Hallo,
in der letzten Lage habt Ihr um weitere Insiderinformationen zum Thema Digitalisierung von Dienstleistungen der verschiedenen Behörden gebeten.
Ich arbeite für einen externen IT-Dienstleister, der im Auftrag des BMF bzw. des ITZ-Bund einen zentralen Speicher- und Verwaltungsort für zahlreiche Dienstleistungen betreibt - den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD). Sperriger Name, ich weiß
Den BSDD kann man sich als gigantisches gemeinsames Adressbuch vorstellen, auf das von verschiedenen Stellen (mit unterschiedlichsten Befugnissen) zugegriffen werden kann.
Gespeichert werden sogenannte „Beteiligte“, die aus den verschiedensten Bereichen kommen können.
Beispiele:
- ein Landwirt, der sich die Dieselsteuer zurückerstatten lässt (ADLER)
- eine Bürgerin, die sich über das BUG anmeldet
- Teilnehmer des IT-Fachverfahrens MoeVe
Anbindung so ziemlich aller anderen Dienste geplant. Mindestens aber alles, was so einen lustigen Zoll-Tiernamen hat, „WESPE“ usw.
Das erfreuliche Ziel dieser ganzen Unternehmung ist es tatsächlich, nicht nur den zuständigen Zollsachbearbeiter:innen Verwaltungsarbeit abzunehmen, sondern auch Bürgern Aufwand zu ersparen.
Sobald man nämlich ein „Beteiligter“ im BSDD ist (verifiziert beispielsweise über ELSTER, EU-EORI, Personalausweis, Nutzerkonto Bund), müssen Daten bei Nutzung einer anderen Dienstleistung nicht erneut angegeben werden.
Enorm katalysiert wird diese Entwicklung momentan durch das angesprochene Deadline Onlinezugangsgesetz. Katalysiert im Sinne von „es steht momentan sehr viel Geld zur Verfügung, um neue Features zu entwickeln und das Team zu vergrößern“.
Falls es konkrete Fragen gibt, die mich nicht in einen Konflikt mit der obligatorischen Geheimhaltungsvereinbarung bringen, beantworte ich sie sehr gerne.
Jetzt erstmal die aktuelle Lage hören!
Gruß
Casimir