Mit Beschluss. v. 14.05.2021 Az. Az. 1 UF 136/21 hat das OLG Jena den Beschluss des Familienrichters am AG Weimar aufgehoben, der die Maskenpflicht als Kindeswohlgefährdung einstufte und im Wege einer einstweiligen Verfügung daraufhin aussetzte.
Danke für den Hinweis. Mal schauen, ob wir das noch aufnehmen - aus einer juristischen Perspektive war der Beschluss so absurd, dass ich mir nicht sicher bin, ob wir den noch mal ausführlich besprechen müssen.
Zu ergänzen ist jedenfalls, dass der Richter, der willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hatte, jetzt ein Verfahren wegen Rechtsbeugung am Hacken hat und bereits seine Wohnung durchsucht wurde. Aus meiner Sicht völlig zu Recht, denn schon seinem Beschluss sieht man an, dass er genau wusste, dass er derlei eigentlich nicht entscheiden darf (direkter Vorsatz). Außerdem hat er dem Vertrauen in den Rechtsstaat in Deutschland massiv geschadet.
Interessant ist vielleicht auch gerade der Punkt, dass der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Schulministerium, gegen den Beschluss sofortige Beschwerde eingelegt hat und somit eine staatliche Behörde als zumindest nicht unmittelbar Verfahrensbeteiligte hier auch juristisch aktiv werden kann und einem solchen Beschluss nicht schutzlos ausgesetzt ist.
Kennt jemand den Grund für eine Wohnungsdurchsuchung?
Das ist ja doch ein extrem harter Grundrechtseingriff und sollte nicht alles Beweismaterial am Arbeitsplatz zu finden sein?
Das ist insofern wenig überraschend, als der Beschluss die Schulverwaltung ja in das Verfahren einbezogen hat, indem plötzlich Anordnungen für die Schulen getroffen wurden, für die ein familiengerichtliches Verfahren eigentlich nicht da ist.
Nach Presseberichten ging es darum, das Handy und den PC des Richters zu beschlagnahmen, wohl um Beweismittel zur Motivation der Entscheidung zu finden. Angesichts der Tatsache, dass Rechtsbeugung ein Verbrechen ist, erscheint mir das durchaus verhältnismäßig.
Der Fall wurde ausführlich in mehreren Folgen des FAZ-Einspruch-Podcasts (ich hoffe, es ist in Ordnung, auf die ‚Konkurrenz‘ zu verweisen ^^) besprochen, etwa hier: