheck-App kontrolliere (und nicht nur drauf schaue).
  2. die Identität des Zertifikatsinhabers überprüfe (entweder ich kenne die Person oder ich lasse mir einen Ausweis zeigen).

Gegen dieses Verfahren spricht ja, dass nicht jeder die Vorlage eines Ausweis verlangen kann.
Macht es dabei einen Unterschied, wer der Veranstalter ist? Ich kann ja zum Privatvergnügen irgendwo hin gehen, da muss ich die Bedingungen des Veranstalters akzeptieren (z.B. dass der mich nur reinlässt, wenn ich meinen Ausweis zeige). Schüler haben hingegen keine Wahl, ob sie zur Schule gehen (es besteht ja aber auch nicht die Pflicht, seinen Impfstatus vorzuzeigen). Beim Tag der offenen Tür geht es für die Schüler um die Wahl der weiterführenden Schule – das ist ja nicht einfach nur „Privatvergnügen“.

Wenn mein Wissen über das Kontrollverfahren richtig ist, ergibt sich also die Folgefrage: Wer darf (den Ausweis) kontrollieren?

Meine Recherche im Internet hat mich zumindest zur Folgefrage nicht wirklich weitergebracht. Vielleicht ist das aber auch einfach eine ungeklärte Frage.

Eigentlich eine kurze Frage, aber die Antwort konnte zumindest ich nicht herausfinden.

Ergänzungen:

  • Die Schüler zeigen mir ihr Impfzertifikat freiwillig.
  • Die Schulen erhalten nur für ungeimpfte Schüler die Tests, daher sollen die Schulleitungen melden, wie viele ungeimpfte Schüler die Schule besuchen.
  • Ich gehe vereinfachend davon aus, dass das System mit den digitalen Zertifikaten funktioniert. Dass es bei dem Verfahren an sich Probleme gibt, wenn entsprechende Schlüssel öffentlich werden würde ich hier mal außen vor lassen.

Dazu ist folgender Beitrag relevant:

4 „Gefällt mir“

Danke, das hatte ich noch nicht gesehen.

Inzwischen hab ich auch noch das gefunden:

https://talk.lagedernation.org/t/kontrolle-der-impfnachweise-in-der-gastronomie/10706

Das hilft mir schon mal.
Die Frage bleibt, ob es für Schulen genauso gilt (zB für den Tag der offenen Tür).

Das habe ich oben schon beantwortet: Das gilt für jeden. Also kann jede Kontrollperson sagen: Zeigen Sie mal Ihren 2G-Nachweis und einen korrespondierenden Lichtbildausweis. Man kann zwar niemanden zwingen, einen Ausweis vorzulegen, aber dann ist der 2G-Nachweis eben nicht erbracht und man darf (!) den Menschen nicht reinlassen.

1 „Gefällt mir“