Bloß, weil eine Mehrheit etwas glaubt, muss es ja noch lange nicht stimmen.

Empirisch sauber müsste man so vorgehen. Man stellt die Sonntagsfrage und am Ende der Befragung zu anderen Themen fragt man: „Würden Sie die AfD wählen, wenn gegen sie ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht liefe?“ Dann könnte man ermessen, ob es den unterstellten „Solidarisierungseffekt“ überhaupt gibt. Zu fragen, ob „ein Verbotsverfahren gegen die AfD, unabhängig vom Ergebnis, der Partei eher nützen könnte“ (t-online), ergibt keinen Sinn.


Empfehle noch Michel Friedmans klare Worte im Gespräch mit Robert Habeck:

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Natürlich sollte das Volk nicht über das Verbot einer Partei abstimmen. Das ginge garantiert schief.
Nein, ich kam ja daher, dass ich es etwas unglücklich, weil ausschlachtbar, finde, wenn der Antrag auf ein Verbotsverfahren beim BVerfG von der Politik selbst kommt.
Schöner fände ich es, wenn der Antrag mit einer erfolgreichen Abstimmung “durch das Volk gestellt” wird.
Dann läuft das Verfahren an und die AfD hat die nächsten Jahre keine ihr derweil nützliche Erzählung, in der sie sich zum Opfer eines heimlich verbündeten Politsystems erklären kann. (Siehe ihre aktuelle Klage über vermeintliche “Kartellparteien”)
Denn die mit ihr konkurrierenden Parteien hatten nichts (oder nur wenig, je nach Modalität der Volksabstimmung) mit der Einleitung des Verbotsverfahrens zu tun.

Nur ein, wie ich finde, charmanter, aber zugegeben viel zu komplizierter Gedanke, wie man die Politik aus der Antragsstellung rauskriegen könnte. Denn dafür müssten wir ja erst eine direkte Demokratie einführen.

Das ist zweifellos richtig. Andererseits müssen wir auch sehen, dass wir alle im Fall eines Fehlschlags mit den Konsequenzen leben müssen, nicht nur die die jeden AfDler am liebsten zur Persona non Grata erklären möchten.

Ich persönlich bin zwiegespalten. Gerne sehe ich die AfD verboten, andererseits bin ich überzeugt, dass es ideelle Ersatzgründungen geben wird. Und ich fürchte mich vor den Folgen eines Fehlschlags, da das die AfD extrem stärken dürfte.

Das ist meiner Einschätzung nach Wunschdenken. Die offensichtliche Erzählung der AfD wären dann angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung des Volksentscheids der zur Klage führt, eine angebliche „Verschwörung“ „gesellschaftlicher Eliten“ (und natürlich der Medien) gegen die AfD usw. Es ist ja gerade das Kennzeichen von Populisten, dass sie einen gegen ihre Interessen gerichteten Volkswillen nicht als solchen akzeptieren und Teile des „Volks“ die anderslautende Interessen vertreten aus ihrer Definition von „Volk“ ausschließen.

Realistischerweise würde so ein Volksentscheid bei 50%-70% Wahlbeteiligung auch keine absolute Mehrheit der Wahlberechtigten für ein AfD-Verbot produzieren, wäre also schon im Kern mit populistischen Thesen angreifbar.

Wir leben in einer parlamentarischen Demokratie, da ist es systemisch sinnvoll, dass die Anträge für solche Verbotsverfahren durch die gewählten Volksvertreter gestellt werden können. Sie müssen es halt nur machen.

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Vor allem müssen sie es machen solange sie es noch können. Mit steigenden Ergebnissen für die AfD wird das nicht einfacher. Auch das BSW hat ja leider kein Interesse an einem Verbotsverfahren, wahrscheinlich weil Zahra Wagenknecht selbst weiß, dass sie bei ihrer „Friedenspolitik“ ins Visier geraten könnte in der Zukunft. Ich sehe wie sich das Zeitfenster für einen solchen Antrag immer mehr schließt und bedauere, wie sehr die Fehler aus der Weimarer Republik wiederholt werden.

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Ergänzen würde ich noch, dass Staaten mit Volksabstimmungen auf höchster Ebene ohnehin zum Populismus tendieren, z. B. die Schweizer „Konkordanzdemokratie“:

Und wie sollten im Falle der Demoktratiegefährdung durch eine Partei die Wahlberechtigten zu einer Einschätzung kommen, wenn viele noch nicht einmal Essenzielles über unser demokratisches System verstanden haben? Z. B. haben Elmar Brähler u. a. bezogen auf die Wahlbevölkerung einiger Bundesländer herausgefunden:

Jeder zweite wünscht sich eine ‘starke Partei‘, die die ‚Volksgemeinschaft‘ insgesamt verkörpert. Statt pluralistischer Interessensvielfalt wird eine völkische Gemeinschaft gewünscht[.]

Wenn also ganz Grundlegendes an unserer Demokratie nicht verstanden oder gar von einem erheblichen Teil der Bevölkerung abgelehnt wird, dann wäre es geradezu fahrlässig, in dieser Weise un- und unterinformierte Wahlberechtigte über das Potenzial an Demokratiegefährdung, das von einer rechtsextremen Partei ausgeht, abstimmen zu lassen.

Für die Gefährdung der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO), die noch weniger verstanden haben dürften, wäre die Beurteilungskompetenz wohl noch geringer.

Ein Kernelement der FDGO ist z. B. der Minderheitenschutz, der jedoch in der Bevölkerung recht kontrovers ist:

Man kann aber aus verfassungsrechtlicher Perspektive nicht einfach sagen, wegen der Verbreitung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in der Bevölkerung werfen wir einfach den Minderheitenschutz über Bord.

Volksabstimmungen/-befragungen bergen zudem immer die Gefahr der ungleichen Abstimmungsteilnahme. An einer Befragung darüber, ob das BVerfG die Verfassungskonformität der AfD überprüfen soll, werden wohl die AfD-Sympathisierenden anteilig besonders zahlreich teilnehmen. Der Anteil der wahlberechtigten Minderheitenangehörigen, die ebenfalls ein besonderes Interesse an der Überprüfung haben, da sie selbst Betroffene sind, ist demgegenüber wohl kleiner. Und so landet man dann u. U. bei dem, was Martin Niemöller beschrieben hat:

Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist. Als sie die Gewerkschaftler holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschaftler. Als sie die Juden holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Jude.

Sprich: der Ignoranz der Nichtbetroffenen - zumindest eines nicht unerheblichen Teils derselben.

Aus all diesen Gründen ist eine Volksabstimmung über die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens keine gute Idee.

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Selbst die linke Mitte schwächelt:

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Ich verstehe es einfach nicht. Ist es Feigheit oder Ignoranz oder Naivität oder Selbstüberschätzung?

Einzig das Bundesverfassungsgericht kann entscheiden, aber die Politiker:innen geben dem BVerG keine Gelegenheit zu entscheiden. Es ist einfach nicht zu glauben.

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Die Motive der einzelnen Parteien wären tatsächlich sehr interessant.

Bei der CDU sehe ich gleich mehrere mögliche Gründe:

  1. Würde jetzt ein Verbotsverfahren beginnen, könnte das durchaus irgendwann in der nächsten Legislaturperiode enden. Und es könnte ja sein, dass das BVerfG dann urteilt, dass die gewählten AfD-Abgeordneten nicht einfach ihre Mandate verlieren, sondern das es Neuwahlen geben muss. Und das würde eben die nächste Legislaturperiode, also sehr wahrscheinlich die Kanzlerschaft von Merz verkürzen.
  2. Die CDU könnte eine AfD nach der nächsten Bundestagswahl zumindest mal als Pseudo-Machtoption brauchen, um bei Koalitionsverhandlungen z.B. mit den Grünen ein Druckmittel zu haben. Würde es dann aber ein laufendes Verbots-Verfahren gegen die AfD geben, dann dürfte selbst die CDU vor solchen Gedankenspielen zurückschrecken.
  3. Es wurde hier im Forum ja schon die Vermutung geäußert, dass die CDU eigentlich bei einem AfD-Verbot auf Stimmenzuwächse aus deren Wählerschaft hoffen könnte. Das dürfte wohl auch passieren, aber das könnten weniger sein, als man so denkt, den die AfD-Wähler kommen ja auch zu einem großen Teil aus dem Nichtwählerbereich und speziell in den neuen Bundesländern auch als Protestwähler von den Linken.

Mir fehlt hier die Wehrhaftigkeit der Demokratie die gemeinsam von allen demokratischen Parteien verteidigt wird. Ja die Ideologie bekommt man nicht so einfach aus den Köpfen solange man eine Investitionsbremse hat, aber man muss den Demokratiefeinden doch nich ohne Gegenwehr Parteienfinanzierung zukommen lassen. Das Geld ist sinnvoller anderswo investiert.
Ja sie können andere Parteien gründen, aber Nachfolgeorganisation von verbotenen Parteien sind auch verboten, insofern ist das nicht ganz so einfach.
Flinte ins Korn werfen und Selbstmord aus Angst vor dem Feind zu begehen ist einer Demokratie unwürdig.

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Das dürfte juristisch nicht möglich sein. Also mir wäre wirklich so gar keine Rechtsgrundlage, weder in der Verfassung noch im Wahlrecht, bekannt, nach der das BVerfG eine derartige Entscheidung treffen bzw. rechtfertigen könnte. Es würde wirklich jenseits seiner Kompetenz urteilen. Das wäre in etwa so, als würde ein Zivilgericht plötzlich eine Strafhaft anordnen… selbst das BVerfG ist nicht völlig frei in seinen Entscheidungen. Insofern glaube ich nicht, dass die Union davor wirklich Angst hat.

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So ein Schritt wäre eine Eskalation, deren Folgen man nicht gut kalkulieren kann, denke ich. Da greift die gleiche Logik, wie beim Appeasement nach außen. Was in sehr vielen Situationen eine Stärke westlicher Demokraten ist, dass man einen Konflikt auf möglichst kleiner Flamme, langsam und vorsichtig ausbalanciert, wird zur Schwäche, wenn man es nicht mehr mit Gegnern, sondern mit Feinden zu tun hat. Und dass es sich bei der ganz großen Mehrheit der AfDler auch bei ihren Wählern um Feinde handelt, das will man sich nicht eingestehen, weil das eben Konsequenz erzwingen würde und (ich vermute) dass die Demokraten sich nicht sicher sind, dass sie diesen Konflikt am Ende auch gewinnen würden. Ich bin ausdrücklich für ein Verbot, ich denke, ein aktueller Antrag käme schon reichlich spät, aber diese Sorge kann ich nachvollziehen. Wenn es ein Verbot gäbe und in den Ländern gäbe es welche, die sich weigern, das umzusetzen, was macht man dann? Ist insbesondere auf Teile der Union wirklich Verlass, wenn es hart auf hart kommt, oder machen die dann wieder das Zentrum? Mir wurde hier ja schon Lust auf den Bürgerkrieg unterstellt, weil ich die Position vertrete, dass man angesichts der Gegenseite bereit sein muss, ein Parteienverbot dann auch zu erzwingen. Dabei ist diese Bereitschaft für mich die logische Ableitung aus unserem Grundgesetz und einem erfolgreichen Verbotsverfahren. Nur ist es bei der Verteidigung der Demokratie am Ende wohl genauso, wie bei der Erkämpfung der Demokratie: Im übertragenen und wörtlichen Sinne stand auf den Barrikaden immer nur eine Minderheit.

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Aber (grade für Demokratien?) leider nicht untypisch. Fürs Nichtstun hat man meistens eine Mehrheit, egal ob es bspw. um Rente, Bildung, Klima oder Ukraine geht.

Naja, das Berliner Verfassungsgericht hatte doch z.B. auch die Senatswahl von 2021 für ungültig erklärt und das Ergebnis waren Neuwahlen. Es ist also schon so, dass Verfassungsgerichte derart schwerwiegende Entscheidungen grundsätzlich treffen können, würde ich sagen. Und als Grund wurde z.B. die Verletzung, der Gleichheit der Wahl angeführt.

Und genau diese Verletzung der Wahlgleichheit könnten eben AfD-Wähler anführen, wenn ihre gewählten Abgeordneten plötzlich weg wären. Und wir reden ja hier auch nicht über eine Handvoll Abgeordneter oder so, denn die AfD sitzt ja mittlerweile in fast jedem Landtag und nach der nächsten Wahl wohl mit knapp 20 % im Bundestag.

Ich glaube kaum, dass man so viele Mandate einfach wegfallen lassen kann und hinterher noch behaupten kann, dass der Wählerwille abgebildet wird.

Aber die Wahl wäre doch nicht ungültig, nur weil ein paar Abgeordnete ihr Mandat verlieren sollten. Das macht doch keinen Sinn und würde die Rechte aller Wähler, die die verfassungsrechtlich unbedenklichen Parteien gewählt haben massiv beschneiden. Und auch in Berlin wurde nur in den Teilen der Stadt nochmal gewählt, in denen das Gericht schwerwiegende Fehler festgestellt hat.

Das Bundesverfassungsgericht wird entweder den AfD-Abgeordneten ihr Mandat als fraktionslose Abgeordnete bestehen lassen, oder es wird ihnen das Mandat entziehen. Welche politischen Konsequenzen daraus entstehen, das werden die jeweiligen Parlamente dann selbst entscheiden müssen, einschließlich möglicherweise der eigenen Auflösung und der Ausrufung von Neuwahlen.

Weshalb ich es für realistisch halte, dass das Verfassungsgericht die Abgeordneten ihr Mandat behalten lässt.

Grundsätzlich lässt sich aber auch ein Mandatsentzug rechtfertigen. Denn wenn das Verfassungsgericht davon ausgeht, dass die AfD schon die Kriterien zur Zulassung zur Wahl wegen ihrer Verfassungsfeindlichkeit nicht erfüllt hat und dass dieses Risiko auch den Wählern hätte bewusst sein müssen (z.B. wegen Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit durch staatliche Stellen), dann ist auch die Konsequenz des Stimmenverfalls akzeptabel.

Ich würde aber weiterhin vermuten, dass das Verfassungsgericht in der Hinsicht keinen Präzedenzfall setzen wird und die Mandatsträger in den jeweiligen Parlamenten verbleiben können.

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Da bin ich ganz bei dir.

Teile der Union machen sich jetzt schon als Steigbügelhalter erbötig:

Allerdings sind Politiker:innen und Mandatsträger:innen auch keine Exekutivorgane in dem Sinne, dass sie die erforderlichen Handlungen zur Durchsetzung eines Parteienverbots vollführten. Da ist im Wesentlichen die Polizei gefordert, wobei das auch zum Problem werden kann, wenn es sich um rechtsextreme Beamte/-innen handelt. Aber das Risiko, welches rechtsextreme Polizeibeamte/-innen bei der Kooperation mit erwiesenen Verfassungsfeinden gehen, ist halt auch nicht ohne und kann immense Konsequenzen haben.

Gravierende Dienstvergehen können letztlich sogar zum Verlust des Beamt:innenstatus führen.

Trotz einer Vielzahl an Fällen von Rechtsextremismus im Staatsdienst (vgl. diverse Medienberichte/Studien usw.) muss man ein Restvertrauen haben, dass ein Parteienverbot auch exekutiv durchgesetzt wird. Denn sonst wäre der Staatsapparat ja in einem Ausmaß unterwandert, dass von Rechtsstaat eh nicht mehr die Rede sein kann.

Davon sind wir in Deutschland - bei aller berechtigten Skepsis - doch noch ein gutes Stück entfernt.

Die rechtsterroristische Reuß-Gruppe namens „Patriotische Union“, zu der neben Frau Malsack-Winkemann auch noch weitere AfD-Mitglieder gehörten, wurde schließlich auch ausgehoben, ohne dass man von eklatanten Vollzugsdefiziten erfahren hätte.

Daher bleibe ich zuversichtlich, dass ein AfD-Verbot auch umfassend umgesetzt würde.

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Für ganz Deutschland vermutlich schon. Aber auf Grund der schon länger stabilen Ergebnisse der AfD in bestimmten Bundesländern, weiß ich nicht, wie viel Vertrauen man in die dortigen Behörden bei einer entsprechenden Entscheidung haben kann. Denn ob unter den Vertretern von Judikative und Exekutive der Anteil der AfDlinge höher oder niedriger ausfällt, da traue ich mir keine abschließende Einschätzung zu. Nur: Wenn 30% oder mehr zu einer Organisation gehören oder mit ihr sympathisieren, die verboten werden soll, wird der Vollzug viel, viel spannender, als ich hoffen würde.

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Ein aktueller Fall aus der Justiz zeigt, dass noch etwas gegen Rechtsextreme im Staatsdienst unternommen wird, wenn auch „mit angezogener Handbremse“:

Eine Studie zeigt ferner, dass bestimmte Berufsgruppen durchaus anfällig sind:

Das lässt sich auch plausibel erklären, denn Autorität und Waffen ziehen eben vermehrt eine gewisse Klientel an.

Die Mängel der Studie sind allerdings erheblich. Sie unterschätzt eher das rechtsextreme Potenzial.

Aber würden Beamte/-innen wirklich Termine von Durchsuchungen durchstechen, bei der Tatmittelbeseitigung helfen, die Sicherstellung von Geld, Computern und Propagandamaterial aktiv verhindern, wenn die AfD verboten worden ist?

Das Risiko, aufzufliegen, wäre doch meines Erachtens recht hoch. Man müsste schon von einem sehr hohen Organisationsgrad rechtsextremer Netzwerke in der Polizei ausgehen, um es für realistisch zu halten, dass massenweise Beamte/-innen in solchem Ausmaß gegen ihre Dienstpflichten verstoßen.

Bis zum Beleg des Gegenteils erscheint mir das doch relativ unwahrscheinlich.

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Beim googlen bin ich jetzt über ein relativ aktuelles Paper des wiss. Dienstes des Bundestages gestolpert, dass im Grunde alle Fragen zum Thema Mandatsverlust beantwortet aber auch die offen Fragen aufzeigt:

Sachstand - Zum Mandatsverlust nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit
einer Partei, WD 3 - 3000 - 003/24

Der Ist-Zustand ist wohl so:

  • Es gibt ein Gesetz, §46 Bundeswahlgesetz (BWahlG), das den Verlust des Mandats vorschreibt. Je nach Mandat,
    • bleibt der Platz eines „Listen-Abgeordneten“ unbesetzt und das Parlament verkleinert sich bzw.
    • muss das Mandat eines direkt gewählten Abgeordneten im Wahlkreis neu gewählt werden.

Dieser unmittelbare Mandatsverlust ist aber innerhalb der deutschen Rechtswissenschaft umstritten (siehe dazu das Paper) und der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in anderen Ländern einen direkten Mandatsverlust bereits beanstandet:

Der EGMR hat in zwei Fällen entschieden, dass der automatische Mandatsverlust infolge einer Parteiauflösung unverhältnismäßig ist und gegen das Recht auf freie Wahlen gemäß Art. 3 1. EMRK-ZP verstößt.

Auch interessant:

Entscheidend für die Frage nach der Parteizugehörigkeit ist (nach §46 BWahlG) der Zeitraum zwischen Beantragung und Feststellung der Verfassungswidrigkeit (durch das BVerfG).

Ich könnte mir daher vorstellen, dass alle gewählten AfD’ler sofort die Partei verlassen, wenn sich ein aussichtsreicher Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrig andeutet.

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Das BVerfG müsse entsprechend der Rechtsprechung des EGMR bei jedem Mandatsverlust im Einzelfall prüfen, ob sich der Abgeordnete durch seine „persönliche politische Betätigung“ gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richte und verfassungswidrig verhalten habe.

Das sollte bei der Mehrheit der AfD-Mandatsträger:innen nicht schwerfallen.

Und falls es nur die Hälfte sein sollte, wäre eine Halbierung der Rechtsextremen in den Parlamenten auch schon ein Fortschritt.

Dessen ungeachtet bleiben ja immer noch Neuwahlen, um die Faschos rauszubekommen. Die AfDler:innen könnten dann nicht einfach unter neuem Etikett antreten, weil das Gründen von Nachfolgeorganisationen ausgeschlossen ist.

Letztlich spielt es keine Rolle, wie man rechtskonform die Rechtsextremen loswird, entscheidend ist nur, dass sie der Demokratie keinen Schaden mehr zufügen können.


Interessante Neuigkeiten:

Ein ganz brauchbares Plädoyer für ein Verbot:

Der Parlamentsantrag ist nun veröffentlicht worden:

Mehr hier:

Hier noch ein FAQ:

Gut aufbereitet ist der Extremismus der AfD bei Michael Kraske und Dirk Laabs:

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