KE008 Wallboxen

ich denke, es wäre wichtig gewesen, in dem Beitrag über Wallboxen zu erwähnen, dass neue Wallboxen Paragraf 14a konform sein müssen. Leider werden in Deutschland immer noch Wallboxen angeboten, die diese Bedingung nicht erfüllen. In unserem Fall wusste auch der Installateur von einem dedizierten E-Mobilitätsbetrieb nicht Bescheid und am Ende mussten wir ein Zusatzmodul nachrüsten, um Paragraf 14a zu sein. Diese Zusatzkosten und -aufwand würde ich anderen Kennzeichen E Hörern gerne ersparen.

Seit 1. Januar 2024 müssen neue, steuerbare Wallboxen (>4,2 kW) gemäß §14a EnWG netzdienlich steuerbar sein, damit Netzbetreiber sie bei Engpässen temporär auf 4,2 kW drosseln können.

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