Konkurrierende Gesetzgebung bei Corona

Ich beschäftige mich gerade im Rahmen meines Studiums mit der Konkurrierden Gesetzgebung. Und da frage ich mich, ob der Bund diese nicht irgendwie Nutzen könnte um bundeseinheitliche Infektionsschutzmaßnahmen durchzusetzen?
Oder scheitert das bereits daran, das die Maßnahmen nicht durch Gesetze sondern durch Verordnungen geregelt werden.
Würde ein Pandemie die Vorraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG erfüllen?
Ich habe bisher nichts finden können und würde mich freuen zu höhren, was ihr dazu zu sagen habt.

Unter Art. 72 II GG sicher nicht. § 74 I Nr. 19 GG ist da nicht genannt. Soweit ich das überblicke, könnte der Bund dichtere Regelungen treffen und damit die Spielräume der Länder bzgl eigener Infektionsschutzgesetze verkleinern.

Mit den Verordnungen hat das erstmal nichts zu tun. Die relevante Verordnungsermächtigung ist ja jetzt schon ein Bundesgesetz (§ 32 IfSG).