Selbst die linke Mitte schwächelt:
1 „Gefällt mir“
Ich verstehe es einfach nicht. Ist es Feigheit oder Ignoranz oder Naivität oder Selbstüberschätzung?
Einzig das Bundesverfassungsgericht kann entscheiden, aber die Politiker:innen geben dem BVerG keine Gelegenheit zu entscheiden. Es ist einfach nicht zu glauben.
5 „Gefällt mir“
Matder
32
Die Motive der einzelnen Parteien wären tatsächlich sehr interessant.
Bei der CDU sehe ich gleich mehrere mögliche Gründe:
- Würde jetzt ein Verbotsverfahren beginnen, könnte das durchaus irgendwann in der nächsten Legislaturperiode enden. Und es könnte ja sein, dass das BVerfG dann urteilt, dass die gewählten AfD-Abgeordneten nicht einfach ihre Mandate verlieren, sondern das es Neuwahlen geben muss. Und das würde eben die nächste Legislaturperiode, also sehr wahrscheinlich die Kanzlerschaft von Merz verkürzen.
- Die CDU könnte eine AfD nach der nächsten Bundestagswahl zumindest mal als Pseudo-Machtoption brauchen, um bei Koalitionsverhandlungen z.B. mit den Grünen ein Druckmittel zu haben. Würde es dann aber ein laufendes Verbots-Verfahren gegen die AfD geben, dann dürfte selbst die CDU vor solchen Gedankenspielen zurückschrecken.
- Es wurde hier im Forum ja schon die Vermutung geäußert, dass die CDU eigentlich bei einem AfD-Verbot auf Stimmenzuwächse aus deren Wählerschaft hoffen könnte. Das dürfte wohl auch passieren, aber das könnten weniger sein, als man so denkt, den die AfD-Wähler kommen ja auch zu einem großen Teil aus dem Nichtwählerbereich und speziell in den neuen Bundesländern auch als Protestwähler von den Linken.
Eis
33
Mir fehlt hier die Wehrhaftigkeit der Demokratie die gemeinsam von allen demokratischen Parteien verteidigt wird. Ja die Ideologie bekommt man nicht so einfach aus den Köpfen solange man eine Investitionsbremse hat, aber man muss den Demokratiefeinden doch nich ohne Gegenwehr Parteienfinanzierung zukommen lassen. Das Geld ist sinnvoller anderswo investiert.
Ja sie können andere Parteien gründen, aber Nachfolgeorganisation von verbotenen Parteien sind auch verboten, insofern ist das nicht ganz so einfach.
Flinte ins Korn werfen und Selbstmord aus Angst vor dem Feind zu begehen ist einer Demokratie unwürdig.
5 „Gefällt mir“
Das dürfte juristisch nicht möglich sein. Also mir wäre wirklich so gar keine Rechtsgrundlage, weder in der Verfassung noch im Wahlrecht, bekannt, nach der das BVerfG eine derartige Entscheidung treffen bzw. rechtfertigen könnte. Es würde wirklich jenseits seiner Kompetenz urteilen. Das wäre in etwa so, als würde ein Zivilgericht plötzlich eine Strafhaft anordnen… selbst das BVerfG ist nicht völlig frei in seinen Entscheidungen. Insofern glaube ich nicht, dass die Union davor wirklich Angst hat.
1 „Gefällt mir“
So ein Schritt wäre eine Eskalation, deren Folgen man nicht gut kalkulieren kann, denke ich. Da greift die gleiche Logik, wie beim Appeasement nach außen. Was in sehr vielen Situationen eine Stärke westlicher Demokraten ist, dass man einen Konflikt auf möglichst kleiner Flamme, langsam und vorsichtig ausbalanciert, wird zur Schwäche, wenn man es nicht mehr mit Gegnern, sondern mit Feinden zu tun hat. Und dass es sich bei der ganz großen Mehrheit der AfDler auch bei ihren Wählern um Feinde handelt, das will man sich nicht eingestehen, weil das eben Konsequenz erzwingen würde und (ich vermute) dass die Demokraten sich nicht sicher sind, dass sie diesen Konflikt am Ende auch gewinnen würden. Ich bin ausdrücklich für ein Verbot, ich denke, ein aktueller Antrag käme schon reichlich spät, aber diese Sorge kann ich nachvollziehen. Wenn es ein Verbot gäbe und in den Ländern gäbe es welche, die sich weigern, das umzusetzen, was macht man dann? Ist insbesondere auf Teile der Union wirklich Verlass, wenn es hart auf hart kommt, oder machen die dann wieder das Zentrum? Mir wurde hier ja schon Lust auf den Bürgerkrieg unterstellt, weil ich die Position vertrete, dass man angesichts der Gegenseite bereit sein muss, ein Parteienverbot dann auch zu erzwingen. Dabei ist diese Bereitschaft für mich die logische Ableitung aus unserem Grundgesetz und einem erfolgreichen Verbotsverfahren. Nur ist es bei der Verteidigung der Demokratie am Ende wohl genauso, wie bei der Erkämpfung der Demokratie: Im übertragenen und wörtlichen Sinne stand auf den Barrikaden immer nur eine Minderheit.
1 „Gefällt mir“
Aber (grade für Demokratien?) leider nicht untypisch. Fürs Nichtstun hat man meistens eine Mehrheit, egal ob es bspw. um Rente, Bildung, Klima oder Ukraine geht.
Matder
37
Naja, das Berliner Verfassungsgericht hatte doch z.B. auch die Senatswahl von 2021 für ungültig erklärt und das Ergebnis waren Neuwahlen. Es ist also schon so, dass Verfassungsgerichte derart schwerwiegende Entscheidungen grundsätzlich treffen können, würde ich sagen. Und als Grund wurde z.B. die Verletzung, der Gleichheit der Wahl angeführt.
Und genau diese Verletzung der Wahlgleichheit könnten eben AfD-Wähler anführen, wenn ihre gewählten Abgeordneten plötzlich weg wären. Und wir reden ja hier auch nicht über eine Handvoll Abgeordneter oder so, denn die AfD sitzt ja mittlerweile in fast jedem Landtag und nach der nächsten Wahl wohl mit knapp 20 % im Bundestag.
Ich glaube kaum, dass man so viele Mandate einfach wegfallen lassen kann und hinterher noch behaupten kann, dass der Wählerwille abgebildet wird.
ped
38
Aber die Wahl wäre doch nicht ungültig, nur weil ein paar Abgeordnete ihr Mandat verlieren sollten. Das macht doch keinen Sinn und würde die Rechte aller Wähler, die die verfassungsrechtlich unbedenklichen Parteien gewählt haben massiv beschneiden. Und auch in Berlin wurde nur in den Teilen der Stadt nochmal gewählt, in denen das Gericht schwerwiegende Fehler festgestellt hat.
Das Bundesverfassungsgericht wird entweder den AfD-Abgeordneten ihr Mandat als fraktionslose Abgeordnete bestehen lassen, oder es wird ihnen das Mandat entziehen. Welche politischen Konsequenzen daraus entstehen, das werden die jeweiligen Parlamente dann selbst entscheiden müssen, einschließlich möglicherweise der eigenen Auflösung und der Ausrufung von Neuwahlen.
Weshalb ich es für realistisch halte, dass das Verfassungsgericht die Abgeordneten ihr Mandat behalten lässt.
Grundsätzlich lässt sich aber auch ein Mandatsentzug rechtfertigen. Denn wenn das Verfassungsgericht davon ausgeht, dass die AfD schon die Kriterien zur Zulassung zur Wahl wegen ihrer Verfassungsfeindlichkeit nicht erfüllt hat und dass dieses Risiko auch den Wählern hätte bewusst sein müssen (z.B. wegen Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit durch staatliche Stellen), dann ist auch die Konsequenz des Stimmenverfalls akzeptabel.
Ich würde aber weiterhin vermuten, dass das Verfassungsgericht in der Hinsicht keinen Präzedenzfall setzen wird und die Mandatsträger in den jeweiligen Parlamenten verbleiben können.
2 „Gefällt mir“

JohanneSAC:
[D]ass es sich bei der ganz großen Mehrheit der AfDler auch bei ihren Wählern um Feinde handelt, das will man sich nicht eingestehen, weil das eben Konsequenz erzwingen würde […].
Mir wurde hier ja schon Lust auf den Bürgerkrieg unterstellt, weil ich die Position vertrete, dass man angesichts der Gegenseite bereit sein muss, ein Parteienverbot dann auch zu erzwingen.
Da bin ich ganz bei dir.
Teile der Union machen sich jetzt schon als Steigbügelhalter erbötig:
Allerdings sind Politiker:innen und Mandatsträger:innen auch keine Exekutivorgane in dem Sinne, dass sie die erforderlichen Handlungen zur Durchsetzung eines Parteienverbots vollführten. Da ist im Wesentlichen die Polizei gefordert, wobei das auch zum Problem werden kann, wenn es sich um rechtsextreme Beamte/-innen handelt. Aber das Risiko, welches rechtsextreme Polizeibeamte/-innen bei der Kooperation mit erwiesenen Verfassungsfeinden gehen, ist halt auch nicht ohne und kann immense Konsequenzen haben.
Gravierende Dienstvergehen können letztlich sogar zum Verlust des Beamt:innenstatus führen.
Trotz einer Vielzahl an Fällen von Rechtsextremismus im Staatsdienst (vgl. diverse Medienberichte/Studien usw.) muss man ein Restvertrauen haben, dass ein Parteienverbot auch exekutiv durchgesetzt wird. Denn sonst wäre der Staatsapparat ja in einem Ausmaß unterwandert, dass von Rechtsstaat eh nicht mehr die Rede sein kann.
Davon sind wir in Deutschland - bei aller berechtigten Skepsis - doch noch ein gutes Stück entfernt.
Die rechtsterroristische Reuß-Gruppe namens „Patriotische Union“, zu der neben Frau Malsack-Winkemann auch noch weitere AfD-Mitglieder gehörten, wurde schließlich auch ausgehoben, ohne dass man von eklatanten Vollzugsdefiziten erfahren hätte.
Daher bleibe ich zuversichtlich, dass ein AfD-Verbot auch umfassend umgesetzt würde.
4 „Gefällt mir“
Für ganz Deutschland vermutlich schon. Aber auf Grund der schon länger stabilen Ergebnisse der AfD in bestimmten Bundesländern, weiß ich nicht, wie viel Vertrauen man in die dortigen Behörden bei einer entsprechenden Entscheidung haben kann. Denn ob unter den Vertretern von Judikative und Exekutive der Anteil der AfDlinge höher oder niedriger ausfällt, da traue ich mir keine abschließende Einschätzung zu. Nur: Wenn 30% oder mehr zu einer Organisation gehören oder mit ihr sympathisieren, die verboten werden soll, wird der Vollzug viel, viel spannender, als ich hoffen würde.
1 „Gefällt mir“

JohanneSAC:
[A]uf Grund der schon länger stabilen Ergebnisse der AfD in bestimmten Bundesländern, weiß ich nicht, wie viel Vertrauen man in die dortigen Behörden bei einer entsprechenden Entscheidung haben kann. Denn ob unter den Vertretern von Judikative und Exekutive der Anteil der AfDlinge höher oder niedriger ausfällt, da traue ich mir keine abschließende Einschätzung zu.
Ein aktueller Fall aus der Justiz zeigt, dass noch etwas gegen Rechtsextreme im Staatsdienst unternommen wird, wenn auch „mit angezogener Handbremse“:
Eine Studie zeigt ferner, dass bestimmte Berufsgruppen durchaus anfällig sind:
Das lässt sich auch plausibel erklären, denn Autorität und Waffen ziehen eben vermehrt eine gewisse Klientel an.
Die Mängel der Studie sind allerdings erheblich. Sie unterschätzt eher das rechtsextreme Potenzial.
Aber würden Beamte/-innen wirklich Termine von Durchsuchungen durchstechen, bei der Tatmittelbeseitigung helfen, die Sicherstellung von Geld, Computern und Propagandamaterial aktiv verhindern, wenn die AfD verboten worden ist?
Das Risiko, aufzufliegen, wäre doch meines Erachtens recht hoch. Man müsste schon von einem sehr hohen Organisationsgrad rechtsextremer Netzwerke in der Polizei ausgehen, um es für realistisch zu halten, dass massenweise Beamte/-innen in solchem Ausmaß gegen ihre Dienstpflichten verstoßen.
Bis zum Beleg des Gegenteils erscheint mir das doch relativ unwahrscheinlich.
2 „Gefällt mir“
Matder
42
Beim googlen bin ich jetzt über ein relativ aktuelles Paper des wiss. Dienstes des Bundestages gestolpert, dass im Grunde alle Fragen zum Thema Mandatsverlust beantwortet aber auch die offen Fragen aufzeigt:
Sachstand - Zum Mandatsverlust nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit
einer Partei, WD 3 - 3000 - 003/24
Der Ist-Zustand ist wohl so:
- Es gibt ein Gesetz, §46 Bundeswahlgesetz (BWahlG), das den Verlust des Mandats vorschreibt. Je nach Mandat,
- bleibt der Platz eines „Listen-Abgeordneten“ unbesetzt und das Parlament verkleinert sich bzw.
- muss das Mandat eines direkt gewählten Abgeordneten im Wahlkreis neu gewählt werden.
Dieser unmittelbare Mandatsverlust ist aber innerhalb der deutschen Rechtswissenschaft umstritten (siehe dazu das Paper) und der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in anderen Ländern einen direkten Mandatsverlust bereits beanstandet:
Der EGMR hat in zwei Fällen entschieden, dass der automatische Mandatsverlust infolge einer Parteiauflösung unverhältnismäßig ist und gegen das Recht auf freie Wahlen gemäß Art. 3 1. EMRK-ZP verstößt.
Auch interessant:
Entscheidend für die Frage nach der Parteizugehörigkeit ist (nach §46 BWahlG) der Zeitraum zwischen Beantragung und Feststellung der Verfassungswidrigkeit (durch das BVerfG).
Ich könnte mir daher vorstellen, dass alle gewählten AfD’ler sofort die Partei verlassen, wenn sich ein aussichtsreicher Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrig andeutet.
2 „Gefällt mir“
Das BVerfG müsse entsprechend der Rechtsprechung des EGMR bei jedem Mandatsverlust im Einzelfall prüfen, ob sich der Abgeordnete durch seine „persönliche politische Betätigung“ gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richte und verfassungswidrig verhalten habe.
Das sollte bei der Mehrheit der AfD-Mandatsträger:innen nicht schwerfallen.
Und falls es nur die Hälfte sein sollte, wäre eine Halbierung der Rechtsextremen in den Parlamenten auch schon ein Fortschritt.
Dessen ungeachtet bleiben ja immer noch Neuwahlen, um die Faschos rauszubekommen. Die AfDler:innen könnten dann nicht einfach unter neuem Etikett antreten, weil das Gründen von Nachfolgeorganisationen ausgeschlossen ist.
Letztlich spielt es keine Rolle, wie man rechtskonform die Rechtsextremen loswird, entscheidend ist nur, dass sie der Demokratie keinen Schaden mehr zufügen können.
Interessante Neuigkeiten:
Ein ganz brauchbares Plädoyer für ein Verbot:
Der Parlamentsantrag ist nun veröffentlicht worden:
Mehr hier:
Hier noch ein FAQ:
Gut aufbereitet ist der Extremismus der AfD bei Michael Kraske und Dirk Laabs:
4 „Gefällt mir“
Thore
44
Ich glaube nicht, dass der Wählerwille noch das entscheidende sein wird, wenn der Wähler gewillt ist, eine verfassungsfeindliche Partei zu wählen. Vielleicht wäre die Lösung des BverfGs ja, dass alle Mandate aus den Bundesländern verfallen, in denen die Afd bereits vom VS als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Da könnte man dem Wähler ja vorwerfen, das Risiko bist du mit deiner Stimme bewusst eingegangen.
Neuwahlen durch das BVerfG kenne ich aus dem GG jetzt auch keine Möglichkeit. Das GG sieht da meines Wissens nur die Vertrauensfrage und das konstruktive Misstrauensvotum vor, was in Neuwahlen münden kann.
1 „Gefällt mir“
Matder
45

Thore:
Ich glaube nicht, dass der Wählerwille noch das entscheidende sein wird, wenn der Wähler gewillt ist, eine verfassungsfeindliche Partei zu wählen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, sieht das BVerfG das bei Listenplätzen genauso. Bei Direktkandidaten ist dagegen wohl eine Neuwahl des jeweiligen Mandates in der laufenden Legislaturperiode angedacht.

Thore:
Vielleicht wäre die Lösung des BverfGs ja, dass alle Mandate aus den Bundesländern verfallen, in denen die Afd bereits vom VS als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Da könnte man dem Wähler ja vorwerfen, das Risiko bist du mit deiner Stimme bewusst eingegangen.
Wäre das nicht irgendwo eine Art von Vorverurteilung ohne Richter? Und würde man damit anfangen, sehe ich die Gefahr, dass man dieses Kriterium von „gesichert rechtsextrem“ irgendwann auf „Beobachtungsfall“ reduziert.
Thore
46
Das verstehe ich nicht? Die Juristen vom BVerfG sind doch Richter.
Matder
47
Ich meinte mit Vorverurteilung die Einstufung als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungs-Schutz. So wie du es vorschlägst, hinge ja von dieser Einstufung ab, ob ein Mandatsträger einer, vom BVerfG als verfassungswidrig erklärten, Partei sein Mandat verlieren würde. Damit wäre aber doch die Kontrolle über diese Konsequenz bzw. Strafe nicht beim BVerfG sondern beim VS. Ich bin mir nicht sicher ob das rechtlich i.O. ist.
Thore
48
Aaaah, danke.
Ja, kann man so verstehen, gebe ich dir recht.
Würde da aber immer noch die Verantwortung an den Wähler abgeben, der vorsätzlich eine vom VS eingestufte rechtsextreme Partei gewählt hat und zumindest in Kauf nehmen muss, dass die Partei vom BVerfG verboten werden könnte. Es sollte zumindest nicht überraschen, wenn man mit seiner Stimme ein solches Risiko eingeht. Das Verbot liegt ja weiterhin beim BVerfG, der VS ist lediglich das Frühwarninstrument, um Hinweise zu geben. Die Hinweise gelten, finde ich, natürlich auch für den Wähler.
An dem Tag, an dem man sich in Deutschland sorgen machen müsste, dass Rechtsextremisten von Sicherheitsbehörden und Justiz zu hart angefasst werden oder gar der Hinweis, dass es sich bei einer Partei auf Grund von gerichtsfesten Indizien um einen Beobachtungs- oder Verdachtsfall hält, die fraglichen Wähler zum Nachdenken und Einlenken bewegt, können wir uns alle mal ganz kurz zurück lehnen und die Sonne genießen. Den Tag gab es in der Geschichte unseres Landes noch nie.
1 „Gefällt mir“