Kein Staatsanwalt bei Missbrauch in der Kirche?

Liebes Lage-Team,
ich bin immer wieder verwundert, warum ich von Missbrauchsfällen in der Kirche höre und nie von polizeilichen Ermittlungen, Verfahren und Verurteilungen. Wenn ich an den Grundsatz denke „vor dem Gesetz ist jeder gleich“, dann verstehe ich überhaupt nicht, warum ständig Missbrauchsfälle in Kirchen vorkommen, die in meiner Wahrnehmung nie vor ordentlichen Gerichten verhandelt werden. Da werden scheinbar freiwillig oder unter öffentlichem Druck „Gutachten“ in Auftrag gegeben, die irgendwann mehr oder weniger klar Verfehlungen dokumentieren. An Verurteilungen von Pfarrern, Priestern oder Bischöfen erinnere ich mich nicht. Es scheint also Sonderrechte zu geben für Kirchen und die normalen Gesetze scheinen für diesen Personenkreis nicht zu gelten.
Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mit eurer Sachkunde mal fair und ausgewogen aufklären könntet, ob das wirklich so ist oder ob ich hier vollkommen falsch liege. Und falls es diese Sonderrechte wirklich gibt, erklären, warum das in Deutschland so ist. Falls mein Eindruck stimmt, dann scheint mir diese Situation höflich gesagt „nicht mehr zeitgemäß“ und müsste offenbar dringend aufgelöst werden. Eine Versetzung von Tätern kann doch nicht die Antwort auf traumatisierenden Missbrauch sein? Und in Anbetracht der Häufung von Fällen - zumindest in der Presse - scheint der rechtliche Zustand Missbrauch zu begünstigen oder zumindest nicht wirksam zu verhindern.
Vielleicht interessiert das ja noch jemanden.
Danke auf jeden Fall für euren super Podcast - jede Woche wieder eine Freude und Inspiration!

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Hallo Andreas,

ich habe da keine Expertise in dem Thema aber eine kleine Anmerkung:
Meines Wissens sind eine ganz große Zahl von Mißbrauchsfällen, seien es in Jugendgruppen, in Kirchen oder in Schulen juristisch verjährt und damit strafrechtlich nicht relevant.
Gerade wenn es sich um sturkutrelle Probleme in Institutionen wie der Kirche handelt wird aber richtigerweise medial darüber berichtet, und in Zuge dessen haben solche Institutionen auch in gewissem Rahmen sich vorgenommen, auch über das strafrechtlich relevante hinaus, Nachforschungen anzustellen und ggfs. Konsequenzen zu ziehen.

Erstmal eine Vernünftige Idee, dass das bei der katholischen Kirche nicht so gut läuft wie wir uns das vermutlich wünschen steht auf einem anderen Blatt :wink:

Ich kann mich der Bitte aufgrund der aktuellen Berichterstattung rund um Kardinal Wölki nur anschließen. Warum eigentlich wird die Kirchen mit der Aufklärung und Sanktionierung schwerer Straftaten allein gelassen? Ich finde das unglaublich, das da ein Gutachten nach dem Anderen in Auftrag gegeben wird. Warum werden die Dokumente von der Staatsanwaltschaft nicht beschlagnahmt? Viele Straftaten mögen verjährt sein, aber macht sich die Kirche nicht auch aktuell der Vereitelung schuldig? Auf welcher Rechtsgrundlage gibt es ein Loch in Unserem Rechtsstaat in dem die Kirche agieren kann? Warum wird das akzeptiert? Man stelle sich nur mal vor das gleiche würde in einer Moschee passieren, da würde der Mob auf die Straße gehen …

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Und das vollkommen zurecht…mich verwundert die Sonderstellung der Kirche in unserer heutigen Gesellschaft sowieso. Wenn es nach mir ginge, könnten morgen jede Zahlungen an die Kirchen eingestellt und die kirchlichen Trägerschaften verstaatlicht werden. Was sich da für ein mafiöser Sumpf gebildet hat über die Jahrzehnte sieht man ja an diesen Schlagzeilen immer wieder.

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Kann man die Staatsanwaltschaft nicht auf Unterlassung verklagen? Das verhalten hat mit einem Rechtsstaat nichts gemeinsam und erinnert eher an einen Gottesstaat.

Wir werden seit 16 jahren von einer (oder streng genommen zwei) Parteien regiert, die wannimmer es um moralische Fragen geht das „C“ In Ihrem Namen entdeckt.
Stichwort „Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben“.
Ohne das jetzt konkret werten zu wollen kommt man glaube ich nicht umhin, sich einzugestehen, dass Staat und Kirche/religiöse Überzeugung in Deutschland lange nicht so getrennt sind wie es theoretisch sein sollte.

Zu den zögerlichen Ermittlungen:

Ohne auch nur die geringste Expertise in dieser Frage zu haben, würde mich doch einmal interessieren was wohl die Konfessionen der entsprechenden Staatsanwälte sind.
Gerade in Köln und Umgebung fühlen sich meines Wissens nach viele Menschen dem Katholizismus zugehörig.
Ich spekuliere hier munter ins Blaue, aber ich könnte mir vorstellen, dass dies in der fehlenden „Beisskraft“ eine Rolle spielt.

@vieuxrenard Gehe ich recht in der Annahme, dass wenigstens Misshandlung Schutzbefohlener, sexuelle Nötigung, aber auch Strafvereitelung (durch die Kirchen-Vorgesetzten) ein Offizialdelikt ist, d.h. „von Amts wegen“ verfolgt wird (d.h., auch wenn das Opfer ihre Anzeige zurücknimmt, weiter verfolgt?

Das ist jetzt Wikipedia“wissen“:

Grundsätzlich hat die Staatsanwaltschaft nach § 160 StPO bei jeder Straftat, von der sie Kenntnis erlangt, die Pflicht, Ermittlungen einzuleiten.

Auch wenn der Täter noch nicht bekannt ist (was ja anfänglich bei fast jeder Straftat der Fall ist, bei dem der Täter zunächst ermittelt wird), sollte doch ein ausreichender Anfangsverdacht häufig genug vorhanden sein.

Aber aus irgend einem Grund ist die Unterlassene Einleitung eines Strafverfahrens offenbar doch keine Strafvereitelung im Amt.

Liebes Lage-Team, die hier immer wieder zitierte Lobeshymnen auf Euch möchte ich gerne - hier mal einfach pauschal - sekundieren. Weiter so!
Und konkret-explizit auch ein Dankeschön für Eure jüngste Zusammenfassung des fehlenden, fragwürdigen bis sträflich-nachlässigen „Handelns“ der säkularen staatlichen (Strafverfolgungs-)Organisationen im Umgang mit den Missbrauchs-Fällen.
ABER :slight_smile: eine Kleinigkeit habe ich dann doch noch zu kritisieren: @vieuxrenard, Du sprichst - nachdem ihr die hunderten und tausenden schon aus kirchlichen Eigenuntersuchungen bestätigten Fällen und auch Tätern (oder zumindest konkreten Verdachtsfällen) - in der jüngsten Episode von „Einzelfällen“. Diese Einschätzung widerspricht m.E. der Lage (und auch Eurer eigenen Schilderungen).
Ich bin immer wieder Fassungslos ob der Sonderrolle, die nach wie vor der Kirche in Deutschland eingeräumt wird. Man nehme mal eine andere Organisation: Was würde geschehen, wenn hunderte Mitglieder einer Partei-Jugenorganisation (Jusos, Julis, JU’ler_innen…) von Parteifunktionären über Jahre sexuell missbraucht wurden. Das wäre das Ende dieser Partei! Ein Unternehmen, eine Hilfsorganisation … egal welcher andere Akteur eine derartige Bilanz vorweisen würde … die strafrechtliche Verfolgung wäre selbstverständlich, wie auch die politische wie gesellschaftliche Ächtung. Und bei der Kirche nehmen wir das seit Jahrzehnten hin - ein Thema für’s Feuilleton :-/ sehr traurig! Politisch, juristisch und gesellschaftliche ein Armutszeugnis!

Ja, das ist tatsächlich so, eine Anzeige braucht es hier nicht.

… und muss die Staatsanwaltschaft bei Anfangsverdacht ermitteln?

Ja, das muss sie. Spielraum hat sie nicht bei der Frage, ob sie ermittelt, sondern nur bei der Frage, ob überhaupt Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen.

Deswegen haben Phil und ich uns ja so gewundert, als der Sprecher uns sagte, man habe es für vertretbar gehalten, nicht zu durchsuchen. Das ist so ziemlich das Gegenteil dessen, was man erwarten würde: Eigentlich müsste die Frage lauten, ob man hinreichende Anhaltspunkte hat, die eine Durchsuchung rechtfertigen. Denn ist eben Aufgabe der StA, den Sachverhalt zu erforschen, und kirchliche Ermittlungen sperren hier auch nichts.

Was könnte wohl z.B. eine Betroffenenvereinigung (außer PR) realistischer Weise tun, um die Staatsanwalt dazu bringen, ernsthafte Ermittlungen aufzunehmen?

Warum berichten wohl die Medien nicht über dieses Versagen?

Ich denke mediale Aufmerksamkeit ist hier das einzige realistische Mittel. Strafanzeigen helfen in diesem Bereich in aller Regel gar nichts.

Philip (mit einem L) hat dazu nochmal folgendes getwittert:

(mehrere Tweets)

Ich muss sagen ich bin einfach nur noch fassungslos. Mir tut es tatsächlich gerade für die kirchlichen Mitarbeiter leid, die wirklich viel tun für Ihre Gemeinden und nicht im Luxus schwelgen. All die Seelsorger, die tagtäglich sich selbst belasten um andere seelisch zu entlasten. Und dann wird man dauernd vor den Kopf gestoßen von einem systematischen Vertuschen schwerer Straftaten. Und bei der Menge an bekannten Fällen kann man sich schon denken wie extrem hoch die Dunkelziffer ist. Und dann sind das keine Einzelfälle mehr sondern kommt schon nahe an ein System. Denn wenn ein System die taten begünstigt und auch noch deckt sinkt bei vielen mit großer Sicherheit auch die Hemmschwelle enorm. Und unsere Staatsanwälte schauen nur zu. Das ist einfach nur ekelhaft. Wie kann es sein, dass die Kirche in unserem Land eine solche Macht hat? Ich empfinde nur noch ohnmächtige Wut darüber.

Liebes Lage-Team,
nachdem ich das Thema im Forum aufgebracht hatte, möchte ich mich zunächst mal ganz herzlich bedanken für die gute Aufbereitung! Der ausführliche Beitrag hat mir die Informationen geliefert, die mir für eine faktenbasierte Meinung gefehlt haben. Bisher war es nur ein dumpfes Gefühl von „Das kann doch eigentlich gar nicht sein. Übersehe ich hier etwas Grundsätzliches in der Zuständigkeit von Staatsanwaltschaften? Kann Aufklärung ein optionaler und freiwilliger Beitrag von Tätern sein, weil sonst niemand zuständig ist?“.

Ich teile das ohnmächtige Staunen der Vorredner/innen über das kollektive Nichts-Tun der Staatsanwaltschaften, für das es offenbar keine plausible rechtliche Grundlage gibt.
Dieses staatliche Tolerieren schwerster Straftaten mit jahrzehntelangem Leiden, weil der Täter einer bestimmten Gruppe angehört, verletzt mein Rechtsempfinden schon erheblich. Und nach dieser Aufarbeitung noch direkter als vorher. Vielleicht kann die Reichweite der „Lage der Nation“ ja etwas in Gang bringen…
Vielen Dank!

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Ich muss sagen, dass ich - grundsätzlich großer Fan von euch und der Lage, das vorab, um nicht nur zu nörgeln - das Thema Beschlagnahme von Kirchenakten durch die Staatsanwaltschaften in der LdN230 etwas lapidar abgefrühstückt fand. Gerade bei Ulf als Juristen hat mich gewundert, dass da einige Schwierigkeiten überhaupt nicht erwähnt und damit vielverbreitete Fehlvorstellungen über Strafverfolgung bestärkt wurden. Insbesondere würde mich auch interessieren, in welchem Zusammenhang die Aussage des Sprechers der GenStA Köln genau stand. Hier klingt es ja jetzt so, als könne man anzeigen, was man wolle, und Staatsanwälte würden einfach aus Rücksichtnahme auf die Kirche bockig nicht ermitteln und Verfahren einstellen. Ich will nicht ausschließen, dass es sowas in Einzelfällen gibt, aber die Regel dürfte das nicht sein. Ich habe auch schon gehört, dass kirchliche Akten Gegenstand von Ermittlungsverfahren waren. Ich verstehe euch so, dass ihr gewissermaßen flächendeckende Vorermittlungen fordert, in denen alle Personalakten der Kirchen eingesammelt werden. In dem Zusammenhang möchte ich aber darauf hinweisen (mal völlig abgesehen von praktischen Ressourcenproblemen), dass ich mir kaum einen Fall vorstellen kann, in dem eine Tat allein aus beschlagnahmten Unterlagen nachweisbar wäre (insofern trifft der m.E. etwas polemische Vergleich mit dem Warnwesten-Fall den Kern nicht so recht, denn dort sucht man immerhin - unabhängig von der Verhältnismäßigkeit - ein sehr bestimmtes Beweismittel, das dann auch ziemlich aussagekräftig ist). Man merkt oft, das Leute denken, man müsse den Ermittlungsbehörden nur gewissermaßen „Bescheid geben“, dass jemand eine Tat begangen habe, und dann sei alles in Butter. Ganz so einfach ist es aber nicht. Die Häufung der Berichte über Missbrauchserfahrungen in der Kirche ist sicherlich absolut ausreichend für eine allgemeine Überzeugung, dass das System Katholische Kirche eine Vielzahl von Tätern beherbergt und diese strukturell gedeckt werden, weil die (vermeintliche) Wahrung des Rufes fast immer über Unterstützung für Geschädigte und Prävention gestellt wird.(Der Sonderstatus der Kirchen ist [sowieso aus diversen Gründen, aber] insofern umso mehr ein Unding. Und ob man sich über die Signifikanz des Problems wundern muss, wenn man Frauen komplett und per Zölibat auch Männer mit einem „normalen“ Liebes- und Sexualleben ausschließt, naja…). Ein Strafverfahren hat aber immer als Endziel die Feststellung konkreter Taten von konkreten Personen im Einzelfall (es ist kein geeignetes Instrument, um allgemein gesellschaftliche Missstände aufzuarbeiten, was immer wieder für Enttäuschung sorgt). Insofern wird man für einen Nachweis in aller Regel eine möglichst detaillierte Aussage des Geschädigten brauchen, für deren Glaubhaftigkeit oder Ergänzung frühere Aufzeichnungen dann als Indiz herangezogen werden können. Nicht ausreichen wird, dass laut Akten irgendwer irgendwo mal eingeräumt hat, sich vielleicht ungebührlich verhalten zu haben, dass allgemein von irgendeinem „Geständnis“ die Rede ist o.ä… Ich bezweifle sehr, dass die Vorgänge überhaupt regelhaft genauer formuliert wurden, weil das einerseits den Geschädigten nachvollziehbar schwer fällt, andererseits auf Seiten der Kirche kein Interesse an allzu genauen Nachfragen und Dokumentation bestanden haben dürfte, bzw. ja die Vorwürfe i.d.R. wahrscheinlich schon auf der ersten Vorgesetztenebene möglichst runtergekocht wurden, um eben selbst nicht damit umgehen zu müssen (vgl. z.B. Protokoll nicht gefertigt ZEIT ONLINE | Lesen Sie zeit.de mit Werbung oder im PUR-Abo. Sie haben die Wahl.). In Fällen, in denen sich Geschädigte eben nicht an die Strafverfolgungsbehörden wenden, kann/muss man davon ausgehen, dass sie (diesen ggü. oder allgemein) keine Angaben machen wollen. Gerade in diesem sensiblen Bereich des Sexualstrafrechts ist es üblich, dass Zeugen nicht mit Ordnungsmitteln zur Aussage gezwungen werden, weil sie dies retraumatisieren könnte. (Insofern halte ich die Berichterstattung über das Thema für sehr wichtig, weil es Geschädigte zu einer Aussage animieren kann.)
Und ein weiterer ziemlich relevanter Punkt: Ihr habt das so schön aufgeführt, dass die Verjährungsregeln für Kindesmissbrauch angepasst wurden, um eben auch noch lange im Nachhinein die Verfolgung zu ermöglichen. Ja - inzwischen! Früher gab es die Regelung zum Ruhen der Verjährung nicht oder nur weniger weitgehend und eine einmal verjährte Tat wird durch eine Gesetzesänderung nicht rückwirkend wieder verfolgbar! Das dürfte einen Großteil der Taten betreffen (in denen die Täter nicht ohnehin verstorben sind und bereits dadurch ein Verfolgungshindernis besteht).
Soweit es um die Verantwortung von Vorgesetzten geht, gilt entweder dasselbe, die einschlägigen Delikte verjähren noch schneller, oder man bräuchte z.B. für den Nachweis einer Beteiligung eine konkret nachweisbare Haupttat NACH einer stumpfen Versetzung in eine neue Gemeinde mit neuen Kindern trotz Kenntnis/Verdachts früherer Taten. Mir fällt nichts ein, wonach ein solches - natürlich schon an sich unfassbares und untragbares - Verhalten per se strafbar wäre. Das Strafrecht erfasst eben nicht alles, was moralisch verwerflich und gesellschaftlich schädlich ist. Was natürlich nicht bedeutet, dass daran kein gesellschaftliches Aufklärungsinteresse besteht. Denn es ist klar, dass Personen, die so gehandelt haben, keine tragende Funktion in der Kirche mehr bekleiden sollten, und die Aufbrechung bisheriger Strukturen notwendig ist. Ich fände die Schaffung einer gesonderten staatlichen Behörde für die Aufarbeitung tatsächlich wünschenswert. Diese könnte vielleicht auch entsprechende Handlungsempfehlungen aussprechen. Schön wäre jetzt natürlich noch, wenn ein ausreichender politischer Wille da wäre, diese dann auch noch umzusetzen…

Aus einer Meldung der Tagesschau:

Gercke stellte in seinem Gutachten Hinweise auf 202 Beschuldigte im Zusammenhang mit den Missbrauchsvorwürfen fest. … Es gehe um das erste Gutachten dieser Art, in dem ungeschwärzt auch die Namen von Verantwortlichen genannt würden. Zusammen mit seinem Team hatte Gercke die Kirchenakten von 1975 bis 2018 ausgewertet.

Die Opfer waren demnach mehrheitlich Jungen. Bei 63 Prozent der Beschuldigten handele es sich um Kleriker, also Priester. Die Zahl der Opfer beläuft sich auf 314. In knapp 32 Prozent der Fälle habe es sich um sexuellen Missbrauch gehandelt, in gut 15 Prozent um schweren sexuellen Missbrauch. Die anderen Fälle stuft Gercke unter anderem als Grenzverletzungen und sonstige sexuelle Verfehlungen ein.

@vieuxrenard Sollte das nicht zur Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen reichen?