Kontrolle der Impfnachweise in der Gastronomie

Nachdem in der Lage erneut über die etwas laxen Kontrollen gesprochen wurde, hier eine Anmerkung aus eigener Erfahrung: Meine Freundin betreibt eine Gastronomie und dort werden zwar die Impfnachweise/Tests streng eingefordert, aber auf ein Scannen der QR-Codes und eine Kontrolle des Personalausweises wird ebenfalls verzichtet (die Gründe sind erst einmal zweitrangig: Praktikalbilität bei hoher Frequenz spielt eine Rolle, auch ein „die anderen machen es doch auch nicht“ und damit verbunden die Frage der Akzeptanz: Haben die Leute ihren Perso dabei, wenn doch sonst niemand fragt? Könnte es Kund:innen vergraulen usw.).

Jedenfalls haben wir gestritten, da ich strenge Kontrollen sinnvoll finde. Schlussendlich hat meine Freundin beim DEHOGA, also dem Interessenverband der Hotelerie und Gastronomie, nachgefragt: Dort wurde ihr mitgeteilt, sie dürfe die Ausweise gar nicht kontrollieren, dies sei nur Ämtern und Behörden vorbehalten.

Ich finde die Aussage wenig überzeugend, da vor Clubs auch der Perso als Altersnachweis vorgezeigt wird, beim Kauf von Alkohol im Supermarkt ebenso und beim Einchecken im Hotel gleichermaßen.

Dennoch ist sie verunsichert, denn wer sollte es wissen, wenn nicht der Verband, der die Branche vertritt?

Kann jemand eine Einschätzung dazu geben oder weiß genaueres über die gesetzliche Lage oder wie der DEHOGA darauf kommt? In der Lage sitzt ein Jurist und das würde mich doch wundern, wenn er gesetzlich absurde Forderungen stellt. Auf der anderen Seite gibt der DEHOGA dann aber völlig falsche Ratschläge an seine Mitglieder.

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Die Einschätzung der DEHOGA ist gefährlicher Unsinn - vielen Dank für den Hinweis! Das ist wirklich unglaublich. Wir müssen das unbedingt in der Lage richtigstellen.

In der Sache habe ich das hier bereits erläutert:

https://talk.lagedernation.org/t/kontrolle-impfnachweis-und-personalausweis/

Kurzfassung: Man darf auch als private Stelle nach dem Ausweis fragen. Der Mensch ist dann rechtlich zwar nicht verpflichtet, den Ausweis zu zeigen - aber dann muss man eben davon ausgehen, dass die Bescheinigung über Impfung oder Test nicht gültig ist.

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Hallo Ulf, danke für die schnelle Antwort. Das klärt die Sache auf und zeigt mir, dass ich schon richtig lag, die Aussage in Zweifel zu ziehen.

Danke auch für den Verweis auf die andere Frage. Ich hatte schon kurz gesucht, ob es dazu bereits einen Beitrag gibt, aber den wohl doch übersehen oder nicht weit genug gescrollt. Von daher vielen Dank für die erneute Antwort.

Viele Grüße, Robert

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In Hamburg wird überall kontrolliert, wo ich hingehe (Restaurants, Sportverein, Schwimmbad, Konzerte) aber der QR Code wurde noch nie gescannt und einen Perso mußte ich noch nie vorlegen (hatte ich auch noch nicht davon gehört und habe ihn auch nicht immer dabei)

kann man das eigentlich Kontrolle nennen, wenn nur geschaut wird, ob man in der Lage ist, irgendeinen blau umrandeten QR-Code auf sein Handydisplay zu zaubern?
Wo ich bisher unterwegs war, ging die „Prüfung“ nicht darüber hinaus. So lasch, wie gerade in der Gastronomie damit umgegangen wird, bringen auch 2G-Regelungen überhaupt nichts. Da könnte man auch einen Screenshot von jemand anderem vorzeigen, was von gewissen Leuten bestimmt auch schon praktiziert wird.

Was mich dabei umtreibt: was kann man dagegen machen? Wie kann dieser Zustand verbessert werden?
Die Politik und die Verwaltung sind ja offenbar damit überfordert und/oder nicht willens, ordentliche Kontrollen durchzusetzen.

Nein.

Mit der Novelle des Infektionsschutzgesetz es soll jetzt aber auch eine wirksame Kontrolle Pflicht werden, Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld bedroht. Ich habe aber gerade nicht mehr auf dem Zettel, wie konkret beschrieben wird, wie die Kontrolle durchzuführen ist. Vielleicht kann das ja jemand nachtragen