Ich möchte das in der aktuellen Folge über die steuerliche Vorteil des Kinderfreibetrags noch ergänzen. Es ist ohne Zweifel richtig das ein hoher persönlicher Steuersatz zu einem entsprechenden Vorteil in der Einkommensteuer führt. Jedoch muss klar sein, dass in dieser Thematik das Kindergeld untrennbar mit besprochen werden muss, da im Rahmen der Günstigerprüfung ja nur eines von beiden zur Anwendung kommen kann.
Daraus ergibt sich ein theoretisches maximum von ca. 50 EUR pro Monat welches der Kinderfreibetrag bei Spitzensteuersatz dem Kindergeld im Vorteil ist. bei einem zu versteuernden Einkommen unter 277 TEUR reduziert sich der Vorteil entsprechend noch.