Kassensitze bei der Psychotherapie

Würde gerne noch weiter über die Missstände diskutieren. Finde es gut, dass das Thema endlich mal Anklang gefunden hat. Ich habe schon seit langem mit psychischen Problemen zu kämpfen und kann nur sagen, dass das System in seiner jetzigen Form ausbaufähig ist. Ich glaube nicht, dass Menschen verstehen, wieviel Leid solche Krankheiten mit sich bringen.

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Hallo Christian,

Willkommen im Forum! Erst einmal großen Respekt und Dank, dass du hier so offen von deinen Problemen erzählst!

Willst du Mal berichten, was aus deiner Sicht falsch läuft? Was genau ist ausbaufähig?

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Hallo liebes Lage Team,
auch von mir vielen Dank, dass Ihr dieses sehr wichtige Thema aufgegriffen habt.
Vorweg: Ich bin selbst Hausarzt und habe sowohl mit der Knappheit der Psychotherapeuten und dem System der Bedarfsplanung sowie Vergütung meine Sorgen.
Ich möchte zu Eurem Beitrag gerne ein paar Anmerkungen machen, um das Thema noch ein wenig weiter zu beleuchten:

  1. Bedarfsplanung:
    Das Prinzip der Bedarfsplanung durch Kassensitze gilt nicht nur für Psychotherapeuten sondern insgesamt für alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, die gesetzlich versicherte Patienten behandeln. Nur wer einen Kassensitz hat, darf auch mit den Krankenkassen abrechnen. Das ist letztlich nichts anderes als eine künstliche Begrenzung der Anzahl der Leistungserbringer. Dass diese Kassensitze je nach Facharztrichtung für fünf (Hausarzt)- bis sechsstellige (Radiologe) Beträge von einem Arzt zum anderen übergehen ist gerade in Ballungsgebieten durchaus üblich. Das macht es z.B. für Kinderärzte fast unmöglich sich niederzulassen, während Eltern keinen Kinderarzt finden.

  2. Inanspruchnahme:
    Ich finde es interessant, dass Ihr berichtet, die Ärzte würden sich gegen eine weitere Zulassung von Psychotherapeuten sperren. Ich selbst wäre sehr froh, meinen Patienten eine schnellere psychotherapeutische Behandlung zukommen lassen zu können.
    Die meisten Patienten gehen übrigens nicht direkt zum Psychotherapeuten sondern suchen zunächst ihren Hausarzt auf. Die „psychosomatische Grundversorgung“ mit stützenden Gesprächen gehört zu unseren ureigensten Grundaufgaben. Neben einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist die medikamentös antidepressive Einstellung unsere Aufgabe. Oft aber nicht immer erfolgt die Überweisung an den Psychotherapeuten. Bei sehr schweren Fällen kann auch die Überweisung zum Psychiater notwendig sein, der eine noch differenziertere medikamentöse Einstellung vornehmen kann.
    Die Inanspruchnahme aufgrund von neuen oder verschlechterten psychischen Leiden hat durch die Pandemie deutlich zugenommen. Die Verfügbarkeit von Psychotherapeuten ist extrem schlecht, sodass teilweise notgedrungen eine medikamentöse Behandlung notwendig wird, die sonst eventuell vermeidbar gewesen wäre.

  3. Vergütung:
    Wie Ihr richtig dargestellt habt, gibt es einen gedeckelten Betrag, von dem alle Ärzte und Psychotherapeuten bezahlt werden (siehe Honorar | www.kvhessen.de).
    Diese Gesamtvergütung ist gleich, egal wie viele Ärzte und Psychotherapeuten Ihre Leistungen abrechnen und wie stark die Ärzte/Psychotherapeuten in Anspruch genommen werden. Umso mehr Ärzte es also gibt und umso mehr diese Ärzte arbeiten, desto weniger ist die Arbeit letztlich wert. Da das Arbeitspensum/die Inanspruchnahme seit Jahren stetig steigt sinkt das Verhältnis von Vergütung zu erbrachter Leistung ebenso stetig. Durch eine Anpassung der Bedarfsplanung 2020 wurden über 3000 neue Kassensitze geschaffen ohne, dass eine Anpassung der Gesamtvergütung erfolgt wäre.
    Es gibt zwar regelmäßige Anpassungen der Gesamtvergütung, diese bewegt sich jedoch regelmäßig deutlich unter Inflationsniveau.
    Die geschilderten Entwicklungen bedeuten letztlich, dass Ärzte und Psychotherapeuten für Ihr (inflationsbereinigt) stetig sinkendes Honorar immer mehr arbeiten müssen. Diese Entwicklung führt letztlich dazu, dass gerade im hausärztlichen Sektor die Niederlassung für immer weniger junge Kollegen interessant ist. - schon gar nicht auf dem Land.

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Hallo Ulf und Philip,

erst einmal herzlichen Glückwunsch zu 5 Jahre Lage! Ich bin regelmäßiger Lagehörer und freue mich immer schon auf die nächste Neuerscheinung. Macht weiter so :wink:

Ich bin außerdem niedergelassener Psychologischer Psychotherapeut und begrüße sehr, dass Ihr hierüber berichtet und die tatsächlichen Missstände darstellt. Seit ich 2007 meine Praxis betreibe, war die Nachfrage nach Plätzen immer weit höher als die verfügbaren Therapieplätze. Durch Corona wird der Druck tatsächlich noch größer im „Kessel“. Kleine Pikanterie am Rande: Um die Erreichbarkeit der PsychotherapeutInnen zu verbessern, wurden wir ab 2017 dazu verpflichtet, bei vollem Kassensitz 3 1/2 Stunden Sprechzeit/Wo anzubieten. Diese verbringe meistens damit, den Menschen mitzuteilen, dass ich leider keinen Platz habe - wirklich frustran.

Dass die Vergütung nicht mehr wie früher aus einem gemeinsamen Topf von Ärzten und Psychotherapeuten vorgenommen, hat schon der Kommentar von LWalther richtig gestellt.

Noch ein klein Korrektur: Privatpraxen, d.h. Praxen, die von voll ausgebildeten (approbierten) PsychotherapeutInnen ohne Kassenzulassung betrieben werden, behandeln weniger reine Selbstzahler, sondern v.a. privatversicherte PatientInnen.

Und noch ein Hinweis für ein angrenzendes Thema, das ich schon mehrfach vorgeschlagen habe: Gerade für uns PsychotherapeutInnen ist absolute Vertraulichkeit eine unbedingte Voraussetzung für unsere Arbeit. Die gerade gestartete elektronische Patientenakte, die auf zentralen Servern im Internet gespeichert wird, bringt hier erhebliche Irritationen und Gefahren mit sich und wird im Zuge anderer, drängender Problem meiner Ansicht nach zu wenig diskutiert.

N. Winkler

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Hallo Leute,

erstmal Danke für die Antworten. Ich persönlich glaube, dass wir eine stärkere Aufklärung in diesem Bereich brauchen. Psychische Leiden sind lange Zeit ein Tabu-Thema gewesen und Betroffenen fällt es selbst oft schwer darüber zu sprechen. Bei einem Beinbruch weiß man als Betroffener, wie man verfahren muss, bei einer Depression nicht, obwohl es beides Krankheiten sind, die einer Behandlung bedürfen.
lWatihers Beitrag hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass die „psychosomatische Grundbetreuung“ bei den Hausärzten liegt. Dies war mir und meinem Umfeld jedoch gar nicht bewusst, während wir nach Hilfe gesucht haben. Stattdessen habe ich die endlose Liste von Therapeuten durchtelefoniert, um auf die in der Lage erwähnten Wartezeiten zu treffen. Es hat bei mir über 5 Jahre gedauert, bis ich ernsthafte Hilfe bekommen habe. In diesen 5 Jahren war ich arbeitsunfähig, jedoch war ich nur einen kleinen Teil der Zeit krankgeschrieben. Ich glaube deshalb, dass der wirtschaftliche Schaden noch weitaus höher liegt, als die von den Krankenkassen berechneten Krankheitstage.
Ich glaube, dass die Erstversorgung elementar ist und dass die Eintrittsbarrieren zu einer Betreuung so gering wie möglich sein sollten. Hätte ich gewusst, dass ich mit meinen Sorgen zu meinem Hausarzt hätte gehen können, wäre mir eventuell ein langer Leidensweg erspart geblieben.

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Wow. Und nicht, auf die gute Art.

Also erstmal: Top, das mal aus dem Munde eines niedergelassenen Arztes zu hören - das gibt dem ganzen doch etwas Gewicht.
Aber das ist doch, gelinde gesagt, erschreckend?

Und ich wundere mich, dass ich nur für meinen privat gezahlten Kram wie Osteopathie oder Kieferchirurgie zeitnah Termine kriege…

Übrigens: Das wüde sich kein Unternehmen mit Draht zur Union gefallen lassen, dass mehr geleistet werden soll für weniger Vergütung. Unabhängig von einer Inflationsbereinigung oder nicht.

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Hallo,

meine Mutter ist ärztliche Psychotherapeutin (also die angesprochene eher seltene Gattung) auf dem Land. Und beklagt dass ein weiteres Problem der Kassenplätze ist, dass diese teilweise Vorschreiben welcher Ausbildung und Behandlungsrichtung der Therapeut zu sein hat. So sind bei uns in der Nachbarstadt zwei Plätze frei, die aber auch erstmal nur an ärztliche Psychotherapeuten vergeben werden können (Ich glaube mit gewissen Anträgen wenn lange Zeit kein ärztlicher Anwärter gefunden wurde kann auch ein psychologischer den Platz antreten, aber hier passiert das offensichtlich nicht) und auch Sie hätte jemanden der die Nachfolge ihrer Praxis in ein paar Jahren gerne antreten würde, kann dies so einfach aber auch nicht wegen der nicht medizinischen Ausbildung.

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Ich arbeite bei einer Krankenkasse und kenne das Thema also auch aus dieser Sicht. Ich finde es wichtig, das Thema zu diskutieren, allerdings sind einige der im Podcast genannten Argumente verkürzt bzw. teilweise auch falsch dargestellt.

  1. Bedarfsplanung:
    Richtig ist, dass Ausgangspunkt für die Bedarfsplanung die Anzahl der Sitze in den 90ern war. Richtig ist aber auch, dass die Anzahl der Psychologischen Psychotherapeut:innen seit 2010 um über 63% gestiegen ist. Es ist also mitnichten so, dass steigender Versorgungsbedarf einfach ignoriert wird.

  2. Vergütung:
    Psychotherapien werden seit 2013 komplett außerhalb des gemeinsamen Budgets aller Ärzte (MGV) bezahlt. Jede zusätzliche Stunde Psychotherapie wird zusätzlich in voller Höhe vergütet (mit über 100€ pro Stunde).

  3. „Es gab schon vor Corona viel zu wenig Psychotherapeuten“
    Möglicherweise stimmt das, aber es macht wenig Sinn, unbegrenzt zusätzliche Anbieter in ein ineffizientes System reinzugeben. Was meine ich mit ineffizientes System?

a) Es fehlt völlig an Transparenz über die Auslastung der Therapeuten mit Psychotherapie-Leistungen. Anders als die meisten Arztgruppen konzentrieren sich Therapeuten nicht immer ausschließlich auf ihre Kernleistung. Daneben wird eine Vielzahl an anderen Leistungen außerhalb der GKV angeboten: Coaching, Familientherapie, Gutachten etc. Diese Leistungen mögen ihre Berechtigung haben, ziehen aber Behandlungskapazität für psychisch Erkrankte ab. Eine Änderung des Leistungsspektrum würde sofort zusätzliche Therapieplätze mobilisieren.

b) Es gibt unterschiedliche Therapieverfahren mit sehr unterschiedlicher Therapiedauer. Analytische Therapie hat extrem hohe Therapiedauern, ohne dass damit ein substantiell besseres Ergebnis erzielt wird. Würden stattdessen Therapeuten etwa aus der Verhaltenstherapie zugelassen, würde sich die Anzahl der Therapieplätze schlagartig drastisch erhöhen. Das ist aber ein Tabu-Thema unter Psychotherapeuten, weil man sonst befürchtet, dass sich die Vertreter unterschiedlicher Verfahren gegenseitig die Köpfe einschlagen. Es wird noch nichtmal systematisch untersucht, für welche Diagnosen welches Therapieverfahren möglicherweise besonders sinnvoll wäre. Es ist stattdessen fast reiner Zufall, in welchem Verfahren die Patienten landen.

c) Es werden nicht die Patienten behandelt, die das am dringesten nötig hätten. Im Gegenteil ist es für schwer Erkrankte viel schwerer einen Therapieplatz zu finden, weil viele Therapeuten sich auf leichte bis mittelgradige Fälle konzentrieren oder nur einen kleinen Teil ihrer Zeit mit schweren Fällen verbringen wollen. Das ist bei zu einem gewissen Punkt sicherlich nachvollziehbar (auch für die Psychohygiene der Therapeuten). Aber z.B. bei Kardiologen wäre es undenkbar, dass die schwersten Fälle hinten runter fallen.

d) Abhilfe dafür sollen eigentlich die Terminservicestellen (unter der genannten Tel 116 117) schaffen, die innerhalb von vier Wochen einen Sprechstundentermin („Erstgespräch“) und bei festgestellt dringenden Fällen innerhalb von vier Wochen eine Termin für den Beginn der Therapie („Probatorische Sitzungen“) vermitteln müssen. Dieses System funktioniert überhaupt nicht, weil es von KVen und Therapeuten systematisch unterlaufen wird. Man möchte die volle Hoheit über die Patientenauswahl bei den einzelnen Therapeuten belassen und verhindert so die zentrale Vermittlung dringender Behandlungsplätze.

  1. Corona steigert den Bedarf nach Psychotherapie massiv
    Ich glaube dass das tatsächlich der Fall ist, durch Zahlen lässt sich das aber bislang kaum belegen. Insbesondere gibt es nicht mehr Anträge auf Behandlung bei nicht zugelassenen Therapeuten als vor Corona. Änderungen bei der Bedarfsplanung sind ohnehin für kurzfristige (und hoffentlich auch zeitlich begrenzte) Mehrbedarfe nicht geeignet, da sie Monate Vorlauf haben und nicht mehr zu revidieren sind. Eine generelle Freigabe der außervertraglichen Therapie (§ 13 Abs. 3 SGB V) wäre eine Lösung mit der Gießkanne, bei der die dringest behandlungsbedürftigen Patienten auch wieder außen vor bleiben würden. Der schnellste und effektivste Weg wäre es, wenn die Terminservicestellen ihren Auftrag ernst nehmen würden und tatsächlich Therapieplätze vermitteln würden.
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Interessanter Beitrag und wichtige Perspektive. Vielen Dank dafür! Von außen sind viele Aussagen schwer zu beurteilen aber dass die Problematik nicht schwarz-weiß ist macht Sinn. Aber ein paar Dinge finde ich störend und von der eigentlichen Problematik ablenkend:

In einer Zeit, in der die häusliche Gewalt durch die Decke geht Familientherapie und das Schreiben von Gutachten als Nebentätigkeiten zu bezeichnen, die von der Behandlung der psychisch Kranken ablenkt halte ich für recht gewagt. Das ist für mich als würde man behaupten Lehrer*innen würden zu viele Arbeiten bewerten und Zeugnisse schreiben - wenn sie aufhören würden das zu tun gäbe es keinen Lehrermangel.

Da hat die Pseudowissenschaft mal wieder zugeschlagen, dass wir das nicht geregelt bekommen ist bedauerlich. Ich teile die Frustration zu diesem Punkte, allerdings stimmt es nicht ganz, dass dies nicht systematisch untersucht wird (obwohl es natürlich viel zu wenig Forschung dazu gibt). Es ist jedoch aus allen Metaanalysen sehr deutlich dass beispielsweise Verhaltenstherapie der Goldstandard zur Behandlung von Depressionen ist. Konfliktvermeidung ist das eigentliche Motiv und die Patient*innen dürfen es ausbaden.

Wenn schwer erkrankte Menschen die Therapeut*innen schwer belasten und sie sich deshalb nicht mehr um diese Menschen kümmern können da sie sonst selbst erkranken, dann folgt daraus dass es nicht genug Therapeut*innen gibt. Es auf die schlechten Daten zu schieben ist nicht förderlich - solange es keine konkrete Umsetzung eines Plans gibt mit dem durch Umverteilung alle Patient*innen zeitnah behandelt werden können ist die Erhöhung der Kapazität das einzige Mittel.

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Die meisten psychischen Probleme beginnen schon während Kindheit und Jugend. Wie wäre es denn wenn man diese Probleme frühzeitig abfängt und präventive Maßnahmen ergreift, indem man zusätzlich zur körperlichen Untersuchung z.B. einmal im Jahr ein Gespräch mit einer psychologischen Psychotherapeut*in hätte? Das Hauptargument dagegen wären sicherlich die Kosten, mein Gegenargument dazu, dass wir es auch bei Zahnärzten so machen. Hintergrund dort ist einfach, dass die Kosten geringer sind wenn frühzeitig behandelt wird.

Vorteile des Modells wären: Probleme würden frühzeitig erkannt und behandelt, das Stigma würde entfernt und ein Bewusstsein geschaffen werden, Kinder hätten direkte Ansprechpartner*innen falls es Probleme gibt. Prävention und kürzere Behandlung würde auch die Kosten für das Gesundheitssystem senken. Wahrscheinlich würden Erwachsene deutlich seltener durch psychische Probleme ausfallen und Psychotherapeut*innen auch mehr positiven Fälle und glückliche Menschen sehen, was sicherlich gut für die eigene psychische Gesundheit wäre.

Gibt es vielleicht sogar bereits Initiativen in diese Richtung oder vergesse ich da gerade irgendwas, das dagegen spricht?

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Ich sage nicht, dass Familientherapie keine Daseinsberechtigung hat. Der Punkt ist aber, dass es nunmal keine Leistungen der GKV ist. Die Aufgaben von zugelassenen Therapeuten ist es aber primär, Leistungen der GKV zu erbringen. Familientherapie kann eben problemlos auch von nicht zugelassenen Therapeuten oder teilweise auch von nicht approbierten Therapeuten erbracht werden.

Das haben die Therapeuten letztlich selbst in der Hand, indem sie einen halben Kassensitz aufgeben. Sie sind dann nur hälftig zugelassen (was in der Regel deutlich mehr als 50% einer Vollzeitstelle entspricht) und können die verbleibende Zeit mit Nicht-GKV-Leistungen verbringen. Die andere Hälfte des Sitzes kann dann neu ausgeschrieben werden. Damit wird die tatsächliche Auslastung eines Kassensitzes locker von 50-60% auf 100% erhöht. Da ist in den letzten 10 Jahren ja auch schon viel passiert.

Zu 2. Inanspruchnahme:
Ich möchte zu diesem Beitrag noch ergänzen, dass zwar sicherlich einige Patienten zunächst einen Hausarzt/ärztin aufsuchen, dass dies aber keine Voraussetzung ist. Es ist hier keine Überweisung notwendig, was manche fälschlicherweise annehmen.
Nichts desto trotzt ist es richtig und wichtig, dass Hausärzte stützende Gespräche führen. Oftmals fällt ihnen auch die Aufgabe zu, eine psychische Erkrankung ersteinmal zu erkennen und als solche einzuordnen. Eine Psychotherapie findet hier aber natürlich nicht statt und als Patient gelange ich so auch nicht leichter an einen Therapieplatz.

Worauf ich noch weiter gerne eingehen will:
Soweit ich die Entwicklung im Bereich der fehlenden Therapieplätze überblicke, bestehen die Maßnahmen bisher aus

  • dem Einführen verpflichtender Sprechstunden (ohne dann bei erkanntem Therapiebedarf einen Behandlungsplatz anbieten zu können)
  • Anreizsetzung der KK hin zu kürzeren Therapien (Aufteilung der Kurzzeittherapie von 25 Stunden auf 2x/12; gutachterliche Prüfung für Langzeittherapien; bessere Vergütung der ersten 10 Stunden) → was Patienten leider auch nicht schneller hilft sondern eher einen drehtüreffekt im ambulanten Setting erzeugt, wenn sich therapeuten davon ködern lassen
  • Ideen einer seperaten Selektionsinstanz, die den Benhandlungsbedarf im Einzelfall vorab prüfen soll. (was neben diversen unerwünschten Nebeneffekten auch nicht mehr Behandlungskapazität schafft. Das Problem der Therapeuten ist wirklich nicht, dass zu viele Personen ohne Therapiebedarf auf den Wartelisten stehen würden)
    Zusammengefasst, nichts davon ändert etwas an dem Problem, dass der Bedarf deutlich höher ist als das angebot. Man kommt schlicht nicht an zusätzlichen Kassensitzen vorbei, wenn man das Problem tatsächlich ernst nimmt und lösen will!

Blockquote

Ich störe mich ehrlich gesagt an den „vielen Therapeuten“, die sich auf leichte Fälle konzentrieren sollen. Ich arbeite in einer großen Ambulanz und da gibt es diese Unterscheidung nicht. Es werden die Patienten behandelt, die auf der Warteliste stehen. Es mag sicherlich Therapeuten geben, die das anders angehen (wie überall gibt es Menschen, die es sich einfach machen). Aber ich wehre mich gegen den Anschein, das könnte der Regelfall sein.
Im übrigen illustriert das doch bloß das Ausmaß der Unterversorgung, wenn ich als Behandler eine Abwägung treffen soll wie in einer Notaufnahme und das gebrochene Bein warten muss, wenn ein anderer eine Wirbelsäulenverletzung hat.
Zuletzt darf man auch nicht unterschätzen, welche psychosozialen Folgen auch vordergründig „leichte“ psychische Erkrankungen nach sich ziehen können. Entsprechende Folgen sind Chronifizierung oder sekundäre Erkrankungen. Das macht weder aus einer menschlichen noch finanziellen Sicht Sinn.

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Ich glaube, dass @Geronimo sich hier nicht auf Ambulanzen bezieht, sondern auf niedergelassene Therapeuten. Und da habe ich auch den Eindruck, dass viele die schweren Fälle im Rahmen von den 45-minütigen Settings lieber ablehnen. Bei Ambulanzen ist das sicher etwas anderes.

Einen Aspekt möchte ich noch zu den vielen guten Punkten in dieser Diskussion hinzufügen: Dass im deutschen System nichts ineinandergreift. Meine Frau hat einige Jahre in der EAP-Beratung gearbeitet und in diesem Zuge auch Klienten an Kliniken vermittelt. Wenn diese dann einen Klinikplatz bekommen haben, was auch schon schwer war, sind sie nach Entlassung dann wieder ins Nichts gefallen, weil aus Mangel an Therapieplätzen keine ambulante Anschlusstherapie möglich war. So saßen die Klienten wieder bei meiner Frau, der Effekt war verpufft.
Diese Nichtvernetzung von Angeboten führt dazu, dass viele in dem Irrgarten des deutschen Psychotherapiesystems verloren sind, gerade die, die sich eben nicht selbst zu helfen wissen.

Wie auch @eratosthenes25 schon andeutet, halte ich die Ambulanzen diesbezüglich nicht für repräsentativ für den niedergelassenen Bereich. Gerade weil es in den Ambulanzen in der Regel ja eine zentrale Terminvergabe gibt und nicht der einzelne Therapeut die Patienten aussucht, funktioniert das dort besser.
Wir hören von Versicherten immer mehr, dass niedergelassene Therapeuten keine Warteliste mehr führen. Wenn ein Platz frei wird, kommt teilweise nach dem Zufallsprinzip der nächste dran, der gerade anruft. In Arztpraxen ist es undenkbar, dass nach diesem Prinzip gearbeitet wird.
Gerade die Anschlussversorgung nach einem stationären Aufenthalt ist ein riesiges Problem, für das die niedergelassenen Therapeuten zu wenig bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.

Die höhere Vergütung in den ersten 10 Stunden ist keine Anreizsetzung der Krankenkassen, sondern eine Vorgabe des Gesetzgebers. Diese wurde von den Kassen im Gesetzgebungsprozess mit genau den von dir genannten Argumenten deutlich kritisiert. Das verpflichtende Gutachten vor einer Langzeittherapie ist in der Tat Unsinn. Die Abschaffung ist allerdings auch schon verbindlich gesetzlich vorgegeben.

Da widerspreche ich nicht. Das muss aus meiner Sicht aber am Ende einer Reform stehen, die die vorhandenen Ineffizienzen in der Versorgung angeht. Sonst führen mehr Therapeutensitze nur dazu, dass Patienten mit leichten Anpassung leichter einen Therapieplatz finden und schwer psychisch Erkrankte weiterhin aus dem System fallen.

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Finde ich eine sehr gute Idee :slight_smile:

Danke für diesen Hinweis, ich habe diesen Aspekt noch nie so klar gesehen. Im Grunde fehlen Vorgaben für PsychotherapeutInnen, die kassenzugelassen sind. Zu einer Kassenzulassung müssen klarere Spielregeln und Vorgaben einhergehen (Integration in ein Gesamtkonzept, Vorgaben bei der Terminplanung). Wie das umgesetzt werden kann, wird schwierig, aber notwendig. Im Moment genießen die gesetzlich zugelassenen PsychotherapeutInnen den Luxus eines Privstpraxislebens mit dem Quasimonopol einer garantierten Bezahlung im Gegensatz zu ihren PrivatpraxiskollegInnen.

Wem die Vorgaben dann nicht gefallen, kann dann ja seine Kassenzulassung zurückgeben.

Gruß in die diskussionsfreudige Runde! Dank an Ulf und Philip für das Thema.
VIele kundige Anmerkungen sind bereits formuliert (Dank insbes. an Gironimo)
In der Tat:
WIr brauchen nicht noch mehr PsychotherapeutInnen … es gibt kein Land in Europa mit einer derart komfortablen Versorgungsdichte … es ist bei der Psychotherapie wie bei den CT-Untersuchungen: Angebot induziert Nachfrage!
Die Wartezeiten sind auch deswegen zu lang, weil viele PsychotherapeutInnen Menschen mit Bagatellproblemen „behandeln“ … oder ineffiziente Therapien (Psychoanalyse, „Tiefenpsychologie“) eingesetzt werden … dann werden da Pat. 100 und mehr Stunden „behandelt“ … über Jahre … eine irrwitzige Ressourcenverschwendung in der GKV!
Hilfreich wäre ggf. (angesichts des „knappen Guts“): Keine Psychotherapie darf länger als 25 Stunden dauern … und nicht in Kaffeetrinken über viele Jahre ausarten.
Ich hoffe, die Formulierungen waren jetzt nicht zu polemisch oder provokant … auch wenn sie überspitzt erscheinen mögen: Sie treffen des Pudels Kern!

Und mein Kollege LWalther hat ja indirekt ein weiteres Problem aufgezeigt:
Da kommt ein Mensch mit einer reaktiven depressiven Verstimmung zum Hausarzt, wird dann für ein paar Monate AU geschrieben (warum überhaupt, Herr Kollege? Wieso soll eine AU = Herausnahme aus sozialen Bezügen irgendwie hilfreich sein … aus ärztlicher und pschotherapeutischer Sicht ist es doch eher kontraproduktiv, Menschen auch noch die Tagesstruktur zu nehmen … dieser Mensch wartet dann monate lang auf eine Psychotherapie, schuckt ein wenig Mirtazapin oder Citalopram … und am Ende ist das ganze Störungsbild hoffnungslos chronifiziert …)
Ach, das aktuelle System ist ein Trauerspiel … aber MEHR Psychotherapie hilft da gar nicht … wir brauchen Effektivitäts- und Effizienzkontrollen der Angebote auf dem Psychomarkt … ! Viele Angebote haben den Pfad der wissenschaftlichen Fundierung längst verlassen … trotzdem werden diese Stunden hochbezahlt … auch aus Sicht der Pat. bzw. aus Verbrauchersicht bzw. aus Sicht der GKV-Gemeinschaft ein Skandal!
best wishes aus dem Westen

@Geronimo @eratosthenes25 ich arbeite in Anstellung in ambulanter Praxis, in einer Ambulanz und in der Aus- und Weiterbildung für Psychotherapeut:Innen in zwei größeren deutschen Städten, und ich bin Tochter einer Psychotherapeutin, die seit über 20 Jahren auf dem Land arbeitet. Ich kann eure Eindrücke absolut nicht bestätigen.

Weder wir noch andere Therapeut:Innen, mit denen ich in Kontakt stehe, lehnen „schwere Fälle“ ab. Wir arbeiten nach unserer Warteliste und niemand wird nach einem Störungsbild diskriminiert - dies ist sogar in den Psychotherapierichtlinien ausdrücklich verboten. Können keine Terminüberschneidungen gefunden werden oder ist nach der Probatorik keine wirksame therapeutische Beziehung möglich (demnach keine ausreichende Prognose auf Verbesserung), können dies beispielhafte Gründe sein, warum eine Therapie nicht zustande kommt.

Das bedeutet auch: wenn Menschen eine Anschlussbehandlung nach einem Klinikaufenthalt suchen, können wir diejenigen nicht vorziehen. Nach Warteliste arbeiten und sofort Anschlussbehandlung bieten - das geht nicht beides.

Und ich störe mich auch an der Bezeichnung oder Kategorisierung von Fällen in „Schwierigkeitsgrade“ - welche Symptome und welche Therapieverläufe mehr Arbeit, Zeit und besondere therapeutische Anstrengung erfordern kann man nur sehr schwer prognostizieren.

Wir führen eine Warteliste - dies ist tatsächlich nicht in allen Praxen möglich. Wer ohne Praxisassistenz oder Kolleg:Innen alleine eine Praxis leitet, kann das manchmal nicht leisten, ohne weniger Patient:Innen zu versorgen.

Mich würden also eure Quellen interessieren. Aus meiner persönlichen Erfahrung, kann ich das nicht bestätigen.

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Natürlich geht beides. 50% der Therapieplätze werden für dringende Akutfälle/Anschlussbehandlungen reserviert, 50% für die Fälle von der Warteliste. Oder 30/70, 60/40, was auch immer.

Sorry, aber das sind Ausreden einer Berufsgruppe, die sich in ineffizienten Versorgungsstrukturen bequem eingerichtet hat. Es ist schließlich kein Naturgesetz, dass eine Praxis als Einzelpraxis zu führen ist. Und wenn es schon die Einzelpraxis ist, spricht auch nichts dagegen, wenn sich 2-5 Praxen eine Assistenz teilen, um den organisatorischen Aufwand abzudecken. Es ist halt finanziell lukrativer, sich diese Ausgaben zu sparen. In die Vergütung einer PT-Stunde sind übrigens je Kassensitz die Ausgaben für eine Halbtagsstelle Assistenz einkalkuliert, völlig egal ob diese auch tatsächlich beschäftigt werden.