Hallo liebes Lage-Team!
Ich bin kürzlich auf die „Jeder Mensch“ Initiative aufmerksam geworden und habe mir das gleichnamige Büchlein von Ferdinand von Schirach besorgt. Das Buch beschriebt die Utopie 6 neuer Grundrechte für die Europäische Chartar der Menschenrechte. Die daraus abgeleitete Initiative setzt sich für die tatsächliche Aufnahme der 6 beschriebenen Grundrechte in diese Charta ein.
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Wir fordern sechs neue Grundrechte
Ein Verfassungskonvent soll die Charta der Grundrechte der Europäischen Union um folgende Grundrechte erweitern:
Artikel 1 – Umwelt
Jeder Mensch hat das Recht, in einer gesunden und geschützten Umwelt zu leben.
Artikel 2 – Digitale Selbstbestimmung
Jeder Mensch hat das Recht auf digitale Selbstbestimmung. Die Ausforschung oder Manipulation von Menschen ist verboten.
Artikel 3 – Künstliche Intelligenz
Jeder Mensch hat das Recht, dass ihn belastende Algorithmen transparent, überprüfbar und fair sind. Wesentliche Entscheidungen muss ein Mensch treffen.
Artikel 4 – Wahrheit
Jeder Mensch hat das Recht, dass Äußerungen von Amtsträgern der Wahrheit entsprechen.
Artikel 5 – Globalisierung
Jeder Mensch hat das Recht, dass ihm nur solche Waren und Dienstleistungen angeboten werden, die unter Wahrung der universellen Menschenrechte hergestellt und erbracht werden.
Artikel 6 – Grundrechtsklage
Jeder Mensch kann wegen systematischer Verletzungen dieser Charta Grundrechtsklage vor den Europäischen Gerichten erheben.
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Neben dem Büchlein, welches in wenigen Minuten durchgelesen war, habe ich ein ausführliches Interview mit F. von Schirach hierzu in meinem Podcast-Feed gefunden (Ferdinand von Schirach (2021) – Wie können wir Europa neu denken? — Hotel Matze — Overcast).
Nach meiner Auseinandersetzung mit den Thesen muss ich sagen: Das Ding hat Kraft. Wenn man sich ausmahlt, welchen Durchschlag diese Grundrechteerweiterung hätte…
Mich würde eure Einordnung dieser Initiative auch aus juristischer Sicht interessieren.
Grüße aus Ostfriesland
Hauke