Ergänzend zum existierenden Thread über variable Netzentgelte und Modul 3 des Paragraphen 14a des EnWG wollte ich noch eine weitere Korrektur anbringen. In der Folge wurde zweimal davon gesprochen, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen (insb. Wärmepumpen) vom VNB “abgeschaltet” werden könnten. Das ist nicht ganz korrekt, da es sich immer nur um eine notfallmäßige Dimmung der Leistung handelt, wobei 4,2kW Leistung zu jedem Zeitpunkt aus dem Netz entnommen werden dürfen. Zudem gibt es hierfür eine Enfschädigung in Form reduzierter Netzentgelte (und nicht “keine Entschädigung”, wie im Podcast behauptet).
Danke und LG,
Regina