Inkraftgetretene "Co2 -Steuer" verfassungswidrig?

Hallo, vorgestern ist das Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft getreten. Viele kritische Stimmen halten dieses für finanzverfassungswidirg. Ein Grund ist unter anderem, dass es sich bei dem vom Bund geplanten Emissionshandel tatsächlich um eine Steuer handele. Allerdings passe die Art von Steuer nicht in die vom GG vorgegebenen Steuerkategorien. Es „droht“ die überprüfung duch das BVerfG, welches das Gesetz und damit einen wichtigen Ansatz zur Einhaltung der Klimaziele kippen könnte. Handelt es sich bei der Auslegung um eine konservative Sicht? Ich würde mich über einen Beitrag in der Lage und eure Ideen freuen!