Keine 3G-Regel für das Wahlhilfeteam in Berlin

Liebes Lage-Team,

ich bin von unterschiedlichen Seiten darauf aufmerksam gemacht worden, dass in Berliner Wahlbüros für die Wahlhelfer:innen die 3G Regel nicht gilt. Hier ein Beispielbeitrag dazu: https://twitter.com/benediktbrecht/status/1436691777960955915

Im Dokument „Pandemiebedingte Handlungshinweise für die Wahlen in Berlin 2021“ steht im Abschnitt „3.3.4 Testung“: „Eine Testung ist freiwillig, wird aber dringend erbeten.“ (https://www.berlin.de/wahlen/wahlen/wahlen-2021/corona/2021_09_02-pandemiebedingte-handlungshinweise-musterhygienekonzept.pdf)

Was ist, wenn eine Person unter den Wahlhelfer:innen dieser dringenden Bitte nicht folgt? Als Wahlhelfer:in kann man von der Verpflichtung zwar zurücktreten, aber dann würde dies als Ordnungswidrigkeit behandelt und könnte um die 500 € kosten.

Mich besorgt diese Situation sehr, denn allein in meinem engeren Umfeld sind davon fünf Personen betroffen. Für alle Personen ist diese Situation sehr unangenehm, da auf der einen Seite der Wunsch besteht, demokratische Prozesse zu unterstützen, auf der anderen Seite aber der Schutz der Gesundheit der Wahlhelfenden von der Wahlleitung in Berlin nicht gewährleistet wird. Wie geht das zusammen?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr Euch diesem Thema in der nächsten Sendung annehmen könntet.

Ich freue mich aber auch, wenn weitere Wahlhelfer:innen aus Berlin sich über diese Situation bei ihrer Wahlleitung beschweren.

Herzlichst,
Claudia

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Gutes Thema - macht auch z.B. einen äußerst seltsamen Eindruck, dass zur Wahlhelfer:innenschulung 3G gilt, aber dann am Wahlabend für das Wahlhelfer:innen-Team das nicht mehr gelten soll.