Hi,
danke für eure Antworten. Mir liegt es fern Fehler oder Unwahrheiten zu posten.
Nur habe ich Bedenken, ob die Vorgehensweise in der Praxis funktioniert.
Die Ermittler müssten sofort nach einem Post in besagtem Forum überprüfen ob der Inhalt strafrechtlich relevant ist. Dann ein Auskunftsersuchen an den Hoster bzgl. Zugriffe auf den Link.
In den FAQ von Bayfiles, der 2. größte Hoster im Beitrag ist zumindest folgendes zu lesen:
„Wir sind starke Anhänger des Datenschutzes und zeichnen keine Downloads auf.“
Aber nehmen wir an dass klappt, der Hoster teilt den Ermittlern ohne größeren Zeitverzug die IP Adresse mit.
Dann wird an den Provider eine Anfrage gem. §113 TKG gestellt werden, manuelles Auskunftsersuchen schriftlich oder elektronisch.
Wobei nach Abs.2 S3. Gefahr im Verzug, eine Anfrage auch anderweitig möglich ist. Gefahr im Verzug wäre grundsätzlich jetzt immer die Norm und nicht die Ausnahme.
Der Provider teilt also ohne Zeitverzug die Bestandsdaten mit und wenn der User noch live ist habe ich meinen Verdächtigen. Vorausgesetzt alles ist wie am Schnürchen gelaufen und der der User hat nicht Tor weiterverwendet, oder einen VPN benutzt.
Noch einfacher wäre ein Reconnect der Fritzbox, dann wäre der Connect beim Provider nicht mehr live.
Sehr einfach, bei einem solchen Delikt.
Wie bereits oben erwähnt, ich erhalte ein JSON mit URL nach jedem Upload zurück.
Da die Forenbetreiber auch gewollt sind Ihre Links aktuell zu halten, wird es Ihnen auch möglich sein, eine Schnittstelle im Userprofil zum schnellen Austausch
defekter Links zu schaffen, vielleicht sogar mit Import des JSON. Haben es auch geschafft einen Crawler zu progammieren.
Wenn sie das nicht zustanden bringen, dauert es wesentlich länger, d’accord.
Nicht falsch verstehen, jeglicher Kindesmissbrauch, sowie ein Aufzeichnen und Teilen dessen ist die
abscheulichste Tat die ein Mensch hervorbringen kann. Deswegen bin ich ebenso der Meinung dass in diesem Bereich zu wenig passiert.
Ein Punkt war zumindest die Mindeststrafandrohung im Sommer diesen Jahres auf 1 Jahr zu heben, zählt also jetzt als Verbrechen.
Nur meiner Meinung nach hält das Wenige davon ab, von Ihrem Tun abzulassen.
Keine Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung würde die Ermittlungsarbeit im Bereich Cybercrime erheblich erschweren, nein, nicht bei allen Delikten, aber gerade bei den hier erwähnten.
Denke da wird es zu keinem d’accord kommen