Ist die Anzeige einer Beleidigung wünschenswert?

Ob etwas eine Beleidigung ist oder nicht ist hierfür nicht wirklich wichtig, da dies ein Gericht im Zweifelsfall klärt.

Für mich stellt sich bei diesem Thema ein andere große Frage. Ist es wünschenswert, dass alle Beleidigungen angezeigt werden?

Ich habe für mich selber auf diese Frage keine eindeutige Antwort gefunden.

Natürlich sollen Personen nicht einfach beleidigt werden.

Ist eine Beleidigung, aber wirklich immer als Beleidigung gemeint oder evtl. Ausdruck von einem Störgefühl / Wut / etc.?

Wie hier in den Kommentaren schon aufgegriffen führt ein höre Strafe nicht zur Abschreckung sondern die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung. Unter dem Aspekt ist eine Gesellschaft mit weniger Beleidigung wünschenswert, kommt aber mit erheblich steigenden Gerichtsprozess einher, bei einer jetzt schon überlasteten Justiz.

Gibt es bessere und kostengünstigere wege zu diesem Ziel zu kommen.

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Letztlich kann man deine Frage ausweiten auf:

Sollte jeder Beleidigung eine potenzielle Straftat sein? Oder reicht auch eine Ordnungswidrigkeit? Oder gar der Verweis auf zivile Schadenersatzansprüche?

Letztlich vertrete ich die Meinung, die auch von Ronen Steinke und vielen anderen vertreten wird: Das Strafrecht ist die Ultima Ratio der Staatsmacht. Es ist nicht dafür da, die Gesellschaft zum „Ideal“ zu bringen, sondern dafür da, Dinge zu sanktionieren, die absolut gar nicht akzeptiert werden können. Daher ist die strafrechtliche Verfolgung von „einfachen Beleidigungen“ eigentlich absurd und völlig aus der Zeit gefallen, gerade weil schon die Frage, was eine sanktionswürdige Beleidigung ist, von unterschiedlichen Bürgern gänzlich unterschiedliche beantwortet wird.

Insofern lautet meine Antwort auf deine Frage:

Wenn eine Beleidigung öffentlich geäußert wird und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, reicht eigentlich das Ordnungswidrigkeitsrecht - dort haben wir ja auch andere Tatbestände von „sittenwidrigem“ Verhalten. In diese Größenordnung würde auch eine in großer Öffentlichkeit ausgesprochene Beleidigung fallen.

Wenn eine Beleidigung nicht-öffentlich geäußert wird („unter vier Augen“) gibt es grundsätzlich wenig Grund für eine öffentliche Sanktionierung. Es sind Worte, gottverdammt. Und wer mir in’s Gesicht sagt, dass ich ein Arschloch sei, dem werde ich sagen, dass ich das zur Kenntnis nehme und er nun aufhören sollte, mir auf die Nerven zu gehen. Tut er das nicht kämen wir in den Bereich des Strafrechts (Nötigung, Stalking, whatever). Aber für eine einfache Beleidigung (z.B. weil man jemandem versehentlich die Vorfahrt nimmt und dafür dann einen Mittelfinger kassiert) das Strafrecht rauszuholen ist doch echt albern. Wer andere beleidigt, disqualifiziert sich in der Regel deutlich mehr selbst und zerstört sein eigenes Ansehen deutlich mehr, als er das Ansehen des Beleidigten zerstört. Einfach auslachen und weiter gehen…

Die Grenze zur Strafbarkeit einer beleidigenden Handlung sollte dort überschritten sein, wo implizierte Gewaltdrohungen oder Diskriminierung hinzutreten, ebenso stets, wenn es körperlich wird (z.B. „Anspucken“). Aber das lässt sich auch alles ohne den § 185 StGB bereits verwirklichen (Nötigung, Körperverletzung usw.).

Der beste Weg, zum Ziel einer relativ beleidigungsfreien Gesellschaft zu kommen, wäre auch hier, wenn die Scham die Seite wechseln würde, wir also gesellschaftlich stärker dazu übergehen, zu verstehen, dass nicht der Beleidigte „mit Scham überzogen“ wird, sondern der Beleidigende sich selbst mit Scham überzieht. Wie gesagt, wer andere beleidigt offenbart damit nur eine eigene persönliche Schwäche, u.a. mangelnde Konfliktfähigkeit und mangelnde Impulskontrolle. Donald Trump zeigt das sehr schön - jede Beleidigung, die er absondert, lässt ihn selbst noch lächerlicher wirken. Leider gibt es noch einen Teil der Gesellschaft, bei dem es funktioniert, über Beleidigungen das Opfer herabzuwürdigen. Das ist aber ein soziales Problem, das wir nicht über das Strafrecht lösen können (und es auch nicht versuchen sollten…).

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Das schließt sich ja nicht aus.

Ein Totschlag oder Mord kann auch „Ausdruck von einem Störgefühl / Wut / etc.“ sein. Gerechtfertigt sind sie deshalb noch lange nicht.

Aus meiner Sicht ist es problematisch, wenn irgendwelche Gefühlslagen als strafmildernd angesehen werden.

Straftaten (oder meinethalben auch Ordnungswidrigkeiten) werden ja dadurch nicht weniger schlimm, bloß weil jemand nicht in der Lage war, seine Emotionen halbwegs zu kontrollieren.

So sehe ich das übrigens auch bei der Strafzumessung für Taten unter Drogeneinfluss (Alkohol eingeschlossen).

Ansonsten ist es mir eigentlich egal, ob Beleidigung, üble Nachrede usw. Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten sind, solange alle Bürger:innen gleich behandelt werden und der Strafrahmen ein deutliches und schmerzhaftes Signal setzt.

Was als Antragsdelikt eingestuft wird, ist mir völlig wurscht.

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Vielen Dank, für neuen Blickpunkte.

Das sehe ich auch so, aber ich denke es gibt viele Fälle in denen es nicht um die Beleidigung geht und mehr darum seinen Ärger Luft zu machen. Jetzt kann man natürlich sagen, dies wäre auch ohne eine Beleidigung möglich.

In den Beispiel denke ich das die meisten Personen den Besagten Mittelfinger als Ausdruck des Ärgers nutzen und nicht um die Ehre oder Würde des anderen herab zu setzten.

Dies finde ich eine sehr interessante Idee, da ich aus meinem persönlichem empfinde eine „einfache Beleidigung“ nicht schlimmer einschätzten würde als andere Ordnungswidrigkeit.

Das sehe ich in Teilen so. Die Gleichbehandlung ist für mich in dem Punkt sehr wichtig, wo ich jedoch schnell den Punkt der Überlastet Justiz sehe. In dem Fall liegt es natürlich auch an der einzelne Person ob eine Anzeige erstattet wird. Im weiteren Fall gerade bei den in der Lage besprochenen Beleidigungen, habe ich ein erhebliches Störgefühl, entstehend dadurch das nur vereinzelte Beleidigungen angezeigt wurde. Ich will Fridrich Merz oder auch Robert Habeck nicht absprechen, sich beleidigt zu fühlen, aber wenn tausende Beleidigungen kein Problem sind und nur einzelne Verfolgt werden sehe ich da ein Problem.

Zum zweiten Teil den Strafrahmen, sind 30 Tagessätze völlig überzogen, wenn man es in Relation setzt z.B. zum oben gebrachten Beispiel das missachten der Vorfahrt mit Gefährdung, lediglich mit 128,50€ (laut Vorfahrt gewähren: Rechts vor links + Vorfahrtsregeln ) geahndet.

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Ich war über 5 Jahre im Onlinegaming ein Clanchef mit z.T. über 100 Mitgliedern. Eine Lektion, die ich aus dieser Zeit für mein Leben mitgenommen habe: stelle keine regeln auf, die Du nicht bereit bist, zu sanktionieren.
Bevor wir uns zur Beleidigung vorarbeiten, eine hoffentlich recht deckungsgleiche Beobachtung meinerseits: mit abnehmender Polizeipräsenz und Kontrolldichte im Straénverkehr hat sich im gelobten Autofahrerland Deutschland einiges zum Schlechten verschoben. Die alleinige Androhung einer Strafe scheint viele nicht (mehr) zu kümmern.
Bei der Anzeige einer beleidgung bin ich sehr nahe bei @Daniel_K , sofern es den privaten Rahmen betrifft. Andererseits sollte sich jeder Gewahr werden, dass eine Anzeige wegen Beleidgung, wenn begründet, absolut im Rahmen des Rechts ist. 188 hat ein neues Zeichen gesetzt, das, wie ich finde, von Ulf und Philip ganz gut eingeordnet worden ist, und im Zeitalter von Social Media und einer enormen Reichweite der Beiträge sind Anzeigen ein durchaus geeignetes Mittel, um hier zu sanktionieren. Schlimm wird es nur, wenn es einseitig wird und z.B. alles gegen grün, apricot und gelb untersucht wird, und gegen blau, basaltgrau und olivgrün weggeschaut wird.

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Nicht jede Person, die beleidigt ist, wurde tatsächlich beleidigt. Nicht nur deshalb habe ich Zweifel an dieser Bestrafung wegen „verletzter Ehre“ - was genau soll das eigentlich sein?

Völlig absurd scheint mir, dass hier sogar eine Gefängnisstrafe vorgesehen ist. Gefängnis wegen „Ehre“ - ernsthaft?!

Vorschlag, als Diskussionsbeitrag: eine beleidigte Person soll glaubhaft machen müssen, dass ihr Schaden entstanden ist, daraus kann sich dann ein Anspruch gegen die verursachende Person ableiten.

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Naja, das muss man letztlich auch historisch herleiten.
Früher war es unter den hohen Herren normal, sich wegen „der Ehre“ beziehungsweise zur „Wiederherstellung der Ehre“ zu duellieren (was durchaus auch zu Toden führte). Auch ganze Familienfehden, die über Generationen zahlreiche Tote gefordert haben, wurden historisch mit Ehrverletzungen begründet, das betraf dann häufig auch die nicht so hohen Herren. Auch heute spielt diese Denkweise noch eine Rolle („Ehrenmord“, weil das Verhalten einer Person, i.d.R. einer jungen Frau, die freiheitlich leben möchte, gegen das alte, verkrustete Ehrgefühl verstößt).

„Ehre“ spielte früher eine extrem große Rolle und spielt sie, vor allem seitens der Konservativen, auch heute noch, sei es gegenüber „Gott“, der eigenen Familie (vor allem den Eltern) oder eben dem Staat.

Ich gebe dir völlig Recht, dass dieser Mist überwunden gehört. Ich will nur darauf hinweisen, dass es historisch schon ein Fortschritt ist, dass heute i.d.R. „nur noch“ eine Geldstrafe für Ehrverletzungen fällig wird (Gefängnisstrafen wegen Beleidigung sind absolut krasse Ausnahmen von Leuten, die es wirklich darauf anlegen… die muss man schon mit der Lupe suchen - theoretisch möglich, kommt praktisch aber einfach nicht vor).

Allein an diesem Begriff zeigt sich, welch verquaste Ideen aus grauer Vorzeit hier künstlich strafbar gehalten werden. Hier muss man nicht nur die Strafe erläutern sondern zuvor noch herausfinden, worin eigentlich die zu bestrafende Tat bestand. „Merz leck Eier“ - zack, „Ehre“ verletzt oder wie funktioniert das? Hallo??, wir schreiben das Jahr 2026. Nach Christus.

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Stimme dir da völlig zu, will halt nur die historischen Zusammenhänge erklären - und warum es nicht so einfach ist, den Begriff der „Ehre“ aus den Köpfen der Leute zu bekommen.

So gesehen kann man die Diskussion aber eigentlich auch umdrehen und gerade für eine strafrechtliche Verurteilung von Ehrverletzungen argumentieren. Historisch basierte der Wert des Wortes eines Menschen auf seiner „Ehre“. Es gab einfach keine Polizei und kein Gericht, dass sich mit alltäglichen Vorgängen befassen würde. Die Ehre war daher für den Menschen extrem wichtig, weil eine Verletzung der Ehre seinen Handlungsspielraum stark einschränken konnte. Deshalb endeten Ehrverletzungen oft mit blutigen Auseinandersetzungen, um „die Ehre“ wiederherzustellen. Das spiegelt sich übrigens bis heute in unserer Rechtsordnung auch in der Notwehr und dem Notstand wieder:

Die Ehre ist absurderweise auch in unserer Rechtsordnung noch ein notwehrfähiges Rechtsgut, wenngleich die Rechtsprechung hier zum Glück sehr enge Grenzen gezogen hat. Diese - wie du richtig sagst - verquaste Idee aus grauer Vorzeit ist zum Glück heute gesellschaftlich größtenteils geächtet. Die meisten Menschen würden zustimmen, dass eine Beleidigung keine Rechtfertigung für Gewaltanwendung, vor allem nicht für exzessive Gewaltanwendung, sein kann.

Letztlich versucht die Rechtsordnung über den strafrechtlichen Schutz der „persönlichen Ehre“ aber gerade, „Selbstjustiz“ zu unterbinden. Daher: Das gängige Argument, warum die Verletzung der Ehre zwar generell notwehrfähig sei, aber dennoch nicht zu Gewalt berechtigt, ist gerade, weil die Gerichte sagen, dass die „erforderliche“ Maßnahme zur Wiederherstellung der Ehre nicht Gewalt, sondern eine Anzeige wegen Beleidigung sei. Der Gesetzgeber will also gerade diese Anachronismen, die hinter Dingen wie Ehren-Duellen oder Ehren-Morden stehen, bekämpfen, indem er eine „zivilisierte Alternative“ bietet.

Im Idealfall sind wir als Gesellschaft irgendwann so weit, dass wir diese zivilisierte Alternative auch nicht mehr brauchen. Meiner Meinung nach könnte man sie - wie oben gesagt - bereits jetzt zur Ordnungswidrigkeit und zum Zivilrecht herabstufen, das wäre m.M.n. der nächste konsequente Schritt.

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Das Gegenteil wäre, ich darf jeden beleidigen, darf schreiben „Schickse stinkt“, weil es war ja nur Deine Ehre, die ich verletzt habe, aber was ist das schon? Sei doch nicht so ein Weichei, das solltest Du schon aushalten können, aber gut bei dem Elternhaus ja kein Wunder.

Ich finde, das sollte sich keiner anhören müssen.

Gegenvorschlag: eine beleidigende Person sollte beweisen, dass sie intellektuell nicht in der Lage ist, ihre Aussage weniger polemisch zu äußern. Freue mich schon auf den nächsten Wahlkampf.

und dann? Spielt das online eine Rolle? Ist es nicht vielmehr so, dass Beleidigung eine Beziehung zwischen den Beteiligten voraussetzt, um überhaupt zu wirken? Es kann doch einem Herrn Merz komplett egal sein, was irgendein Untertan über ihn denkt oder schreibt.

Interessant in diesem Zusammenhang: Laut Wikipedia Artikel Ehrdelikt hält sogar die OSZE „Strafgesetze gegen Beleidigung und Diffamierung“ für blosse Repressionsmittel von Staaten zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit. Strafgesetze wie §185, §188 und Co.

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Nein, vor allem online nicht, wo es ja gar nicht darum geht, Friedrich Merz zu beleidigen, sondern über die Person Friedrich Merz den Staat/die Regierung/die Partei als ganzes herabzuwürdigen.
Keiner hat sich an Habeck oder Baerbock gestört, sondern vielmehr über dieses Vehikel Anti-Ampel-Stimmung verbreitet. Das könnte man ignorieren, wenn es nicht wirken würde. Das tut es aber.

Ich denke jeder Mensch hat in seinem Leben schonmal jemanden beleidigt und wurde beleidigt. Ich würde glaube ich daher generell eher dazu tendieren Beleidigungen unter Meinungsfreiheit zu packen. Grenzen sollten dann existieren, wenn die Beleidigungen gegen Gruppen Zielen. Also z.B. rassistische Beleidigungen sollten nicht akzeptiert werden. Außerdem sollte es eine Grenze bei Hetze geben, also z.B. das wiederholte, gezielte Beleidigen einer Person.

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Man hat mir mal geraten, mich nur über Menschen und Dinge aufzuregen, die ich ernst nehme.
Reduziert enorm.

Hilft ggf auch bei Beleidigungen

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Ich denke jede Beleidigung hat prinzipiell zwei Aspekte:

Einerseits die Beleidigung an sich, bei der es darum geht so weiche Kriterien wie „eine Ehre“ zu zerstören. Also selbst wenn wir Annehmen, dass so was wie eine Ehre einigermaßen rechtssicher definierbar wäre, denke ich nicht dass man die Ehre einer ehrbaren Person durch ein paar Fluchwörter zerstören kann. Dieser Aspekt der Beleidigung, sollte meiner Meinung nach als unanständig geächtet sein, aber sicher nicht strafbar.

Der andere Anspekt ist derjenig der Anstiftung/Rechtfertigung zu einer Straftat. Und da wirds dann halt heikel. Wenn jemand als „Faschist“ oder „Antifa“ beleidigt wird, und diese Person dann dadurch zum Ziel von Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen wird, und es nachgewiesen ist, dass dies ohne die „Beleidigung“ nicht stattfgefunden hätte, dann müsste das Meiner Meinung nach als Anstifung zu einer Verbrechen/Vergehen bestraft werden.

Und da müsste nun der Gesetzgeber ran. Bei Verbrechen (Mord Totsschlag) ist die Anstiftung Strafbar.

Bei Vergehen (insbesondere Körperverletzung, Sachbeschädigung, Einbruch, … ) ist die Anstiftung NICHT Strafbar. Also genau die Vergehen, die einem Kommunalpolitiker drohen, wenn seine Meinung in gewissen Kreisen schlecht ankommt, genau die Anstiftung dazu ist nicht strafbar. Das sollte man vielleicht ändern.

Anstiftung setzt Vorsatz voraus, daher: Der Beleidigende muss wollen, dass gegen den Beleidigten mittels Verübung einer Straftat vorgegangen wird. Mehr noch: Anstiftung setzt eine konkrete Bestimmung des Anzustiftenden voraus, eine allgemeine „Anstiftung an jedermann“ gibt es nicht, das wäre dann der Straftatbestand der „Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten“ (§ 111 StGB). Hier wird denke ich dann besonders klar, dass eine einfache Beleidigung als „Faschist“ oder „Antifa“ (für wen ist das überhaupt eine Beleidigung?) keinen Charakter eines Aufrufes hat, wenn dem nicht folgt: „Er ist ein Faschist, und Faschisten gehören verprügelt!“ oder ähnliches.

Hier muss man sich auch die Implikationen vor Augen führen. Angenommen, ich beleidige einen Politiker in Social Media und irgendwer liest diese Beleidigung und fühlt sich dadurch motiviert, die Person umzubringen. Soll ich dann wirklich für eine einfache Beleidigung in den Knast gehen? Also hier wird schon sehr deutlich, dass wir da klar über’s Ziel hinaus schießen - gerade im Hinblick auf Anstiftung und Öffentliche Aufrufe zu Straftaten muss eine strikte objektive Zurechenbarkeit gelten (reine Kausalität darf ausdrücklich nicht ausreichen!), daher: Für den, der die Aussage tätigt, muss es zumindest irgendwie nachvollziehbar und vorhersehbar sein, dass jemand, der diese Aussage liest, etwas so Schreckliches tun könnte, wie das, für das wir ihn verurteilen wollen. Das ist ein Grundprinzip des Strafrechts - nur Kausalität ist nicht ausreichend, eine gewisse Vorhersehbarkeit muss vorliegen (würde einzig Kausalität genügen, müsste man auch die Eltern des Mörders bestrafen, hätten sie den Mörder nicht gezeugt, wäre es nicht zum Mord gekommen… oder das klassische Lehrbuch-Beispiel: Wenn ich jemandem die Nase breche („Körperverletzung“) und der auf dem Weg in’s Krankenhaus, weil es stürmt, von einem Dachziegel erschlagen wird, wäre ich auch kausal dafür verantwortlich (ohne mich wäre er halt nicht auf dem Weg in’s Krankenhaus gewesen), aber es ist offensichtlich nicht objektiv zurechenbar, weil es sonst rein von Glück / Pech abhängt ob eine kleinste Straftat wegen unglücklicher Umstände plötzlich zum Tötungsdelikt wird).

Das ist auf so vielen Ebenen falsch oder ungenau.

Anstiftung ist auch bei Vergehen strafbar. Lediglich die versuchte (dh. erfolglose) Anstiftung zu einem Vergehen ist - im Gegensatz zum Verbrechen - nicht strafbar (siehe § 30 StGB)

Der Wohnungseinbruchsdiebstahl (was wir gemeinhin als Einbruch bezeichnen) ist ein Verbrechen (§ 244 Abs. 4 StGB), im Gegensatz zum Einbruch in eine Betriebsstätte.

Auch in meinen Ohren klingt der Begriff der Ehre nicht mehr zeitgemäß. Aber ich denke, dass wir in Zeiten verrohender Diskurse, die durch soziale Medien nicht nur enorme Reichweiten erzielen, sondern oft auch im Schutz der Anonymität erfolgen, nicht aus den Augen verlieren sollten, dass Sprache eine Waffe sein kann: Menschen werden herabgewürdigt, lächerlich gemacht, Spott preisgegeben und erscheinen im schlimmsten Fall als legitime Opfer von Gewalt, bis hin zu Morden. Was hätte es Walter Lübcke genützt, über verbale Anfeindungen zu lachen? Andere haben nicht darüber gelacht und sich vielleicht zu ihren Taten ermutigt gefühlt.

Um den säuerlichen Begriff der Ehre zu umgehen, würde ich sagen: Verbale Anfeindungen, die Menschen die Menschlichkeit absprechen (Arschloch, Ratte, Sau …), sind keine Kleinigkeit. Wie wir damit umgehen, ohne in Beleidigungsverfahren und überzogenen Strafmaßnahmen zu ertrinken, steht auf einem anderen Blatt. Aber das Problem zum Problem der Opfer zu machen, die lernen müssen, über die Meinung anderer zu lachen, ist zu einfach. Immerhin geht es nicht um die Meinung anderer. Die ist privat und kann niemandem vorgeschrieben werden. Es geht darum, was Menschen anrichten, wenn sie ihre Meinung in Form von Beleidigungen ausdrücken, und zwar sowohl individuell bei Betroffenen oder Gruppen von Betroffenen als auch bei einem möglicherweise lauschenden Publikum. Wenn wir eine solche giftige Stimmung hinnehmen, ist das aus meiner Sicht nicht modern, sondern ein Rückfall in genau die Zeiten, aus denen der Ehrbegriff in die Gegenwart muffelt.

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Was hat es ihm gebracht, dass Beleidigungen strafbar sind?

Lübckes Problem war doch nicht, dass er (nicht) als „Lügenwalter“ oder so beleidigt werden konnte, sondern dass ihn Rechtsextremisten aus politischen Gründen ermordet haben!

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In meinem Beitrag geht es nicht um Kritik (Lügenfritz), sondern um Anfeindungen, die Menschen die Menschlichkeit absprechen (Ratte). Solche Anfeindungen sind aus zwei Gründen problematisch, die ich bereits genannt habe:

  1. Verbale Gewalt kann in physische Gewalt umschlagen.
  2. Verbale Gewalt ist auch dann Gewalt, wenn sie nicht in physische Gewalt umschlägt.

Egal, wie man Beleidigungen einordnet und womit man solche verfolgen will, es wird immer Mittel und Wege geben, Beleidigungen so zu verpacken, dass sie dem Wortlaut nach keine sind, aber jeder weiß, dass sie es doch sind. Allein schon der Tonfall kann entscheidend sein, ob man beleidigt. Wenn ich zu jemanden sage " du bist aber klug", dann kann das ehrlich gemeint sein, aber auch im entsprechenden Tonfall - zb einem sarkastischem - eine Herabwürdigung/Beleidigung. Insofern sollte die Begrifflichkeit der Beleidigung im strafrechtlichen Sinne sehr eng gefasst sein.

Generell wäre es auch vielleicht auch eine gute Idee, wenn man Dinge wie Beleidigungen, Nachbarschaftsstreitigkeiten und ähnliche Dinge, die die Gerichte mehr und mehr verstopfen, vor Schiedsgerichte bringen würde. Auch Mediatoren wären ein guter Weg, Gerichte zu entlasten. Leider habe ich solche Ideen bisher noch nie von Politikern gehört.

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