Impfstatus Abfrage durch Arbeitgeber

Als Feedback zur Diskussion ob Arbeitgeber den Impfstatus abfragen dürfen:
Als Medizinstudent muss ich regelmäßig, vor einer Tätigkeit in einer Klinik (Famulatur), meinem Impfstatus für bestimmte Infektionskrankheiten nachweisen (zB Hepatitis B, Windpocken u.v.m).
Datenschutzrechtlich gibt es hier einen Kniff, die Impfung(en) muss durch einen (Haus)arzt bestätigt werden, der in der Regel einfach den Impfpass kontrolliert.
Offensichtlich ist es also möglich und bereits Praxis, soweit substantielle wichtige Gründe vorliegen (Patienten- & Selbstschutz).

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Was mir bei der Diskussion dieses Teils gefehlt habt.
Ihr habt das ja vor dem Hintergrund besprochen „dar der Arbeitgeber*in diese Information haben“.
Von mir aus.

Nicht betrachtet wurde in meinen Augen dann die Frage „Was macht die AG mit dieser Information“.
In dem Kinobeispiel das Ihr gebracht habt war ja die Argumentation: Der AG möchte den Kundinnen sagen können „hier arbeitet nur geimpfte Personal“. Was heißt das denn aber nun für Arbeitnehmerinnen die als Servicekräfte eingestellt sind und die nicht geimpft sind?

Vermutlich ja zumindest impliziter Druck des AGs sich doch bitte impfen zu lassen, bis zu schärferen maßnahmen.
Da kann man sicher drüber diskutieren ob das angemessen ist oder nicht, aber ich finde das hängt für mich klar mit der Abfrage des Impfstatus der Beschäftigten zusammen, und sollte darum auch bei einer Diskussion ob man das erlauben soll teil sein.

Wie von mir beschrieben hängt es wohl auch sehr mit der Tätigkeit zusammen, falls sie körpernah oder ein großen Durchlauf an Personen (Kino) oder vulnerable Personen beinhaltet, scheint mir ein berechtigtes Interesse begründet geimpfte ArbeitnehmerInnen zu haben.

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Was mir in dem Abschnitt gefehlt hat ist die Feststellung, dass 2G de Facto eine Impfpflicht für die Betroffenen Arbeitnehmer bedeutet.

Denn wenn nur noch 2G z.B. in’s Restaurang gehen darf muss das ja auch für das Personal gelten.

Kann man auf jeden Fall drüber reden, ja!

Aber: Dann sprechen wir über eine Impfpflicht für Angestellte in körpernahen Dienstleistungen/mit viel Kundenkontakt.
Das ist schon eine andere Diskussion als die über „Information über den Impfstatus“.

Ich stimme meinen Vorrednern weitestgehend zu. Ich bin absolut pro Impfung aber dennoch eher ablehnend gegenüber der Auskunftspflicht gegenüber dem AG. Ich sehe den AG auch null in der Pflicht irgendwen zu schützen, so wie ihr es argumentiert habt. Wirklich (fast) jeder konnte sich impfen lassen und sich selbst schützen. Die Kinder unter 12 erkranken (mit ganz seltenen Ausnahmen) nicht schwer. Vllt bin ich da auch zu kaltherzig, aber meine Meinung ist: wenn wirklich alle die Möglichkeit bekommen haben, sich impfen zu lassen (und sich damit wirksam zu schützen)/ alternativ steht es jedem frei eine FFP2 Maske zu tragen und mögliche Ansteckungsorte zu vermeiden - dann sehe ich keinen Grund Datenschutz aufzuweichen/AN Rechte zu schwächen oder Grundrechte für alle stark einzuschränken.
Ich schätze 95% aller Infizierten (auch der nächsten Wochen) hätte sich impfen lassen können…
Aber: blöd ist, dass mal wieder die Krankenhäuser und Arztpraxen mit der Behandlung der Erkrankten gefordert/überfordert werden und es leider nicht nur ein Schaden des Ungeimpften ist, sondern vieler Menschen mehr.

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Bei der Diskussion fehlt mir die Betrachtung, dass wir eine Pandemie haben. Dieser Umstand, der massiv den Alltag stört (Lockdown im extremsten Fall), sollte als Grund ausreichen, dass der AG den Impfstatus dieser EINEN Impfung erfährt und dann danach handeln kann (meinetwegen ungeimpfte ins Backoffice).
Gegenargument: Was ist mit Leuten die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können? Sollte eine Impfung wichtig sein (Gesundheitssektor), dann muss derjenige ähnlich einer AU eine Bescheinigung vom (Haus)Arzt vorlegen - es muss nicht der Grund drinstehen.

Gibt es zu dem Thema nicht den ähnlichen Fall des Masernschutzgesetzes? Soweit ich weiß, dürfen Kinder nicht in eine KiTa oder Schule aufgenommen werden, solange diese Kinder nicht gegen Masern geimpft sind.

Ein anderes Beispiel: Meine Freundin ist Logopädin. Hier gilt im Zuge des gleichen Gesetztes, seit diesem Kurzem die Nachweispflicht gegenüber dem AG, gegen Masern immunisiert zu sein.

Meine Meinung: Zum weiteren Schutz der vulnerablen Gruppen, sollte eine Pflicht bestehen (für Arbeitende in Care-Berufen) den Impfstatus als AG abfragen zu können. In allen anderen Bereichen muss es jeder für sich selbst entscheiden können.

Hallo agathebauer.

Ich finde es gibt da ( Siehe meinen Beitrag oben) einen Unterschied:
Bei den Masern wird gesetzlich festgelegt, das MA in gewissen Bereichen geimpft sein müssen, und die AG müssen das prüfen ( und also den impfstatus abfragen können)

Bei COVID sprechen wir davon, dass die ag den impfstatus abfragen dürfen, aber keine impfpflicht besteht. Ich finde die Frage ist, was AG mit dieser Info anfangen sollen: Schatten Geist sagt: ins back office schicken.
Wenn jetzt aber einem Betrieb mehr MA ungeimpft sind als es back office Arbeitsplätze gibt oder das nicht die Qualifikation der Leute ist, was passiert dann?

In meinen Augen besteht die Gefahr, dass hier AG genötigt werden sollen eine implizite impfpflicht durchzusetzen, die man politisch nicht den Mut hat zu beschließen.

Witzigerweise bedeutet es das eben nicht. Ist mit 3G dasselbe: für Gäste/Besucher gilt 3G, für das Personal gibt’s keine Vorschriften, dieses darf ungetestet und ungeimpft arbeiten :person_shrugging: