Zwischen Wirkungslosigkeit und geringer Wirkung ist genau genommen schon ein Unterschied. Dann nehme ich die extreme Auslegung zurück und wir reden dann über „geringe Wirkung“, die du aber nur behauptest und nicht belegst. Ich neige halt zu der Ansicht, dass eine Ausgangssperre wirksam ist, kann aber genauso wenig einen Nachweis führen, da es noch nicht einmal irgendwelche Studien dazu gibt meines Wissens.
Indizien sind aber schon, dass in UK und Frankreich und Italien mit sehr strengen Ausgangsperren (nicht nur damit, aber eben doch) eine Wirkung erzielt wurde, und in Frankreich wohl doch so eindeutig, dass sie wiederholt eingesetzt wurde. Diese Staaten sind Verfassungsstaaten wie unserer, und dort musste man ja auch abwägen.
Ich kann mir die Wirkung halt auch gut vorstellen. Meine geschilderten „Fälle“ wären bei Ausgangssperre mit entsprechenden Bussgeldern sehr viel weniger wahrscheinlich gewesen.
Also hier ein Szenario(!), keine Studie: Im Chiemgau kommt auf 1500 Einwohner 1 dieser Szene-Hütten, in denen durchschnittlich 12 junge Leute, mit Alkohol, in engen Räumen über 4 - 6 Stunden zusammen sind. Wenn 1 Infizierter in einer Runde ist, kannst du wohl von 8 oder mehr Neuinfizierten ausgehen. 6 von ihnen gehen in ihre Arbeit, 3 mit Maske, 2 sind im Homeoffice, haben aber Familienkontakt ohne Maske. Dann sag du, dass hier keine Gefährdung vorläge. Und genau die könnte man herausnehmen, mit wenig Kontrollaufwand und ja nur für 3 Wochen oder so.
Ein kurzer harter Eingriff schränkt in der Summe die Grundrechte weniger ein als monatelange halbherzige Massnahmen.
Argumente schon, aber nicht stichhaltig. Klar, ist Auslegungssache.
Wie möchte jemand Demos als „Gefahr“ hinbiegen??? Lukaschenko, der machts. In einem Rechtsstaat ist das völliger Quatsch, undenkbar, ausgeschlossen. Infizierte, die keine Ahnung von ihrer Infektion haben sind dagegen eine konkrete Gefahr für ihre Kontaktpersonen, oder nicht? Und dafür gibt es Verordnungen, die genau der Gefahrenabwehr dienen, oder nicht? Und es gibt Politiker, die die Abwägung zw. potenzieller Gefahr und Einschränkung der Grundrechte vornehmen müssen, und es gibt Gerichte, die diese Abwägung prüfen und ggf. bestätigen oder verwerfen. Einwände? Bitte aber stichhaltig und zivilisiert und mit Logik.