Die pauschale Aussage „Klimakleber verüben Terror“, z.B. durch Politiker oder Kommentare in den Medien, dürfte rechtlich nicht angreifbar sein. Es ist eine dumme Aussage, zweifelsohne, aber für eine Beleidigung ist sie i.d.R. nicht konkret genug auf eine bestimmte Person gerichtet (vergleiche ACAB-Urteil).
Liegt eine hinreichende Konkretisierung vor, z.B. weil du dich gerade irgendwo anklebst und jemand ruft zu dir rüber: „Du bist ein Klimakleber-Terrorist“ müsste man jetzt erst mal fragen, ob die Bezeichnung als Terrorist eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil ist - und das ist tatsächlich etwas tricky, weil man hier beide Richtungen gut argumentieren kann. Also auch wenn wir davon ausgehen, dass es klare Definitionen von Terror gibt (was man schon bestreiten kann) und z.B. an der Bildung einer terroristischen Vereinigung anknüpft, um den Terroristen-Begriff zu definieren, könnten wir zu dem klaren Ergebnis kommen, dass es eine falsche Tatsachenbehauptung ist - nach dem Motto „Terrorist ist, wer die in § 129a StGB genannten schweren Straftaten verüben will oder dafür verurteilt wurde - das ist hier nicht der Fall“. Auf der anderen Seite kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Aussage „Klimakleber = Terroristen“ ganz klar als Werturteil gemeint ist - auch derjenige, der so etwas äußert meint das wohl nicht wörtlich, sondern wertend. Auch wer diesen Satz hört versteht ihn eher wertend als wörtlich.
Ich würde daher sagen, dass es sich um ein Werturteil und keine Tatsachenbehauptung handeln. Damit fallen Üble Nachrede und Verleumdung raus, es bleibt die „Beleidigung“ übrig.
Hier stellt sich nun die Frage, ob die Bezeichnung eines Klimaklebers als „Terrorist“ ehrabschneidend ist. Auch das könnte man in beide Seiten argumentieren, es muss die persönliche Ehre des Beleidigten gegen die freie Meinungsäußerung des Beleidigenden abgewogen werden.
Ich persönlich bin nicht dafür, solchen zwar eindeutig überspitzten Werturteilen mit der Ultima Ratio des Strafrechts zu begegnen, ich würde daher eine Beleidigung hier eher nicht annehmen. Wer öffentlich im Rahmen einer Klimakleber-Aktion z.B. einen Stau erzeugt, muss damit rechnen, dass er sich den Unmut von Dritten zuzieht - bis zu einer bestimmten Grenze muss man Unmutsbekundungen hier aushalten können. Die Bezeichnung als Terrorist ist hier zwar total übertrieben, aber erreicht im Hinblick auf die Verletzung der persönlichen Ehre in meinen Augen einfach nicht die Schwelle, die für eine Beleidigung nötig ist. Anders sähe es bei typischen Beleidigungen oder gar Handgreiflichkeiten aus, diese Form der Unmutsbekundung muss natürlich nicht hingenommen werden - ein „überspitztes Werturteil“ hingegen schon.
Und bevor jetzt wieder alle auf die Barrikaden gehen bitte ich darum, zu bedenken, welche Folgen es hätte, hier schon eine Beleidigung anzunehmen. In diesem Fall würde man aus fast allem, was eine typische linke Gegendemonstration z.B. einem rechen Aufmarsch entgegenruft, auch als Beleidigung erfassen (z.B. „Nazi!“-Rufe).
Ich berücksichtige daher hier, dass Demonstrationen als Ort der politischen Meinungsäußerung ein klassischer Ort sind, an dem überspitzte, mitunter durchaus ehrverletzende, Sachen gesagt werden. Die Meinungsfreiheit, zu der auch überspitzte Äußerungen gehört, hat hier einfach ein höheres Gewicht - und zwar für Demonstrierende ebenso wie für diejenigen, die die Demonstration von Außen kommentieren.
Aber wie gesagt, man kann hier mit einer anderen Argumentation auch zu einem ganz anderen Ergebnis kommen.