Hausordnungen in Sammelunterkünften greifen in Grundrechte der Geflüchteten ein

Kann es sein, dass in so vielen Orten in Deutschand tagtäglich Grundrechte gebrochen werden?

Die Juristinnen Anne-Marlen Engler und Anja Lederer kommen in einem Rechtsgutachten (Link dazu unten) zu dem eindeutigen Schluss, dass die Hausordnungen der Landeserstaunahmeeinrichtungen in Baden-Würtemberg nicht nur den Bewohner*innen keinerlei Schutzansprüche bieten, sondern auch unverhältnismäßig und massiv in die Grundrechte dieser eingreift (tägl.Taschenkontrollen,tägl. Zimmerkontrollen, keine abschließbaren Privaträume, Besuchsverbot, Verbot sich politisch zu äußern).
Die Hausordnungen sind zwar je nach Bundesland und Einrichtung unterschiedlich. In Bayern beispielsweise sind die Maßnahmen noch stärker (geplanter Einsatz von Bodyscanner und teilw. Überwachungskameras in den Fluren). Auch da gibt es ein ähnliches Rechtsgutachten. Jedoch sind die Zustände meist ähnlich in ganz Deutschland. Rund 300 000 Personen bundesweit leben in Sammelunterkünften. Viele von ihnen mehrere Jahre.

Der Rechtsweg für Geflüchtete gegen die Grundrechtseingriffe zu klagen ist sehr schwierig bzw. fast unmöglich. Dies unterschiedet die Situation von „gewöhnlichen“ Fällen, bei denen Betroffene in Eigeninteresse den Klageweg gehen können. Und wie Sie es selbst letztens im Podcast gesagt haben, haben Geflüchtete keine Lobby.

Es gab bereits einige wenige Presseberichte (Presse – Grundrechte Am Eingang Abgeben). Es ist sehr schwer Öffentlichkeit für dieses Thema zu gewinnen, es scheint ausgelaugt. Mehr Aufmerksamkeit könnte die Diskussion um menschenwürdige Unterbringungen in Deutschland neu aufrollen.

Rechtsgutachten: Rechtsgutachten – Grundrechte Am Eingang Abgeben

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