Ist der Feststellungsbeschluss nach § 5 Abs. 1 IfSG als Dauerzustand alternativlos?

Als 2020 die Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlassen wurden, sollten der § 5 Abs. 2 IfSG und die auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen bis zum 31. März 2021 befristet sein. Zugegebenermaßen hatte man damals wohl darauf gehofft, im März 2021 würde die Pandemie kein großes Thema mehr sein. Nun ist zum 1. April 2021 das sog. Gesetz zur Fortgeltung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (EpiLage-FortgeltungsG) in Kraft getreten, das u.a. § 5 Abs. 1 IfSG dahingehend verändert, dass der Bundestag von nun an durch einfachen Bundestagsbeschluss entscheiden kann, dass die sog. „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ weiter bestehen kann.
Der Feststellungsbeschluss des Bundestages nach § 5 Abs. 1 IfSG ist nicht nur Voraussetzung für die Befugnisse des § 5 Abs. 2 IfSG, er ist auch Voraussetzung für die Anwendung des für den Infektionsschutz wichtigen § 28a IfSG, der die taugliche Ermächtigungsgrundlage für zahlreiche Maßnahmen ist, die wir aus dem sog. Lockdown kennen, sowie für den Erlass von Rechtsverordnungen (zB § 36 Abs. 8, Abs. 10 IfSG; § 20i Abs. 3 SGB V). Wenn die Pandemie in ihrer ganzen Schärfe irgendwann vorbei ist, wird die epidemische Lage i.S.d. § 5 Abs. 1 IfSG aufgehoben werden. Das heißt dann aber, dass die Rechtsgrundlage des § 28a IfSG sowie die Verordnungsermächtigungen des § 36 Abs. 8, Abs. 10 IfSG usw. nicht mehr angewendet werden könnten, obwohl diese auch in Zukunft weiterhin gebraucht werden. Denn der Virus wird nicht in Gänze verschwinden. Es wird also weiterhin ein Instrument zum Infektionsschutz, etwa durch Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht etc. benötigt werden. Damit die dazu tauglichen Rechtsgrundlagen nicht alle wegfallen, wird der Bundestag den Feststellungsbeschluss immer und immer wieder verlängern müssen. Damit würde ein Zustand geschaffen, der mit ziemlich vielen Verfassungsgrundsätzen unvereinbar wäre (auch, wenn das eine momentan recht unpopuläre Meinung ist). Ich halte das jedenfalls für problematisch. Denn dies wird dazu führen, dass die Hemmschwelle für verfassungsrechtlich bedenkliches Handeln der Exekutive weiter sinken wird.

Was könnte denn hier die Lösung sein? Haltet ihr das auch für problematisch? Oder seht ihr, im Sinne der wirksamen Infektionsbekämpfung, einen dauerhaften Feststellungsbeschluss, der die neuen IfSG-Normen weitere Jahre in Kraft halten würde, für gerechtfertigt an?

Gruß

Ich glaube schon das wir das ganze noch ne ganze Zeit brauchen, aber irgendwann 2022 oder vielleicht 2023 werden wir genau alles wieder fallen lassen. Und von daher glaube ich auch kaum das man das ganze immer weiter verlängern wird.
Das man nun aber lieber sagt wir verlängern es solange wie nötig als nun nochmal einen fixen Zeitpunkt zu nennen halte ich in Sichtweite der nächsten Wahl für okay.

Es gibt in (fast) allen Fraktionen des Deutschen Bundestag die Zusicherung nach der Pandemie/Epidemie sich an das IfSG zu wagen und dieses komplett zu überarbeiten. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die rechtlichen Voraussetzungen des Seuchenschutz (IfSG) nicht für eine Pandemie ausgelegt waren - es hat schlichtweg niemand daran gedacht, dass eine Pandemie aufkommen könne. Aus diesem Grund waren bis November die Corona-Schutzverordnungen auf die Generalklausel des § 28 IfSG gestützt. Nun soll nach der Epidemie bzw. dann im neunen, im 20. Bundestag das IfSG überarbeitet werden. Aus diesem Grund wage ich die Prognose, dass eine Dauerverlängerung des § 5 IfSG nahezu ausgeschlossen ist - wäre auch nicht haltbar.

Eine ständige Mutation ist schon ausgeschlossen, wenn die Infektionszahlen niedrig sind und dadurch so gut wie keine Weitergabe des Virus erfolgen kann. Allerdings kann es natürlich andernorts mutieren und durch den Reiseverkehr in die EU „eingeschleppt“ werden. Allerdings könnte dies durch bspw. jährliches Impfen vermieden werden und so eine ausreichenden Infektionsschutz vor Covid-19 geben. Eine ggf. nötige Anpassung des mRNA-Impfstoffes ist - so viel wie ich verstanden habe - jederzeit und schnell möglich, sodass eine periodisch wiederkehrende Impfung nichts im Wege steht.

Dies würde dann auch einen ständigen Feststellungsbeschluss des Bundestages bis zur nächsten epidemischen Lage von nationaler Tragweite zusätzlich zum oben stehenden Punkt obsolet machen.

Meine - nicht seriös überprüfte, deshalb mehr gefühlte - These ist, dass noch nie seit Bestehen der Bundesrepublik, irgendwelche Freiheitsbeschränkungen wieder aufgehoben worden wären. Ich meine es wirklich ernst: kennt jemand ein Gegenbeispiel auf Bundesebene? Deshalb befürchte ich auch im Infektionsschutz eine Gewöhnung mit nachfolgender extensiver Anwendung.Man kann doch in Zukunft auch bei schweren Grippewellen (Disclaimer: ich bin kein Leerdenker, bei SPON wird man für das Wort Grippe im Zusammenhang mit Covid-19 sofort in die rechte Ecke gestellt) den Pandemiefall feststellen und entsprechende Maßnahmen in Gang setzten, gespenstisch!

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Gefühlte Thesen sind oftmals fundamental falsche Thesen. Beispiele sind in Dürresommer: Dann wenn offenes Feuer oder Rasen sprengen verboten sind, werden Freiheiten temporär eingeschränkt.
Bei Ausgangssperren aufgrund von Katastrophenfällen ebenfalls. Und die wurden bislang alle wieder einkassiert, sobald die Gefährdung vorbei war, oder eben die Wetterlage es wieder zuließ.

Das ist ebenfalls falsch. Man kann eine saisonale Grippe nicht mit einer Pandemielage vergleichen. Das sind völlig verschiedene Begriffe, die man nicht in einen Topf werfen sollte.

Ich meine keine polizei- oder ordnungsrechtlichen Einschränkungen auf Zeit, sondern neue gesetzliche Instrumentarien, die zunächst einem bestimmten Zweck dienen und dann über diesen hinaus ausgedehnt werden. Und natürlich ist eine Grippe nicht per se eine Pandemie. Ich wette nur, dass die Eingriffsschwelle das nächste Mal deutlich geringer sein wird!

Hallo roseman62,

ja das Gefühl hat man oft, ne? Aber in dieser Absolutheit ist es nicht richtig.
Was mir direkt einfallen würde ist der Radikalenerlass

Und auch bei so gesellschaftspolitischen Themen (zB Strafbarkeit männlicher Homosexualität bis 94) ist viel passiert

Es gibt bestimmt noch viel mehr, mir fällt nur gerade nicht so viel plakatives ein.

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ja, den 175 StGB lass ich gelten, der Radikalenerlass war nur eine Auslegungsregelung für 35 BRRG (Bekenntnis von Beamten zur FDGO)

Aus dem Bauch heraus würde ich der These von @roseman62 auch zustimmen. Mir fallen als Beispiele die „Notstandsgesetze“ von 1968, die Änderungen der Strafprozessordnung während der RAF-Verfahren und die Anti-Terror-Gesetzgebung von 2001 ein.
Zum einen werden historisch betrachtet Krisen ja häufig auch genutzt, um schon länger gehegte Gesetzesänderungen leichter durchsetzen zu können. Zudem besteht nachher, wenn kein Hahn mehr danach kräht, ja auch keine Motivation mehr, sie zurückzunehmen.
Das Beispiel § 175 StGB passt m. E. nicht, weil es sich ja nicht um eine spontane Gesetzesänderung während einer Krise handelt, sondern um eine mehr oder weniger feste Rechtsauffassung, die fast 100 Jahre bestand, bevor sie geändert wurde.

Allerdings passt auch 175 nicht wirklich, aber ich habe mich da nicht kalr ausgedrückt: ich meinte Freiheitsbeschränkungen die NACH 1949, also unter der Geltung des GG zunächst eingeführt wurden und dann wieder aufgehoben oder entschärft wurden, mit fällt jetzt spontan § 103 StGB ein, wobei ich nicht weiß, ob das nicht auch ein Relikt aus früheren Zeiten war.

Hallo zusammen🙃 und willkommen XfrogX!

Ein guter Themenvorschlag, wenngleich derzeit etwas sehr Jura-lastig.

Es wäre schon interessant, wenn mal kurz umrissen wird, wie hier die Perspektive im rechtlichen Rahmenwerk aussieht bzw. aussehen könnte. Zumal die Grundrechtseinschränkungen ja immer irgendwie einen Hauch von Kriegszuständen oder diktatorischen Systemen haben, sodass man da auch gesellschaftspsychologisch Perspektiven entwickeln muss. Sinnvoll ist da schon, zu betrachten, wie die bisherigen Krisenzustände mit temporären gesetzlichen Anpassungen gehandhabt wurden und dennoch zu sensibilisieren, dass die Schwelle kritische gesetzliche Inhalte dauerhaft zu etablieren oder durchzusetzen sinken könnte.
Dennoch sehe ich schon, dass die politischen Lager unseres Landes dafür sorgen werden, dass diese Grundrechtseinschränkungen alsbald möglich wieder aufgehoben werden, wenn man mal die Kontroversen des Bundestages beobachtet. Wichtig wäre nur, dass das Land mal ein tragfähiges Notfallkonzept bei der Überarbeitung vom IfSG entwickelt, was über die Definition reiner Meldeketten und Quarantänevorgaben hinaus geht. Seit mitte der 90er ist bekannt, dass Pandemien ein akutes Risiko darstellen und spätestens jetzt muss jeder Verantwortliche erkannt haben, dass es vorgegebene einheitliche Vorgehen für bestimmte Bevölkerungsgruppen (Kritische Infrastruktur, Pflegeheime, Kinder, …) geben muss oder zur kritischen Infrastruktur auch ein nationale Pop-Up-Fabrik für Impfstoffe gehören sollte meinetwegen mit Zwangsfreigabe von staatlich finanziertem IP zur Herstellung desselben. Klärung und Fond für Entschädigung betroffener Industriezweige, …
Das finde ich als Perspektive wichtig und muss in dieser Krise begriffen werden. Welches positive Signal für dieses Land würde davon ausgehen, wenn schon alleine beschlossen würde, das die BR ein nationales Impfstoffwerk für den Pandemiefall aufbauen wird und dort on demand mit der Herstellung begonnen werden kann, ohne wirtschaftliche Interessen zu berücksichtigen (Preis/wer zahlt wieviel für das knappe Gut/ …). Wenn die IP nicht staatlich finanziert wurde, kann dort auch unter Aufrechterhaltung der IP produziert werden, weil diese Kernbereiche (QC, Lager, Formulierung,…) mit Zutrittsbeschränkung auch nur für die MA des jeweiligen Unternehmens gehen. Wichtig ist halt, dass in kürzester Zeit Millionen oder besser noch Milliarden Impfstoffe produziert werden können. Diese Infratstruktur hält kein gewinnorientiertes Unternehmen ohne Grund vor, würde einem ganzen Land aber die Sicherheit geben.
Sowas muss eine alternativlose Perspektive im IfSG sein. Dann würde man per Gesetz nämlich vor Infektionen schützen indem man genug Immunität ermöglicht.
Das wird nicht die letzte Pandemie in unserer Zeit sein.

Gruß!
Anja