Jein. 2018 wurde die letzte Studie dazu gemacht. Dabei hat die Uni Mannheim Entscheidungen des BVerfG untersucht, die nicht einstimmig waren, bei denen es also Abweichler gab, und wollte wissen, ob diese Abweichungen auf politische Nähe zu einer Partei zurückgingen. Das Ergebnis war, dass zwar schon eine Parteinähe bei den Abweichungen beobachtet werden könne, diese aber verhältnismäßig gering und im Bereich des zu erwartenden und demokratisch-rechtstaatlich klar zulässigen ist.
Ganz verhindern lässt sich das halt nie - ein konservativer eingestellter Richter wird halt immer konservativer entscheiden als ein progressiv eingestellter Richter. Egal, ob die Richter ein Parteibuch haben oder von einer Partei nominiert wurden. Und selbstverständlich nominiert die CDU eher konservative Richter, während die SPD eher progressive Richter nominiert. Und irgendwer muss halt die höchsten Richterstellen nominieren, ob die politische Einflussnahme geringer wäre, wenn die Nominierung nicht durch Politiker, sondern durch hohe Staatsbeamte geschehen würde, darf man getrost bezweifeln (letztere sind ebenso politiknah, aber weit weniger demokratisch kontrolliert…). Und eine Direktwahl wäre in Deutschland auch merkwürdig und würde vermutlich am mangelnden Detail-Interesse scheitern, sodass die Richter vermutlich auch mit „Parteibuch“ antreten und entsprechend nach Parteizugehörigkeit gewählt werden würden (witzigerweise wäre das in den USA geradezu zu erwarten, weil dort ja auch Sheriffs und örtliche Richter gewählt werden…).
Der Unterschied zu den USA ist halt:
Bei unserem BVerfG sind Sondervoten eher die Ausnahme als die Regel. Eine Untersuchung aus dem Jahr 2000 ergab hier, dass im Zeitraum von 1970 bis 1999 in nur 108 von 1.714 Entscheidungen überhaupt ein Sondervotum abgegeben wurden. Also in knapp 6,3% der Entscheidungen. Wenn es um Fragen ging, bei denen die Partei eine Rolle spielen könnte, sind die Richter am BVerfG ganz besonders vorsichtig, bloß nicht den Anschein einer politischen Beeinflussung auftreten zu lassen. Daher gewinnt die AfD auch mal einen Prozess und es ergehen häufig Entscheidungen, die sowohl SPD als auch CDU definitiv nicht gefallen (z.B. Überhangmandate…)
Der Supreme Court ist wesentlich zerstrittener. Dort ergeht nicht mal die Hälfte der Fälle einstimmig (und das sind halt Fälle ohne parteipolitische Bezüge…), desto stärkere parteipolitische Bezüge es gibt, desto deutlicher wird, dass die Richter ihre politische Ausrichtung maßgeblich in das Urteil einfließen lassen. Das wäre in Deutschland ein absolutes No-Go.
Punkt 2 meint vor allem das Gerrymandering, Punkt 4 meint vor allem Probleme wie z.B. die Anzahl und Entfernung zu Wahllokalen (dh. in einem armen, schwarzen Viertel müssen die Leute deutlich länger zur Wahl anreisen und deutlich länger warten als in einem weißen Vorstadtviertel) oder die Erlaubnis bzw. das Verbot der Briefwahl, zudem das Problem, dass Wähler sich überhaupt erst mal registrieren lassen müssen und bestimmte Menschen von der Registration ausgeschlossen sind (z.B. Ex-Häftlinge).
In Deutschland wäre es z.B. völlig undenkbar, Häftlingen das aktive Wahlrecht abzuerkennen. Häftlinge sind wie keine andere Gruppe der Staatsgewalt ausgeliefert, sie leben halt in einer totalen Institution. Gerade denen das aktive Wahlrecht abzuerkennen wäre absurd. In nahezu allen US-Bundesstaaten dürfen Häftlinge hingegen nicht wählen, mehr noch, in Iowa, Kentucky und Virginia, also drei erzkonservativen Staaten, dürfen auch Ex-Häftling nicht wählen.
Das führt dazu, dass z.B. in Florida 10,43% der theoretisch wahlberechtigten Bevölkerung von der Wahl ausgeschlossen ist, in Mississippi 9,63%, in Kentucky 9,14%, Tennessee 8,26%, Virginia 7,81%, Alabama 7,62%… dagegen liegt die Quote in den demokratisch dominierten Staaten i.d.R. unter 1%.
Florida wäre vermutlich wesentlich weniger „Swing State“, wenn man nicht ein Zehntel der Bevölkerung von der Wahl ausschließen würde. Wohlbemerkt ist dieses Zehntel i.d.R. sozial stark benachteiligt und würde mehrheitlich halt nicht Republikaner wählen.
Man kann natürlich die Punkte 2 und 4 zusammenlegen - oder aus Punkt 4 noch ein halbes Dutzend eigene Punkte machen…