Schon während der Pandemie tat sich die Springer-Presse durch diffamierende und wissenschaftsverzerrende ‚Berichterstattung‘ hervor, auch bei der Kampagne gegen das Gebäude-Energie-Gesetz wurde auf unseriöse Art und Weise Meinung gemacht. Der Musk-Gastbeitrag liegt auch noch nicht lange zurück.
Nach den bekanntgewordenen Anweisungen von Herrn Döpfner, die per SMS vor der vorletzten Bundestagswahl an die Redaktion gingen und dem Eindruck des politischen Kampagnenjournalismus, der sich aus den Artikeln ergibt, dürfte sich zumindest anbieten, den Slogan der Bild „unabhängig, überparteilich“ als irreführende Werbung zu untersagen. Ähnlich wie im Bereich der Nahrungsmittel und Medizinprodukte.
Reformieren in welche Richtung? Was nicht wissenschaftlich belegt wird, darf nicht abgedruckt werden? Meinung zu bestimmten Themen darf nicht abgedruckt werden?
Glaube das Problem liegt eher mal wieder bei wirtschaftlichen Interessen und politischen Überzeugungen und wem diese Blätter gehören. Für mich ist es ein Skandal, dass einzelne Menschen sich Tageszeitungen kaufen und in ihrem Interesse nutzen können. Aber damit wäre man wieder bei der Reichtumsdebatte.
Einschlägig wäre in diesem Fall ja womöglich § 186 StGB:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Falls der hier nicht zieht, müsste auf jeden Fall das Presse- und/oder Strafrecht entsprechend präzisiert werden.
Ist die Frage ob das greift, wenn man Kampagne gegen eine Person macht. Im Fall „Habeck reißt die Heizung raus“, mag das zutreffen. Aber dann wird die Kampagne eben gegen die Sache und nicht der Person gefahren. Sehe da wenig Hoffnung.
Bist Du Jurist oder wie kommst Du zu dieser Einschätzung?
Es gab ja in der Vergangenheit bereits einschlägige Urteile gegen die BILD. Diese waren aber ziemlich eindeutig, in dem Sinne dass eine objektiv falsche Tatsache behauptet wurde („etwas ist X“ und es war einfach nicht so).
Aussagen wie
Habecks Heiz-Hammer würde uns 590.000 Euro kosten","'Heiz-Hammer ist eine Atombombe für unser Land‘“, oder „Wärmepumpen-Muffeln drohen Mega-Strafen“.
Mögen zwar verkürzt oder übertrieben sein, aber falsche Tatsachenbehauptungen? Glaubst du ein Gericht würde die BILD verurteilen, weil sich rausstellt, dass das Gebäudeenergiegesetz in Wahrheit gar keine Atombombe ist?
Das ist die Kritik des TO und die Frage, ob man das Gesetz hier besser präzisieren sollte, um derartige Kampagnen zukünftig verhindern zu können.
Die Bild wird regelmäßig vom Presserat gerügt, dass es also ein ethisches Problem bei der Bild gibt, sollte unbestritten sein, ob es ein rechtliches gibt, möchte ich nicht bewerten (da ich sie nicht lese).
Auf jeden Fall ist das Presserecht, wenn ich es richtig verstanden habe, Ländersache. Im schlimmsten Fall hätten wir also 16 Präzisierungen.
Das grundsätzliche Problem, das ich sehe, ist, dass die Möglichkeiten vermutlich erst mal linke Medien treffen würden, bevor man sich widerwillig rechten Medien zuwendet. Aus dem Grund wäre ich also erst mal dagegen.
Bin kein Jurist. Ging mir darum, dass das zitierte Gesetz auf Personen abzielt. Man dies aber einfach durch Kampagne gegen die Sache tauschen kann…
Ich glaube nicht, dass eine Verurteilung der BILD wegen sowas passiert und denke eher dass die „sie wollen uns mundtot machen“ Reaktion mehr Nachteile hätte. Deshalb wäre ich eher dafür das strukturelle Grundproblem anzugehen, wie oben geschrieben
Ich glaube wir könnten damit anfangen, dass Rügen vom Presserat auch eine finanzielle Strafe nach sich ziehen, wenn man eine bestimmte Anzahl dieser angesammelt hat.
Kann man sich mal anschauen und wie oft dort Erzeugnisse aus dem Axel-Springer Verlag auftauchen.