Ist Art. 8 GG diskriminierend?

Guten Morgen,
wir haben heute am WG-Küchentisch darüber diskutiert, warum laut Art.8 GG nur Deutschen ein Recht zum Demonstrieren gewährt wird. Haben Sie sich schon einmal damit befasst, warum das bloß ein Bürger- und kein Menschenrecht ist?
Meine Mitbwohnerin ist Lehrerin an einer weiterführenden Schule. Sie hat das Thema mitgebracht, weil viele ihrer Schüler/innen keine deutsche Staatsbürgerschaft haben und sich unser Meinung nach zu Recht im Unterricht empört haben. Liegen wir falsch? Wir brauchen Licht ins Dunkle.

Ganz herzliche Grüße
Tilo

Art. 8 GG ist in der Tat ein sogenanntes „Deutschenrecht“. Hintergrund dürfte sein - ich habe das jetzt aber nicht recherchiert -, dass man beim Schreiben des GG davon ausging, dass praktisch nur Deutsche dauerhaft in Deutschland leben und daher Menschen ohne deutschen Pass auch nicht an der demokratischen Willensbildung beteiligt werden müssen. Heute sehen wir das natürlich anders.

In der Praxis sind Menschen ohne deutschen Pass aber heute in Sachen Demonstrationen nicht schlechter gestellt als Deutsche. Dafür gibt es drei Gründe:

  • Im Verfassungsrecht ist so weit ich sehe Konsens, dass Nichtdeutsche sich für Demos auf Art. 2 Abs. 1 GG berufen können, der dann im Ergebnis denselben Schutz sicherstellt.

  • Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert denselben Schutz wie Art. 8 GG, aber ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit.

  • Auch das Versammlungsgesetz des Bundes schützt alle Menschen gleichermaßen. Versammlungsgesetze der Länder könnten das theoretisch anders sehen, das würde aber ja nicht mehr in die Zeit passen, daher würde mich das sehr wundern. Falls das in einem VersG anders geregelt ist kann das ja hier vielleicht jemand nachtragen.

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spannender Punkt - das wäre tatsächlich mal etwas, bei dem eine parteiübergreifene Nachbesserung sinnvoll wäre.